Was Konsumenten alles versprochen und dann nicht gehalten wird. Diesmal im Lebensmittel-Check: Croissants, deren Cremefüllung mit Alkohol zubereitet ist. Doch das geht nur aus der Zutatenliste hervor. |
Despar Croissant con Crema al cacao magro - Mit Alkohol
Despar Croissant con Crema al cacao magro (Bild: K.Schreiner/VKI)
Kaum hatte ein Konsument eine Einzelpackung geöffnet, stieg ihm auch schon intensiver Alkoholgeruch in die Nase. (Bild: K.Schreiner/VKI)
Alkohol nur in der Zutatenliste angeführt
Das steht drauf: Despar Croissant con Crema al cacao magro
Gekauft bei: Spar
Das ist das Problem
Eine Packung Croissant con Crema al cacao magro von Despar mit neun einzeln verpackten Croissants drinnen. Kaum hatte ein Konsument eine Einzelpackung geöffnet, stieg ihm auch schon intensiver Alkoholgeruch in die Nase. Damit hatte er nicht gerechnet. Das Croissant war in einer durchsichtigen, unbeschrifteten Hülle verpackt. Auch auf dem Beutel, in dem die Einzelpackungen steckten, suchte er zunächst vergeblich einen Hinweis, dass die Croissants mit Alkohol zubereitet sind. Erst als er die Zutatenliste auf der Beutelrückseite genau studierte, wurde er fündig. Hier war Ethylalkohol angeführt.
Kein groß gedruckter Hinweis
"Warum enthalten diese Croissants Alkohol und warum wird der Alkohol nur in der Zutatenliste angeführt? Bei Croissants greifen auch Kinder gerne zu, da wäre doch ein entsprechend groß gedruckter Hinweis auf der Verpackung nötig", schrieb er an uns, um uns auf dieses Produkt aufmerksam zu machen.
Rezeptur soll geändert werden
Wir leiteten die Anfrage an Spar weiter. Spar teilte uns in einer Stellungnahme mit, die Rezeptur der Croissants zu überdenken. Schön zu hören. Wir sind auf das Resultat gespannt.
Achten Sie immer, vor allem aber wenn Sie für Kinder einkaufen, genau auf die Zutatenliste. Hier steht, ob ein Produkt mit Alkohol zubereitet ist. Auch wenn es nur geringe Mengen an Alkohol enthält, ist es für Kinder nicht geeignet: Kinder sollen sich nicht an Alkoholgeschmack gewöhnen.
Alkohol muss nicht immer angeführt werden
Manchmal hilft selbst das Lesen der Zutatenliste nichts. Es gibt bei der Deklarationspflicht nämlich eine Ausnahme: Wird Alkohol als Lösungsmittel verwendet (z.B. für Aromastoffe), dann muss er in der Zutatenliste nicht angeführt werden.
Reaktion der Firma Spar
Was Spar dazu sagt, dass seine Croissants con Crema al cacao magro Alkohol enthalten.
"Der in der Cremefüllung der DESPAR Croissants enthaltene Alkohol dient dazu, die Haltbarkeit des Produktes zu verbessern und die hohe Qualität aufrecht zu halten. Zusätzlich wirkt die Zugabe von Alkohol aromagebend und verfeinert dadurch den Geschmack.
Es ist uns wichtig, dass Sie auch wissen, dass der Anteil an Alkohol sehr gering ist und bei unter 0,4 Prozent liegt (Zum Vergleich: Reife Bananen oder Sauerkraut enthalten durch Gärung bereits mehr Alkohol). Ein Teil dieses enthaltenen Alkohols verflüchtigt sich sogar noch beim Öffnen der Packung. Dieser geringe Wert ist für Kinder unbedenklich.
Alkohol ist eine durchaus übliche Zutat in Süßspeisen und Desserts. Selbstverständlich haben wir unser Verpackungsdesign und die Angaben auf der Verpackung prüfen lassen. Laut LVA (Lebensmittelversuchsanstalt) ist eine Nennung des Inhaltstoffes 'Ethylalkohol' in der Zutatenliste ausreichend. Bei dieser geringen Menge ist ein zusätzlicher Warnhinweis auf der Vorderseite nicht notwendig.
Wir haben Ihr Schreiben dennoch zum Anlass genommen, die Rezeptur unserer DESPAR Croissants zu überdenken. Es freut Sie bestimmt zu erfahren, dass unser Hersteller bereits an einer neuen Rezeptur ohne Alkohol arbeitet und wir bestrebt sind, die neuen alkoholfreien Croissants ehestmöglich unseren Kunden anbieten zu können."
SPAR Österreichische Warenhandels-AG
28.5.2013
Wir meinen: Wir freuen uns auf alkoholfreie Croissants und bleiben dran.