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Lindt Pralinés du Confiseur - Jetzt mit korrekter Kennzeichung

Lebensmittel-Check: KONSUMENT-Experten vergleichen Packung und Inhalt (Bild: Men on the Moon) Diesmal im Lebensmittel-Check: Bei den Lindt Pralinés du Confiseur waren die Nährwerte nur auf Englisch und nur in Kilojoule angegeben. Das ist jetzt anders.

 

Lindt Pralinés du Confiseur: Der Nährwert war nach australischem statt nach EU-Recht gekennzeichnet. Bild: U. Payer/VKI
Lindt Pralinés du Confiseur: Der Nährwert war nach australischem statt nach EU-Recht gekennzeichnet. Bild: U. Payer/VKI

Lindt Pralinés du Confiseur: Der Nährwert war nach australischem statt nach EU-Recht gekennzeichnet. Bild: U. Payer/VKI

Lindt Pralinés du Confiseur: jetzt mit korrekter Nährwertkennzeichnung; Bild: U. Payer/VKI
Lindt Pralinés du Confiseur: jetzt mit korrekter Nährwertkennzeichnung; Bild: U. Payer/VKI

Lindt Pralinés du Confiseur: jetzt mit korrekter Nährwertkennzeichnung; Bild: U. Payer/VKI

Früher: Nährwerttabelle auf Englisch

Das steht drauf: Lindt Pralinés du Confiseur

Gekauft bei: Merkur

Das war das Problem

Vor rund zwei Jahren bemängelten wir die Nährwerttabelle einer Schachtel Pralinés du Confiseur von Lindt, gekauft in einer Wiener Merkur-Filiale. Die Nährwerttabelle  war auf Englisch und mit „Australian Nutrition Information“ überschrieben (siehe Lindt Pralinés du Confiseur - Nach australischer Vorschrift gekennzeichnet). Obendrein war der Brennwert der Pralinen statt in Kilojoule (kJ) und Kilokalorien (kcal) nur in Kilojoule angegeben. Australia statt Austria? Und nur Kilojoule statt Kilojoule und Kilokalorien? Wir baten Lindt & Sprüngli um Stellungnahme.

Neue Lebensmittelverordnung ab 13.12.2016 in Kraft

Das Unternehmen erklärte damals, dass Pralinés du Confiseur in der Schweiz hergestellt und von dort weltweit exportiert würden (im vorliegenden Fall u.a. nach Australien). Die Nährwertangaben auf der Verpackung entsprächen dabei den jeweils landesüblichen rechtlichen Anforderungen. Und: Bislang sei eine Nährwertkennzeichnung innerhalb Europas nicht obligatorisch gewesen; durch die neue Lebensmittelinformationsverordnung würden die Nährwertangaben auf der Verpackung nun sukzessive angepasst.

Die neue Lebensmittelinformationsverordnung tritt am 13.12.2016 in Kraft. Ab dann wird die Nährwertkennzeichnung für nahezu alle verpackten Lebensmittel Pflicht sein.
Werden die Nährwerte schon vorher auf freiwilliger Basis angegeben, muss das korrekt – mit Angaben zum Brennwert in Kilojoule (kJ) und in Kilokalorien (kcal) sowie mit Angaben zum Gehalt an Eiweiß, Kohlenhydraten und Fett (jeweils in Gramm) – erfolgen.

So wurde das Problem gelöst

Wir kauften nun wieder eine Packung Lindt Pralinés du Confiseur und schauten nach, ob die Nährwertkennzeichnung inzwischen korrigiert wurde: Jetzt passt die Produktdeklaration, die Nährwertkennzeichnung entspricht den rechtlichen Vorgaben.

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