Was Konsumenten alles zugemutet wird. Diesmal im Lebensmittel-Check: Spitzpaprika der Marke Jolife mit kaum lesbarer Produktkennzeichnung. |
Was Konsumenten alles zugemutet wird. Diesmal im Lebensmittel-Check: Spitzpaprika der Marke Jolife mit kaum lesbarer Produktkennzeichnung. |
Jolife Spitzpaprika: Die gelben Spitzpaprika werden in einer Kunststoffschale verkauft und sind mit einem Etikett für die Produktkennzeichnung versehen. Bild: VKI.
Jolife Spitzpaprika: Laut EU-Lebensmittelinformationsverordnung müssen Produktkennzeichnungen eine Mindestgrößte haben - manchen Käufern ist das noch immer zu klein. Bild: VKI.
Das steht drauf: Jolife Spitzpaprika
Gekauft bei: Billa
Im Supermarkt wurden knackige gelbe Spitzpaprika von Jolife angeboten. Sie waren in Kunststoffschale und Klarsichthülle verpackt und mit einem Etikett für die Produktkennzeichnung versehen. „Peperone Corno bianco“ stand hier, darunter war in kleinerer Schrift und schwächerem Druck die Produktbezeichnung auf Deutsch (Spitzpaprika Weiss) und in zwei weiteren Sprachen angeführt. Die Angaben waren schlecht lesbar.
Die Herkunftsangaben waren noch schwächer gedruckt und – wie eine Kundin monierte – praktisch unlesbar, da sie zu klein, in verschiedenen Sprachen und ohne Gliederung geschrieben waren. Bei frischem Obst und Gemüse ist die Herkunftsangabe an sich Pflicht. Nur bestimmte Obst- und Gemüsearten (z.B. Früh- und Speisekartoffeln, frische Bananen, Oliven, Zuckermais, Kokosnüsse, Paranüsse oder Datteln) sind von dieser Kennzeichnungsvorschrift ausgenommen. Für die Schriftgröße auf Verpackungen gibt es ebenfalls gesetzliche Vorgaben.
Laut EU-Lebensmittelinformationsverordnung müssen Produktkennzeichnungen auf Lebensmittelverpackungen und Etiketten eine Schrifthöhe von mindestens 1,2 Millimeter, bezogen auf den Buchstaben „x“, aufweisen. Auf sehr kleinen Verpackungen darf die Schrift auch nur 0,9 Millimeter hoch sein. Wie wir von unseren Lesern wissen, ist die Mindestschriftgröße gemäß EU-Lebensmittelinformationsverordnung für viele Käufer aber immer noch zu klein. Vorgaben zu Kontrast und Farbwahl der Schrift könnten die Lesbarkeit ebenfalls verbessern.
Wir haben Iseppi Frutta (dem Unternehmen gehört die Marke Jolife) wegen der schlechten Lesbarkeit der Produktkennzeichnung der Jolife Spitzpaprika um Stellungnahme gebeten. Unser Schreiben ist bis jetzt unbeantwortet geblieben.
Wir meinen: Hersteller sind dazu verpflichtet, die Mindestschriftgröße einzuhalten. Produktkennzeichnungen sind leider trotzdem nicht immer gut lesbar.
Ärger über das Bipa-Produkt "BI Life Flohsamenschalen gemahlen": Das Produkt besteht hauptsächlich aus Calcium und Magnesium, die Flohsamenschalen machen nur etwa ein Siebtel des Inhalts aus.
Der Hersteller hat das "Extra Classic Müsli" um 50 Gramm "geshrinkt" und verkauft es um 17 Prozent teurer als zuvor! Die Kennzeichnungen sind auf der neuen gelben Farbe der Verpackung schwer zu lesen.
Die "allin Protein Mahlzeit Joghurt Johannisbeere" enthält nur fünf Prozent der ausgelobten Johannisbeeren. Die "40 Prozent Mehrfruchtsaft" bestehen hauptsächlich aus Traubensaft.
Rückschritt bei der Herkunftskennzeichnung der "Dulano Puten Salami" von Lidl bei der sich die bereits verbesserte Lesbarkeit wieder verschlechtert hat.
"Energiearm", aber 59 kcal pro Milliliter im "XOXO Tropical Sparkling Drink"? Da stimmt etwas nicht! Der Hersteller hat sich bei der Kalorienangabe geirrt.
Die Erdnussbutter "Peanut Revolution Creamy" von Rapunzel gibt sich als bayrisches Produkt aus. Die Angabe zur chinesischen Herkunft der Erdnüsse fehlt.
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