Was Konsumenten alles versprochen und dann nicht gehalten wird. Diesmal im Lebensmittel-Check: ein Früchtetee, der Ingwer & Frucht verspricht, aber kaum Ingwer enthält. |
Was Konsumenten alles versprochen und dann nicht gehalten wird. Diesmal im Lebensmittel-Check: ein Früchtetee, der Ingwer & Frucht verspricht, aber kaum Ingwer enthält. |
Lord Nelson Ingwer & Frucht: Produktaufmachung und -bezeichnung suggerieren, dass vor allem Orange und Ingwer im Tee enthalten ist. Bild: VKI
Lord Nelson Ingwer & Frucht: Die groß angekündigten Zutaten sind nur zu 14 Prozent enthalten, die Hauptzutat sind Apfelstücke. Bild: VKI
Das steht drauf: Lord Nelson Ingwer & Frucht
Gekauft bei: Lidl
Eine Schachtel Lord Nelson Ingwer & Frucht Früchtetee. Auf der Packung sind eine aufgeschnittene Orange, ein Stück Apfel und eine Ingwerwurzel abgebildet. Am unteren Rand der Schachtel steht „Früchtetee mit Ingwer-Orange-Geschmack“.
Die Produktbezeichnung und die Packungsaufmachung legen nahe, dass der Früchtetee zu einem hohen Anteil aus Ingwer besteht. Eine glatte Fehlanzeige. Denn laut Zutatenliste setzt sich der Tee aus 48 % Apfelstücken, Hibiskusblüten, 10 % Orangenschalen, 4 % Ingwerstücken und natürlichem Aroma zusammen.
Der Tee ist also in erster Linie aus Apfelstücken erzeugt. Von dem auf der Schachtel so groß angekündigten Ingwer steckt hingegen nur wenig im Produkt drin. Und Aroma würde man in so einem Tee überhaupt nicht erwarten. Die Bezeichnung „Apfel-Orange mit Ingwer“ wäre wohl zutreffender, meinte eine Konsument-Leserin, die uns auf Lord Nelson Ingwer & Frucht hingewiesen hatte.
Wir baten Lidl um Stellungnahme. Die Namensgebung wirke aufgrund der Zutatenliste etwas unglücklich, doch der Tee schmecke eben vor allem nach Orange und Ingwer, teilte uns das Unternehmen mit. Und erklärte weiters, dass die Produkte überarbeitet und laufend weiterentwickelt werden; man werde dabei speziell auf die Namensgebung Acht geben.
Was Lidl dazu sagt, dass in Lord Nelson Ingwer & Frucht nur wenig Ingwer verarbeitet ist.
„Sie haben recht, die Namensgebung wirkt hier aufgrund der Zutatenliste etwas unglücklich, hat jedoch ihre Berechtigung: Die Apfelstücke bilden hier die Basis des Tees. Verfeinert wird der Tee allerdings durch weitere Komponenten wie eben Orangenschalen und Ingwerstücke. Diese sind in erster Linie für Geschmack und Aroma des Tees verantwortlich. Der Tee schmeckt eben vor allem nach Orange und Ingwer.
Nichtsdestotrotz werden wir ihre Anregung gerne mit aufnehmen. Die Produkte werden für das nächste Jahr überarbeitet und laufend weiterentwickelt, wo wir speziell auf die Namensgebung Acht geben werden.“
Lidl Österreich GmbH
17. 12. 2018
Wir meinen: Wir warten auf das Ergebnis von Überarbeitung und Weiterentwicklung.
Ärger über das Bipa-Produkt "BI Life Flohsamenschalen gemahlen": Das Produkt besteht hauptsächlich aus Calcium und Magnesium, die Flohsamenschalen machen nur etwa ein Siebtel des Inhalts aus.
Der Hersteller hat das "Extra Classic Müsli" um 50 Gramm "geshrinkt" und verkauft es um 17 Prozent teurer als zuvor! Die Kennzeichnungen sind auf der neuen gelben Farbe der Verpackung schwer zu lesen.
Die "allin Protein Mahlzeit Joghurt Johannisbeere" enthält nur fünf Prozent der ausgelobten Johannisbeeren. Die "40 Prozent Mehrfruchtsaft" bestehen hauptsächlich aus Traubensaft.
Rückschritt bei der Herkunftskennzeichnung der "Dulano Puten Salami" von Lidl bei der sich die bereits verbesserte Lesbarkeit wieder verschlechtert hat.
Ärger über den "Rauch Juice Bar Schwarzer Tee Zitrone Ingwer", der überraschenderweise 23 % Apfelsaft enthält. Zudem: Die Anmerkung "ohne Zuckerzusatz" berücksichtigt den zuckerhaltigen Apfelsaft nicht.
"Energiearm", aber 59 kcal pro Milliliter im "XOXO Tropical Sparkling Drink"? Da stimmt etwas nicht! Der Hersteller hat sich bei der Kalorienangabe geirrt.
Durch Klick auf „Akzeptieren“ willigen Sie ausdrücklich in die Datenübertragung in die USA ein. Achtung: Die USA bieten kein mit der EU vergleichbares angemessenes Schutzniveau für Ihre Daten. Aufgrund von US-Überwachungsgesetzen wie FISA 702 ist Youtube (Google Inc) dazu verpflichtet Ihre personenbezogenen Daten an US-Behörden weiterzugeben. Es liegt kein Angemessenheitsbeschluss der Europäischen Kommission für die Übertragung von Daten in die USA vor. Youtube (Google Inc) kann weiters keine geeigneten Garantien zur Einhaltung eines mit der EU vergleichbaren angemessenen Schutzniveaus bieten. Weiters verfügen Sie in den USA nicht über wirksame und durchsetzbare Rechte sowie wirksame verwaltungsrechtliche und gerichtliche Rechtsbehelfe, die dem innerhalb der EU gewährleisteten Schutzniveau der Sache nach gleichwertig sind.
Bild: