Was Konsumenten alles versprochen und dann nicht gehalten wird. Diesmal im Lebensmittel-Check: ein Fischspieß, der als „frisch“ verkauft wird, aber auch aus aufgetauten Fischstücken besteht. |
Was Konsumenten alles versprochen und dann nicht gehalten wird. Diesmal im Lebensmittel-Check: ein Fischspieß, der als „frisch“ verkauft wird, aber auch aus aufgetauten Fischstücken besteht. |
Eisvogel Fischspieß frisch: Auf dem Etikett steht in Großbuchstaben "Fischspieß frisch". Bild: U. Romstorfer/VKI
Eisvogel Fischspieß frisch: Beim Lesen des Kleingedruckten zeigt sich, dass es sich um aufgetauten Fisch handelt: "Im Ursprung fangfrisch tiefgekühlt, in Österreich aufgetaut". Bild: U. Romstorfer/VKI
Das steht drauf: Eisvogel Fischspieß frisch
Gekauft bei: in vielen Geschäften erhältlich
Eine Packung Fischspieß von Eisvogel. „Fischspieß frisch“ steht in Großbuchstaben auf dem Etikett. Lachsforelle aus Aquakultur Italien, Pangasius aus Aquakultur Vietnam, heißt es in etwas kleinerer Schrift weiter. Und: unter Schutzatmosphäre verpackt.
Danach folgen in wesentlich kleinerer Schrift die Zutatenliste und Hygienehinweise. Wer sich die Mühe macht, auch dieses Kleingedruckte zu lesen, wird ins Staunen geraten. Denn das Pangasiusfilet, das für die Herstellung des Fischspießes verwendet wird, wurde laut Zutatenliste „im Ursprung fangfrisch tiefgekühlt, in Österreich aufgetaut“.
Rechtlich ist der Fischspieß korrekt deklariert. Fisch, der tiefgefroren transportiert bzw. gelagert und vor dem Verkauf wieder aufgetaut wurde, ist mit dem Hinweis „aufgetaut“ zu kennzeichnen. Diese Regelung gilt auch für Fischfilets. Eisvogel hat damit die gesetzlichen Vorgaben bei der Deklaration seines Fischspießes erfüllt.
Konsumenten erwarten aber, dass ein als „frisch“ ausgelobter Fischspieß komplett aus frischen Zutaten zusammengestellt ist. Werden auch tiefgekühlte und wieder aufgetaute Fischfilets verwendet, sollte das auf dem Etikett gleich auf den ersten Blick zu erkennen sein und nicht erst im Kleingedruckten stehen!
Wenn Fisch oder Fleisch wieder aufgetaut in den Verkauf gelangte, mussten Konsumenten, von einigen Ausnahmen abgesehen, darüber informiert werden. Mitte Dezember tritt die neue Lebensmittelinformationsverordnung in Kraft. Sie sieht vor, dass nicht nur Fisch und Fleisch, sondern alle verpackten Lebensmittel, die aufgetaut verkauft werden, mit dem Hinweis „aufgetaut“ zu kennzeichnen sind.
Wurden aufgetaute Zutaten zur Herstellung eines Fertiggerichts verwendet, kann der Hinweis „aufgetaut“ entfallen. Auch Lebensmittel, bei denen das Einfrieren ein technologisch notwendiger Schritt im Herstellungsprozess ist (Räucherlachs kann z.B. so besser aufgeschnitten werden), oder bei denen das Auftauen keine negativen Auswirkungen auf die Sicherheit oder Qualität (Geschmack, äußere Beschaffenheit) des Produkts nach sich zieht, müssen nicht als „aufgetaut“ deklariert werden.
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Wir wollten von Eisvogel wissen, weshalb ein Fischspieß als „frisch“ ausgelobt wird, obwohl das Pangasiusfilet bereits tiefgekühlt war. Auf unsere Bitte um Stellungnahme haben wir bis jetzt keine Antwort erhalten.
Wir meinen: Wo groß „frisch“ drauf steht, können durchaus auch tiefgekühlte und wieder aufgetaute Zutaten drinnen sein. Lesen Sie daher die Packungsaufschrift ganz genau!
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