Was Konsumenten alles versprochen und dann nicht gehalten wird. Diesmal im Lebensmittel-Check: Ein Trinkjoghurt, das außen groß mit Kirschen und Trauben angibt, aber nicht einmal eine Kirsche und überhaupt keine Trauben enthält. |
Frutix Trinkjoghurt Kirsche-Traube - Kaum Kirsche, null Traube
Frutix Trinkjoghurt - Kaum Kirschen, keine Trauben enthalten; (Bild: VKI/K. Schreiner)
Frutix Trinkjoghurt, Zutaten, (Bild: VKI/K. Schreiner)
Ein Produkt mit eher zahnlosem Biss
Das steht drauf
Frutix Trinkjoghurt Kirsche-Traube mit Fruchtstückchen
Gekauft bei: in vielen Geschäften erhältlich
Das ist das Problem
Als Produkt, das im wahrsten Sinn des Wortes „Biss“ hat, beschrieb Hersteller Alpenmilch Salzburg das Frutix Trinkjoghurt mit Fruchtstückchen von SalzburgerLand anlässlich der Markteinführung. Die Früchte in Frutix wären anders als in bisher bekannten Trink-Produkten auch als ganze Fruchtstückchen erhalten, und würden ein ganz besonders fruchtiges und – durch die Kombination von flüssigen und festen Bestandteilen – unvergleichliches, multisensorisches Geschmackserlebnis bieten, war im Pressetext zu lesen.
Traubensaft statt Trauben
Die auf dem Frutix-Becher abgebildeten Kirschen und Trauben, die in Stücke geschnitten ins Joghurt plumpsen, dazu der Aufdruck „mit Fruchtstückchen“, sprachen auch eine Kundin an. Ein Trinkjoghurt mit Kirschen- und Traubenstückchen – das stellte sie sich gut vor. Sie nahm einen Becher aus dem Regal. Doch als sie dann das Kleingedruckte las, entdeckte sie, dass dieses Trinkjoghurt gar keine Trauben enthält. Laut Zutatenliste stecken in diesem Produkt aus pasteurisierter Milch mit 1 % Fett: Joghurt, 9 % Früchte, (3,8 % Sauerkirsche, 2,4 % Traubensaft, 2 % Apfel, 0,8 % Aroniasaft), Zucker, Aroma, färbender Rote Beetesaft. Die Trauben entpuppten sich im Kleingedruckten also als Traubensaft. Ein multisensorisches Erlebnis? Die Kundin wird es wohl nie erfahren, denn sie stellte Frutix Kirsche-Traube verärgert ins Regal zurück.
Nicht einmal 2 ganze Kirschen
Und was die Kirschen anbelangt: Laut Zutatenliste entfallen 3,8 % auf Sauerkirschen. Auf Gramm umgerechnet stecken in einem Becher Frutix Kirsche-Traube also 8,74 Gramm Sauerkirschen. Das lässt den herstellerseits groß angekündigten „Biss“ von Frutix eher zahnlos erscheinen: Eine Kirsche wiegt circa 5 Gramm. 1,75 Sauerkirschen in einem Becher Frutix Kirsche-Traube entsprechen nicht einmal 2 ganze Kirschen!
1. Reaktion der Firma Alpenmilch Salzburg Ges.m.b.H.
Was die Alpenmilch Salzburg Ges.m.b.H., der Hersteller von Frutix Kirsche-Traube, dazu sagt, dass bei der Werbung mit Fruchtstückchen gewaltig übertrieben wird.
„Aus den Lösungsansätzen QUID-RL 97/4 (EG) bei Milchmischerzeugnissen (7.Plenarsitzung der Kommission zur Herausgabe des Österreichischen Lebensmittelbuches (Codexkommission) am 25. Juni 2003) ergibt sich, dass bei Früchte-Milchmischerzeugnissen mit Hervorhebung einer oder mehrerer Sorten (bildlich, graphisch oder durch Worte) die QUID-Deklaration (mengenmäßige Kennzeichnung) enthalten muss: % Fruchtsorte(n) oder % Anteil der Früchte insgesamt und Anteil der hervorgehobenen Frucht/Früchte in der Fruchtmischung enthalten muss.
Im zur Frage stehenden Fall entspricht die mengenbezogene Früchtekennzeichnung exakt diesen Vorgaben. Die auf dem Produkt abgebildeten Früchte dienen als Hinweis auf die Geschmacksrichtung des enthaltenen Trinkjogurts und zur einfachen optischen Orientierung sowie zur Unterscheidung der verschiedenen Sorten.
Es ist zwar richtig, dass auf der zur Frage stehenden Verpackung eine Abbildung von Trauben und Kirschen und auch die Auslobung „MIT FRUCHT STÜCKCHEN“ angebracht sind, eine Suggerierung, das Produkt enthalte auch Trauben bzw. Traubenstückchen, ist jedoch auszuschließen. Der Europäische Gerichtshof (EUGH) setzt hinsichtlich Kennzeichnungsfragen einen durchschnittlich informierten, aufmerksamen und verständigen Durchschnittsverbraucher voraus.
Daher geht bei Betrachtung aller Kennzeichnungselemente und der Zutatenkennzeichnung eindeutig hervor, dass weder Trauben noch Traubenstückchen im Produkt vorhanden sind, sondern Traube ausschließlich in Form von Traubensaft zugegeben worden ist. Eine Traubensaft-Abbildung – im zur Frage stehenden Fall sind ganze Trauben und keinesfalls Traubenstückchen abgebildet – wäre überdies da kaum richtig zuordenbar und daher nichtssagend und daher eher zur Irreführung geeignet.
Durch die richtige Zutatendeklaration „Traubensaft“ ist aber die Täuschungseignung hinsichtlich Zutat Traube definitiv auszuschließen.“
Alpenmilch Salzburg Ges.m.b.H.
11.6.2012
Wir meinen: Auf „unserem“ Frutix-Becher sind neben Trauben auch eine halbe Traube (also ein Traubenstück) abgebildet. Bitte bei Gelegenheit genauer schauen!
Anmerkung: Leider ist uns bedauerlicherweise in der Berechnung des Kirschanteiles ein Fehler unterlaufen, der natürlich umgehend korrigiert wurde.
Des Weiteren gehen wir bei allen unseren Testuntersuchungen davon aus, dass die gesetzlichen Bestimmungen eingehalten werden. Ein gesetzlich korrekt bezeichnetes Produkt setzt jedoch nicht voraus, dass sich KonsumentInnen vom diesem nicht getäuscht fühlen können.
Der Hersteller hat uns diesbezüglich eine erneute Stellungnahme zukommen lassen, die sich auf der nächsten Seite befindet.
2. Reaktion der Firma Alpenmilch Salzburg Ges.m.b.H.
Alpenmilch Salzburg Ges.m.b.H., der Hersteller von Frutix Kirsche-Traube, hat sich noch ein weiteres Mal mit einer ausführlichen Stellungnahme zu Wort gemeldet.
Sehr geehrte Damen und Herren,
Zu unserem Bedauern mussten wir feststellen, dass unsere Stellungnahme offensichtlich für Sie nicht ausreichend erschien, die nicht gerechtfertigten Vorwürfe zu entkräften. Grundsätzlich würde natürlich von unserer Seite in solchen Fällen ein offener Dialog zum Klären von Detailfragen begrüßt werden.
Daher möchten wir hiermit erneut und klar festhalten, dass die in Ihrer Publikation kritisierte Kennzeichnung des zur Frage stehenden Erzeugnisses Frutix vollkommen in Einklang mit den einschlägigen Kennzeichnungsvorschriften von Österreich und der EU steht, wie
Österreichisches Lebensmittelbuch (Codex Alimentarius Austriacus), IV. Auflage,
- Kapitel A 3 „Allgemeine Beurteilungsgrundsätze“,
- Kapitel B 32 Milch und Milchprodukte,
- Teilkapitel Fermentierte Milchmischerzeugnisse,
- Richtlinie zur Definition der „Gentechnikfreien Produktion“ von Lebensmitteln und deren Kennzeichnung
sowie
- Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz - LMSVG samt einschlägigen Verordnungen,
- Fertigpackungsverordnung (FPVO 1993),
- Verordnung (EG) Nr. 178/2002 zur Festlegung der allgemeinen Grundsätze und Anforderungen des Lebensmittelrechts, zur Errichtung der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit und zur Festlegung von Verfahren zur Lebensmittelsicherheit,
- Verordnung (EG) 852/2004 über Lebensmittelhygiene,
- Verordnung (EG) Nr. 853/2004 mit spezifischen Hygienevorschriften für Lebensmittel tierischen Ursprungs und
- Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 betreffend die Information der Verbraucher über Lebensmittel und zur Änderung der Verordnungen ...,
jeweils in der gelten Fassung und alle einschlägigen Anforderungen erfüllt!
Da dieser Zustand auch durch Gutachten eines gerichtlich zertifizierten Sachverständigen bestätigt wurde, ist für uns nicht nachvollziehbar, aus welchem Grund Sie ein korrekt deklariertes Produkt in der Öffentlichkeit kritisieren. Sollten Sie Zweifel an der Richtigkeit der Deklaration haben, ersuchen wir Sie, uns diese de Fairness halber auch mitzuteilen.
Unserer Meinung nach sollte daher – wenn die gegebene Deklaration aus der Sicht der Konsumenten nicht entsprechend ist – die entsprechenden Rechtsnormen einer entsprechenden Kritik unterworfen werden, nicht jedoch Lebensmittelhersteller, die die einschlägigen Vorschriften einhalten!
Die aus Ihrer Veröffentlichung entnommene Textstelle „Die Trauben entpuppten sich im Kleingedruckten also als Traubensaft. Ein multisensorisches Erlebnis? Die Kundin wird es wohl nie erfahren, denn sie stellte Frutix Kirsche-Traube verärgert ins Regal zurück“ kann als Beweis dafür herangezogen werden, dass der vom EUGH vorausgesetzte durchschnittlich informierte, aufmerksame und verständige Durchschnittsverbraucher richtig ist und auch dafür, dass durch die gegebene Zutatendeklaration „Traubensaft“ vom erwähnten Durchschnittsverbraucher keinesfalls Traubenstückchen erwartet werden können.
Wir möchten auch ausdrücklich darauf hinweisen, dass in Ihrer zur Frage stehenden Veröffentlichung folgende Aussage keinesfalls richtig sein kann:
Und was die Kirschen anbelangt: Laut Zutatenliste entfallen 3,8 % des insgesamt 9 %igen Fruchtanteils auf Sauerkirschen. Auf Gramm umgerechnet stecken in einem Becher Frutix Kirsche-Traube also 0,79 Gramm Sauerkirschen. Das lässt den herstellerseits groß angekündigten „Biss“ von Frutix eher zahnlos erscheinen: Eine Kirsche wiegt circa 5 Gramm. 0,79 Gramm Sauerkirschen in einem Becher Frutix Kirsche-Traube entsprechen nicht einmal einem Zwanzigstel einer Kirsche!
Wie wir bereits in unserer vorangegangener Stellungnahme hingewiesen haben, muss bei Früchte-Milchmischerzeugnissen mit Hervorhebung einer oder mehrerer Sorten der %-Anteil der Früchte insgesamt und Anteil der hervorgehobenen Früchte in der Fruchtmischung gekennzeichnet sein, was im zur Frage stehenden Fall wie folgt deklariert worden ist: „9 % Früchte, (3,8 % Sauerkirsche, 2,4 % Traubensaft, 2 % Apfel, 0,8 % Aroniasaft)“
Die 3,8% Sauerkirschen, 2,4% Traubensaft, 2% Apfel und 0,8% Aroniasaft ergeben zusammen die 9% Früchte, d.h. die vorliegende 230g-Packung (Becher) Frutix Trinkjoghurt Kirsche-Traube enthält 8,74 g Sauerkirschen (somit nach Ihrer Berechnung ca. 1,75 Kirschen) und keinesfalls 0,79 g – wie in Ihrer Publikation angegeben –. Sie haben 3,8% Sauerkirschanteil nicht auf das Fertigerzeugnis (230g), sondern fälschlicherweise auf die Früchtemischung bezogen (9% von 230g = 20,7g) und kommen so auf die 0,79 g Sauerkirschen in einem Becher und damit auf weniger als 1 Zehntel des tatsächlichen Ist-Zustandes.
Alpenmilch Salzburg Ges.m.b.H.
26.7. 2012
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