Was Konsumenten alles versprochen und dann nicht gehalten wird. Diesmal im Lebensmittel-Check: ein Matcha & Kräuter Tee von dm, der kaum Matcha enthält. |
Was Konsumenten alles versprochen und dann nicht gehalten wird. Diesmal im Lebensmittel-Check: ein Matcha & Kräuter Tee von dm, der kaum Matcha enthält. |
dm Matcha & Kräuter Tee: Durch den Produktnamen entsteht der Eindruck, dass Matcha zu den Hauptzutaten zählt. Bild: VKI
dm Matcha & Kräuter Tee: Das Produkt enthält allerdings nur 5 % Matcha. Bild: VKI
Das steht drauf: dm Matcha & Kräuter Tee
Gekauft bei: dm
Matcha – ein Pulver aus getrockneten Grünteeblättern – wird traditionell in der japanischen Teezeremonie verwendet und hat in den letzten Jahren auch bei uns Furore gemacht. Die Herstellung des feinen Pulvers ist aufwendig, Matcha daher entsprechend teuer. Matcha wird unter anderem auch zur Verfeinerung von Blatt-Tees verwendet. Bei dm gibt es Matcha & Kräuter Tee im Aufgussbeutel. „Matcha & Kräuter Tee“ steht groß auf der Packung, auf der auch diverse Pflanzen abgebildet sind. Matcha steht im Produktnamen an erster Stelle, also wird er wohl die Hauptzutat des Tees sein, oder?
Nein: In der Sachbezeichnung auf der Packungsrückseite kommt dm Matcha & Kräuter Tee bereits als „Bio Kräuter- und Grünteemischung“ daher. Die Zutatenliste sorgt dann endgültig für Klarheit. Demnach setzt sich der Tee aus Anis, 16 % Spearminze, Zimt, Orangenschalen, 13 % Eukalyptus, Pfefferminze, 7 % Zitronenmyrthe, 5 % Matcha und Süßholz zusammen.
Der dm Matcha & Kräuter Tee enthält also gerade einmal mickrige 5 % Matcha und besteht überraschenderweise nicht nur aus Kräutern und Matcha, sondern auch aus Gewürzen wie Anis, Zimt, Orangenschalen und Süßholz. Gewürze sind aber weder Teil des Produktnamens, noch sind sie vorne auf der Packung in Wort oder Bild als Zutat angekündigt. Das sorgt für Irritation bei Kunden: „Ich hab mir den Tee extra gekauft, weil ich keine Früchtetees mag. Nun lese ich in der Zutatenliste z.B. Orangenschalen. Auch die anderen Zutaten würde man durch den Namen nicht vermuten“, schrieb uns eine KONSUMENT-Leserin. Das finden wir auch. Daher schlagen wie vor: Um Missverständnisse zu vermeiden, sollte bereits auf der Vorderseite der Packung deutlich darauf hingewiesen werden, dass der Tee zu einem wesentlichen Anteil aus Gewürzen besteht.
Was dm dazu sagt, dass dem Matcha & Kräuter Tee nur wenig Matcha beigemengt ist.
„Wir verstehen die Kritik der Konsumentin so, dass der Name „Matcha & Kräuter“ auf sie den Eindruck macht, dass in der Rezeptur ausschließlich Kräuter und Matcha verwendet werden. Die Orangenschalen, die ebenfalls Bestandteil der Rezeptur sind, passen von daher nicht in ihr Verständnis dieses Tees. Aus unserer Sicht müssen wir hier unterscheiden zwischen dem Namen des Tees, der Bezeichnung des Lebensmittels und der Zutatenliste:
Produktname:
Bezüglich der Namensgebung haben wir uns auf die geschmacksgebenden Zutaten konzentriert. Für uns ist es wichtig, dass die Produktbezeichnung (der Name) das ausdrückt, was den Geschmack ausmacht, in diesem Fall Kräuter und der japanische Matcha.
Bezeichnung des Lebensmittels:
Die Bezeichnung des Lebensmittels, die auf der Seite der Faltschachtel zu finden ist, ist ein bindendes Kennzeichnungselement nach der Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) 1169/2011. Zu dieser Angabe sind wir also gesetzlich verpflichtet. Da die überwiegenden Anteile dieser Rezeptur Kräuter sind bzw. der geschmacksgebende Matcha, handelt es sich bei diesem Tee nicht um einen Früchtetee.
Zutatenliste:
Als weiteres bindendes Kennzeichnungselement schreibt die LMIV ebenfalls die Zutatenliste vor, die sich in diesem Fall direkt unter der Bezeichnung des Lebensmittels befindet. Gemäß dieser Verordnung (VO (EU) 1169/2011 (LMIV), Kapitel IV, Artikel 12, Absatz 1 (Bereitstellung und Platzierung verpflichtender Informationen über Lebensmittel)) müssen die verpflichtenden Informationen über Lebensmittel „verfügbar und leicht zugänglich sein“.
Die bei dieser Teemischung verpflichtenden Kennzeichnungselemente sind auf der Verpackung für den Verbraucher deutlich sichtbar angebracht. Wir gehen davon aus, dass der Verbraucher die Zutatenliste liest, um eine Kaufentscheidung zu treffen. Dass der Tee in diesem Fall nicht den Geschmack der Konsumentin getroffen hat, bedauern wir sehr. Der Matcha & Kräuter Tee von unserer dm Marke dmBio entspricht der gesetzlichen Verordnung.“
dm Kundenservice
22. 03. 2018
Wir meinen: Nicht einmal bei einem so simplen Produkt wie Tee ist auf den Produktnamen Verlass. Die Zusammensetzung geht ausschließlich aus der Zutatenliste hervor.
Ärger über das Bipa-Produkt "BI Life Flohsamenschalen gemahlen": Das Produkt besteht hauptsächlich aus Calcium und Magnesium, die Flohsamenschalen machen nur etwa ein Siebtel des Inhalts aus.
Der Hersteller hat das "Extra Classic Müsli" um 50 Gramm "geshrinkt" und verkauft es um 17 Prozent teurer als zuvor! Die Kennzeichnungen sind auf der neuen gelben Farbe der Verpackung schwer zu lesen.
Die "allin Protein Mahlzeit Joghurt Johannisbeere" enthält nur fünf Prozent der ausgelobten Johannisbeeren. Die "40 Prozent Mehrfruchtsaft" bestehen hauptsächlich aus Traubensaft.
Rückschritt bei der Herkunftskennzeichnung der "Dulano Puten Salami" von Lidl bei der sich die bereits verbesserte Lesbarkeit wieder verschlechtert hat.
"Energiearm", aber 59 kcal pro Milliliter im "XOXO Tropical Sparkling Drink"? Da stimmt etwas nicht! Der Hersteller hat sich bei der Kalorienangabe geirrt.
Die Erdnussbutter "Peanut Revolution Creamy" von Rapunzel gibt sich als bayrisches Produkt aus. Die Angabe zur chinesischen Herkunft der Erdnüsse fehlt.
Durch Klick auf „Akzeptieren“ willigen Sie ausdrücklich in die Datenübertragung in die USA ein. Achtung: Die USA bieten kein mit der EU vergleichbares angemessenes Schutzniveau für Ihre Daten. Aufgrund von US-Überwachungsgesetzen wie FISA 702 ist Youtube (Google Inc) dazu verpflichtet Ihre personenbezogenen Daten an US-Behörden weiterzugeben. Es liegt kein Angemessenheitsbeschluss der Europäischen Kommission für die Übertragung von Daten in die USA vor. Youtube (Google Inc) kann weiters keine geeigneten Garantien zur Einhaltung eines mit der EU vergleichbaren angemessenen Schutzniveaus bieten. Weiters verfügen Sie in den USA nicht über wirksame und durchsetzbare Rechte sowie wirksame verwaltungsrechtliche und gerichtliche Rechtsbehelfe, die dem innerhalb der EU gewährleisteten Schutzniveau der Sache nach gleichwertig sind.
Bild: