Was Konsumenten alles versprochen und dann nicht gehalten wird. Diesmal im Lebensmittel-Check: Eine in Tirol verkaufte Bonbonniere, deren Pralinen ausschließlich auf Bulgarisch und Rumänisch beschrieben sind. |
Milka Lila Collection - Fremdsprachenkenntnisse gefragt
Milka Lila Collection: Auf der Verpackung finden sich nur Pflichtangaben auf Deutsch. Der Rest ist auf Bulgarisch und Rumänisch beschrieben. Bild: VKI/K. Schreiner
Milka Lila Collection: Zutaten; Bild: VKI/K. Schreiner
Konsumentenfreundliche Produktkennzeichnung gefragt
Das steht drauf: Milka Lila Collection
Gekauft bei: MPreis
Das ist das Problem
Eine Kundin suchte im Süßigkeitenregal eines Tiroler MPreis-Marktes ein Gastgeschenk und fand eine Packung Milka Lila Collection. Doch als Sie nachlesen wollte, welche Pralinen die Bonbonniere enthält und womit sie gefüllt sind, scheiterte sie. Auf der Packung stand weder eine deutsche Produktbeschreibung noch eine Nährwerttabelle. Nur auf einem kleinen Aufkleber waren die Zutatenliste, Allergen- und Lagerhinweise auf Deutsch angeführt. Immerhin etwas, aber insgesamt eindeutig zu wenig, fand die Kundin.
Fremdsprachenkennnisse nötig
Sie wollte wissen, womit die Pralinen gefüllt sind. Aber um das zu erfahren, hätte sie Rumänisch oder Bulgarisch verstehen müssen, denn in diesen beiden Sprachen waren die Pralinen auf der Verpackung beschrieben. Die Konsumentin wandte sich an uns.
Rein rechtlich in Ordnung
Wir fragten nach, warum die produktspezifischen Angaben auf dieser Packung großteils nicht auf Deutsch aufgedruckt sind. Das Produkt werde in den Niederlanden, Bulgarien und Rumänien vertrieben, daher bestehe keine Kennzeichnungspflicht in deutscher Sprache, ließ uns Kraft Foods, zu dessen Marken auch Milka zählt, wissen.
Von MPreis gab es eine etwas genauere Auskunft. Die Produktdeklaration in der jeweiligen Landessprache, in diesem Fall also Deutsch, müsse lediglich auf einem auf der Verpackung aufgeklebten Sticker aufscheinen, teilte man uns aus Tirol mit.
Das stimmt tatsächlich. Rein rechtlich ist die Verpackung der Milka Lila Collection ausreichend deklariert. Mit einer konsumentenfreundlichen Produktkennzeichnung hat das trotzdem nichts zu tun.
Reaktionen der Firmen Kraft Foods und MPreis
Was Hersteller Kraft Foods und Verkäufer MPreis dazu sagen, dass die Produktbeschreibung eines in Österreich verkauften Lebensmittels großteils nicht in deutscher Sprache abgefasst ist.
„Die Milka Lila Collection wird in den Niederlanden, Bulgarien und Rumänien vertrieben. Da dieses Produkt in keinem deutschsprachigen Land vertrieben wird, besteht auch keine Kennzeichnungspflicht in deutscher Sprache. Aufgrund des freien Warenverkehres innerhalb der EU können derartige Sonderfälle, wie der beschriebene Fall der Konsumentin, vorkommen.“
Kraft Foods Europe Services GmbH
10.12.2012
„Wir vertreiben dieses von unseren Kunden stark nachgefragte und gewünschte Produkt Milka Lila Collection 254 g in Österreich. Unser Lieferant kümmert sich um die Deklaration in der entsprechenden Landessprache, also deutsch. Aus diesem Grund wird jede Packung mit einem (lilafarbenen) Etikett versehen, das in deutscher Sprache die folgenden verpflichtend vorgeschriebenen Merkmale eindeutig und vollständig auflistet:
- Verkehrs- oder Sachbezeichnung
- Zutaten
- Allergenhinweis
- Lagerungshinweis
- Mindesthaltbarkeit
Dass das Produkt keine deutsche Produktbeschreibung trägt, ist somit schlichtweg nicht wahr; die Nährwertkennzeichnung ist von der Lebensmittelkennzeichnungsverordnung nicht verpflichtend vorgesehen, deshalb wurde wahrscheinlich in diesem konkreten Fall davon abgesehen, diese in deutscher Sprache anzuführen; allerdings könnten die Nährwerte der Pralinenmischung aus dem Holländischen abgeleiten werden, zumal lediglich Eiweiße, Kohlehydrate und Fette angegeben sind. Hinsichtlich der deutschen Übersetzung der einzelnen Pralinen sei darauf hingewiesen, dass Bildzeichen keine Kennzeichnungselemente sind und somit das vorhin Ausgeführte sinngemäß gilt.
Unbeschadet der Tatsache, dass wir Ihren Vorwurf bzw. jenen der Kundin nicht nachvollziehen können, werden wir bei unserem Lieferanten eine ergänzende Etikettierung anregen. Es entspricht nicht unserer Geschäftsphilosophie, Handlungen zu setzen, die Kunden zu einer solchen Intervention gegen uns veranlassen.“
MPreis Warenvertriebs GmbH
19.12.2012
Wir meinen: Dass gesetzliche Vorgaben erfüllt werden, ist ja wohl selbstverständlich. Ansonsten: Vielen Dank für den heißen Tipp, fehlende deutsche Angaben aus dem Holländischen abzuleiten …
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