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Hofer Preisauszeichnung Fleisch - Beispielgewichte
Hofer gibt beim Fleisch Preisbeispiele  an. Das verwirrt Konsument:innen. Bild: VKI

Hofer Preisauszeichnung Fleisch: verwirrende Preisbeispiele

Die Angaben auf Hofer-Preisschildern bei Fleischwaren sind nicht selbsterklärend. Beispielpreise, die sich auf eine fiktive Gewichtsangabe und nicht auf die reale Menge der Fleischtasse beziehen, verwirren die Kundschaft.

Was alles versprochen und dann nicht gehalten wird. Diesmal im Lebensmittel-Check: Aufgrund des Beispielpreises wirken die abgepackten Fleischwaren günstiger, als sie nach dem Kilopreis tatsächlich sind – ärgerliche Überraschungen an der Kasse!

Das steht drauf: "Zurück zum Ursprung Hühnerfilet", "Picanha Steak", "Karreesteaks", "Schweine-Medaillons"

Gekauft bei: Hofer

Das ist das Problem 

Seit ein paar Wochen erhalten wir immer wieder Zuschriften von Konsument:innen, die sich über die digitalen Preisschilder bei Hofer ärgern. Kund:innen haben unterschiedliche Fleischpackungen vermeintlich billiger gekauft, als es dann auf dem Kassenzettel zu lesen war. 

Denn auf den Preisschildern wird groß mit einem Preis geworben, der sich allerdings nicht auf den Preis pro Packung bezieht, sondern auf ein fiktives Gewichtsbeispiel. Das herangezogene Beispielgewicht wird am Regalschild allerdings in schlecht leserlicher Schrift angegeben und teilweise von einer aufgedruckten Österreichfahne verdeckt.

Für Konsument:innen ist so schwer erkennbar, dass sich der groß gedruckte Preis auf ein Beispielgewicht bezieht und eben nicht auf den Preis pro Packung. Der finale Preis pro Packung wird an der Kasse anhand der jeweils enthaltenen, variablen Menge berechnet und fällt häufig deutlich höher aus, als das Beispiel am Regalschild suggeriert. Denn die Tassen und Packungen enthalten mehr Fleisch als es das Preisbeispiel vorrechnet.  

Hofer Preisauszeichnung Fleisch
Hofer Preisauszeichnung Fleisch - der Preis von 5,19 bezieht sich nur auf ein Beispielgewicht. Bild: VKI

Preis gilt nicht für jede einzelne Verpackung  

Wir haben uns in einer Hofer-Filiale die Preisauszeichnungen von abgepackten Fleischwaren angeschaut. Beim Blick auf die Preisschilder am Regal – wir haben uns exemplarisch für "Karreesteaks" entschieden – fällt als erstes der fettgedruckte Preis über der kleinen Kilopreisangabe (rechts unten) ins Auge. Naheliegend, diesen auf alle Packungen mit "Karreesteaks" zu beziehen. 

Nur wer genau schaut, entdeckt knapp unterhalb der rot-weiß-roten Flagge in der Mitte des Preisschildes das unscheinbar aufgedruckte Beispielgewicht (hier "504 g").

Der prominente Preis stellt also nur ein Beispiel dar und entspricht nicht dem Betrag für die einzelnen Fleischpackungen. Diese werden nach Gewicht (je nach Füllmenge variabel) verkauft. Klar, schließlich kann der Handel Fleischstücke wie Steaks, Filets und Co nicht immer grammgenau abpacken lassen oder es würden viele Reststücke anfallen.

Beispielpreise irritieren  

Dass der groß gedruckte Preis nur ein Beispiel ist und nicht für alle Fleischtassen mit „Karreesteaks“ gilt, wird bei dieser Form der Preisschildgestaltung nicht deutlich genug. Viele Produkte liegen zudem nicht in Augenhöhe im Regal, sondern im Extremfall in Bodennähe, was die Lesbarkeit der kleineren Angaben deutlich erschwert. 

Die derzeitige Preisauszeichnung führte bei vielen Konsument:innen zu ärgerlichen Fehlannahmen bezüglich des Preises pro Tasse und der enthaltenen Menge. Viele beschwerten sich, dass das Mustergewicht meist deutlich unter der in der Fleischtasse enthaltenen Menge lag. Der dann unerwartet hohe Preis an der Kasse überraschte die Kund:innen. Möglicherweise wurden sie durch den Beispielpreis zu einem Kauf verleitet, den sie bei Kenntnis der starken Abweichung nicht getätigt hätten. 

Sind Preisbeispiele zulässig? 

Die Frage eines Konsumenten lautete daher: "Sind Beispielgewichte überhaupt zulässig und wenn ja, dürfen diese so weit von den tatsächlichen Produktgewichten abweichen?"  Wir haben bei der amtlichen Lebensmittelkontrolle nachgefragt und erfahren, dass die Angabe von Beispielgewichten grundsätzlich möglich ist und keinen Verstoß gegen das Preisauszeichnungsgesetz darstellt.

Wir meinen allerdings, dass solche Preisbeispiele für Konsument:innen entbehrlich sind. Vor allem, wenn sich keine Packung mit dem beworbenen Gewicht im Regalfach befindet, wirken solche Angaben eher verwirrend. Der Preis pro Tasse (bezogen auf das enthaltene Gewicht) wird bei Hofer übrigens auch direkt am Etikett jeder Fleischtasse angegeben. Die Angabe des Kilopreises am Preisschild und die genaue Preisberechnung direkt auf der Tasse reichen aus unserer Sicht aus und machen Preisbeispiele anhand von Beispielgewichten entbehrlich.  

Hofer will laut Antwortschreiben die Kennzeichnungen überprüfen – wir bleiben dran! 

Reaktion von Hofer 

Der Handelskonzern verspricht eine interne Überprüfung der Preisauszeichnungen.

"Vielen Dank für Ihre Anfrage und die Möglichkeit zur Stellungnahme. Wir bedanken uns für den Hinweis und nehmen dies gerne zum Anlass, die betreffenden Preisauszeichnungen nochmals intern zu überprüfen ebenso die Platzierung der Österreich-Flagge. Diese Abbildung erleichtert unseren Kundinnen und Kunden den Einkauf, indem sie dadurch auf einen Blick besser erkennen können, woher das betreffende Produkt stammt."

Hofer KG
17.7.2024 

Wir empfehlen:

Lesen Sie bei stückweise verpackten Lebensmitteln wie zum Beispiel Fleisch oder Käse die Preisangaben auf den einzelnen Packungen. Dort ist der Preis pro Einheit bezogen auf das jeweilige Gewicht aufgedruckt. 

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