Was Konsumenten alles versprochen und dann nicht gehalten wird. Diesmal im Lebensmittel-Check: Fruchtgummi mit Melonengeschmack ohne Melone. |
Gourmet Fruchtgummi mit Melonengeschmack - Komplett ohne Melone
Gourmet Fruchtgummi mit Melonengeschmack: Fruchtgummi "mit Melonengeschmack" steht auf der Verpackung, aber ist auch Melone enthalten?; Bild: K. Schreiner/VKI
Gourmet Fruchtgummi mit Melonengeschmack: Die Fruchtstücke sehen lecker aus, doch wo versteckt sich die Melone? Bild: K. Schreiner/VKI
Gourmet Fruchtgummi mit Melonengeschmack: Ein Blick auf die Zutatenliste verrät, dass alles Mögliche enthalten ist, nur keine Wassermelone; Bild: K. Schreiner/VKI
Rechtlich korrekt deklariert
Das steht drauf: Gourmet Fruchtgummi mit Melonengeschmack
Gekauft bei: Hofer
Das ist das Problem
Die Bezeichnung „Gourmet Fruchtgummi mit Melonengeschmack“, die auf dem Etikett groß dargestellten Wassermelonenstücke – ein Kunde bekam Appetit auf diese Nascherei und kaufte einen Becher. Doch als er zu Hause die Zutatenliste las, verging ihm die Lust auf den Fruchtgummi rasch wieder. Von wegen: „Gourmet – die feine Art zu genießen“ (so zu lesen auf der Packungsrückseite)! Der Konsument fand in der umfangreichen Zutatenliste alles Mögliche, nur keine Wassermelone: diverse Zuckerarten, Wasser, Gelatine, 2,4 % Fruchtsaftkonzentrat (hauptsächlich Apfel, Weintraube und Birne, dazu noch Pfirsich und Ananas), etliche Säuerungsmittel, Aroma und Farbstoffe.
Produktion in Spanien
„Wo bitte hat sich die Wassermelone versteckt?“, wollte er von der deutschen Firma tri d’Aix wissen, die diesen Fruchtgummi in Spanien produzieren lässt. Über das Antwortschreiben von tri d’Aix kann man nur staunen. Dort wurde der Kunde in einem ziemlich pampigen Tonfall darüber belehrt, dass auch in Goldbären Fruchtgummi kein Gold enthalten sei. Aha.
Keine aussagekräftigen Antworten
Wir fragten daraufhin beim Diskonter Hofer nach, warum in Gourmet Fruchtgummi mit Melonengeschmack kein Melonenfruchtsaftkonzentrat enthalten ist, obwohl der Melonengeschmack des Produkts hervorgehoben wird. Auch hier erhielten wir eine etwas seltsame Antwort. Die „einwandfreie substantielle Verkehrsfähigkeit und Deklaration sei von unabhängigen Instituten bestätigt“, ließ Hofer unter anderem verlauten.
Künstliches Aroma
Vielen Dank für diese aussagekräftige Information! Dass der Fruchtgummi mit Melonengeschmack rein rechtlich korrekt deklariert ist, wissen wir: Denn laut Österreichischem Lebensmittelbuch dürfen Zuckerwaren künstlich aromatisiert und nach der Geschmacksrichtung dieses Aromas bezeichnet werden. Zuckerwaren dürfen auch in Fruchtform verkauft werden. Ob sie tatsächlich Früchte enthalten oder nicht, ist in diesem Zusammenhang irrelevant.
Trotzdem erwarten Konsumenten, dass ein als Fruchtgummi mit Melonengeschmack bezeichnetes Produkt auch Melonen oder zumindest Melonenfruchtsaftkonzentrat enthält. Umso mehr, wenn es sich Gourmet-Produkt nennt.
Reaktion der Firma Hofer und tri d'Aix
Was Hofer und tri d’Aix dazu sagen, dass in Gourmet Fruchtgummi mit Melonengeschmack kein Melonensaftkonzentrat enthalten ist.
„Die Bezeichnung ,Fruchtgummi mit Melonengeschmack‘, die deutlich im Hauptblickfeld des Artikels angebracht ist, vermittelt dem Konsumenten durch den Wortlaut ,Geschmack‘, dass es sich nicht um echte Wassermelonen oder Bestandteile davon, sondern nur um Melonengeschmack handelt. Durch eine lediglich grafische Andeutung der Melonen wird dies unterstützt.
Durch die bildliche Darstellung und die Ergänzung des Wortes ,Geschmack‘ ist eine Absicherung gegenüber dem Gesetz und dem Verbraucher gegeben, die unserer Meinung nach auf diese Weise in der Süßwarenbranche zum besten Verständnis für den Konsumenten angewandt wird.
Zudem wird uns von jedem bei Hofer angebotenen Artikel, vor dem erstmaligen Inverkehrbringen sowie regelmäßig danach von unabhängigen Instituten die einwandfreie substantielle Verkehrsfähigkeit und Deklaration bestätigt. Dies gilt natürlich auch für Gourmet Fruchtgummi mit Melonengeschmack.“
Hofer KG
19.3.2013
„Vorneweg: Vor dem Vertrieb müssen die Artikel durch eine Lebensmittelanalytik GmbH sowohl auf substantielle als auch auf Kennzeichnung der Deklaration überprüft werden. Die Analyse des Artikels erfolgt neben Österreich auch in den Ländern Slowenien und Ungarn.
Gerade um Fehler auf dem Etikett und auch Gesundheitsgefährdungen im Produkt auszuschließen, verlangen unsere Kunden diese Analysegutachten. Durch diese Analysenbewertung werden vor dem Verkaufsbeginn Mängel am Produkt und auf dem Etikett ausgeschlossen.
Zum Etikett: Im Blickfeld des Labels sind deutlich Wassermelonen zu erkennen; diese Aussage bestätige ich Ihnen hiermit sehr gerne. Ebenfalls im Blickfeld ist in einer überdurchschnittlich lesbaren Schriftgröße die Warenverkehrsbezeichnung ,Fruchtgummi mit Melonengeschmack‘ zu lesen. Durch das Wort ,Geschmack‘ wird klar und verständlich definiert, dass es sich um ein Produkt lediglich mit dem Geschmack von Wassermelonen handelt.
Zur Vermeidung von weiteren Missverständnissen haben wir die Wassermelonen bildlich als Grafik (gemalt/gezeichnet) dargestellt, um so ebenfalls eine Assoziation beim Konsumenten zu vermeiden, dass es sich um echte Wassermelonen oder um echte Wassermelonenanteile im Produkt handelt.
Durch die bildliche Darstellung und die Ergänzung des Wortes Geschmack ist eine Absicherung gegenüber dem Gesetz und dem Verbraucher gegeben, welche so in der Süßwarenbranche zum besten Verständnis für den Konsumenten angewandt wird.
Wir erwähnen das Wort Geschmack; nicht aber enthält ,x % Wassermelone‘. Vergleichen Sie hierzu auch die klassischen Beispiele im Fruchtgummibereich: In Fruchtgummi Cola-Fläschchen ist keine Cola enthalten und in Goldbären kein Gold.
Der Geschmack von Wassermelonen wird ausschließlich und nur durch das Aroma im Produkt gewonnen, nicht wie Sie es vermuten, durch den Fruchtsaftanteil. Eine Auflistung der jeweiligen Fruchtsaftanteile ist jedoch ebenfalls bei Angabe der Prozentwerte gesetzlich vorgeschrieben. Da der Fruchtsaft von mehreren Früchten gewonnen wird, müssen ebenfalls auch alle Früchte auf der Zutatenliste deklariert werden.
Ich hoffe, alle Fragen ausführlich erläutert zu haben. Alle Angaben entsprechen den gesetzlichen Vorlagen und sind auch durch die klaren und ersichtlichen Hinweise nicht als täuschend zu bewerten.“
tri d’Aix GmbH
12.03.2013
Wir meinen: Da geht einem doch das Herz auf, wenn man sieht, wie lässig manche Unternehmen auf Kundenbeschwerden reagieren. Ein Grund mehr, dieses Produkt im Regal liegen zu lassen.