Was alles versprochen und dann nicht gehalten wird. Diesmal im Lebensmittel-Check: Der günstige Preis bezog sich nur auf ein Beispiel und Sie legen unerwartet viel Geld für ein Stück vom "Crazy Cheese" ab? Nicht nur für Käseliebhaber:innen – wir informieren über Ihre Rechte.
Crazy Cheese Manufacture: schockierend hohe Käserechnungen
Darf’s ungefragt ein bisserl mehr sein? Erneut Beschwerden wegen überraschend hoher Preise für Käse bei der "Crazy Cheese Manufacture". Nehmen Sie es nicht in Kauf, wenn die Waage falsch wiegt oder der Schimmel gar nicht edel ist!
Das ist das Problem
Das Unternehmen "Crazy Cheese Manufacture", aktuell bekannt durch die Teilnahme des Inhabers Roland Ludomirska bei der ATV-Sendung "Forsthaus Rampensau", stand in der Vergangenheit schon mehrfach in der Kritik. Günstige Angebote locken die Kundschaft an, auf der Rechnung kam dann aber die böse Überraschung. Verkäufer:innen der Crazy Cheese Manufacture sollen deutlich mehr Käse portioniert und verrechnet haben, als die Kund:innen wünschten, so einige Beschwerden, die uns zugesandt wurden.
Herr F. schrieb uns, dass auch seine Freundin diese Erfahrung machte und ein deutlich größeres Stück als von ihr geordert bekam und dafür 89 Euro zahlen musste. Auch Frau G. realisierte erst nach der Bankomatzahlung am Marktstand, dass sie mehr Käse als gewünscht um 190 Euro gekauft hatte.
Falsches Gewicht verbucht
Frau G. stellte fest, dass auch die Mengenangaben nicht mit dem tatsächlichen Gewicht übereinstimmten. Ihr wurden 176 Gramm zu viel verrechnet, sie reklamierte und bekam die Differenz zurückbezahlt. Zu große Portionierung und falsche Angaben auf der Waage – das dürfte so nicht sein! Besonders ärgerlich wird diese Herangehensweise, wenn die Ware nach dem Kauf nicht einwandfrei ist. Herr F. berichtete, er habe zu Hause auf dem teuren Käse einen unerwünschten Schimmelrand entdeckt. Welche Rechte haben Konsument:innen in solchen Fällen?
Den Kauf der Bestellung ablehnen, geht das?
Nach der unangenehmen Erfahrung beim überteuerten Käsekauf fragt uns Frau G.: "Die Portion zu groß, der Preis zu hoch – muss ich das Bestellte trotzdem zahlen?". Nein, vor der Zahlung können Sie sich den potenziellen Kauf nochmal anders überlegen. Erst durch die Zahlung kommt ein Kaufvertrag zustande. Wird die von Ihnen bestellte Menge überschritten, ist das als nicht verbindliches Gegenangebot des Händlers zu sehen. Kund:innen können dieses annehmen und bezahlen, müssen das Gegenangebot einer größeren Menge aber nicht annehmen.
Es ist legitim, von einem Kauf abzusehen, wenn der finale Preis keinesfalls der Erwartung entspricht. Das gilt ebenso, wenn der Preis in der Auslage nicht deutlich erkennbar und daher auch der finale Preis nicht einschätzbar ist. Auch bei einer unbestimmten Bestellung, also wenn Sie keine Grammzahlen nennen, sondern zum Beispiel eine "kleine Schnitte" ordern, müssen Sie das abgeschnittene Stück nicht annehmen, sollte die Menge nicht Ihrer Vorstellung entsprechen.
Müssen Waagen korrekt wiegen?
Ja, in Österreich müssen Waagen, die im Handel für die Preisbestimmung herangezogen werden, geeicht sein. Die Eichung muss regelmäßig, etwa alle zwei Jahre erfolgen. Fällt Konsument:innen auf, dass Waagen in einem Supermarkt oder bei einer Verkaufstheke nicht korrekt sind, können Sie das dem Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen melden.
Muss ich Schimmel auf einem Produkt akzeptieren?
Nein, als Kund:in haben Sie ein Recht auf einwandfreie Ware. Schimmelige oder anders mangelhafte Lebensmittel sollten Sie direkt im Geschäft reklamieren. Der Händler muss das beanstandete Produkt durch ein einwandfreies ersetzen oder – falls dies nicht möglich ist – Ihnen das Geld erstatten. Auch wenn Sie es erst zu Hause bemerken, reklamieren Sie das Produkt beim Händler.
Der Kassenbon ist ein wichtiges Beweismittel, daher am besten aufheben. Nimmt der Händler die Beanstandungen nicht ernst, können Sie die zuständige Lebensmittelaufsicht kontaktieren, je nachdem in welchem Bundesland Sie eingekauft haben. In Wien ist das Marktamt (MA 59) für solche Anfragen zuständig.
Wie muss der Preis angeschrieben sein?
Nach dem Preisauszeichnungsgesetz sind Preise für "sichtbar ausgestellte Sachgüter" so anzuschreiben, dass "ein durchschnittlich aufmerksamer Betrachter die Preise leicht lesen und zuordnen können muss". Wesentlich ist, dass der Preis leicht auffindbar und als solcher erkennbar ist sowie eindeutig der Ware zugeordnet werden kann.
Wird Käse an einer Theke verkauft, kann der Preis über Preisschilder oder aufliegende Preislisten angegeben werden. Bei den "Crazy Cheese"-Produkten portioniert ein:e Verkäufer:in die Käselaibe nach Kundenwunsch. Aufgrund der nicht festgelegten Portionsgrößen reicht die Angabe eines Grundpreises (Preis pro kg oder pro 100 g).
Müssen Zutatenlisten und Allergene in Lebensmitteln am Marktstand deklariert sein?
Beim offenen Verkauf an einer Theke muss der Händler keine Zutatenlisten für die Lebensmittel beilegen. Verpflichtend ist jedoch immer die Angabe der deklarationspflichtigen Allergene zum Beispiel auf dem Preisschild oder einem Aushang. Diese Angabe muss für die Konsument:innen leicht zugänglich sein.
Reaktion von der Crazy Cheese Manufaktur
Der Geschäftsführer sieht keinen Grund für Kritik, denn die Entscheidung läge immer bei der Kundschaft.
"Wir legen größten Wert darauf, unseren Kunden eine Auswahl erstklassigen Lebensmittel anzubieten, die sich durch einzigartigen Geschmack und höchste Qualitätsstandards auszeichnen. Unser Ziel besteht stets darin, unseren Kunden ein außergewöhnliches Einkaufserlebnis zu bieten, das sich von herkömmlichen Supermärkten abhebt. Hierfür investiert wir erhebliche Zeit und Mühe, um Produkte von höchster Qualität und besonderem Geschmack anzubieten.
Wir sind uns der Bedeutung transparenter Preisgestaltung bewusst. Die Preise in den Geschäften der Crazy Cheese Manufacture sind klar ausgeschildert, und es wird darauf geachtet, dass Kunden umfassende Informationen erhalten, um fundierte Entscheidungen treffen zu können. Alle Käsesorten sind mit Preis Schilder ausgezeichnet und selbstverständlich besteht für unsere Kunden auch die Möglichkeiten des Ablesens von Preisen und Gewichten auf den Display, sowie die Anzeige des Gesamtpreises auf dem Bankomatgerät während der Kartenzahlung.
Ein weiteres Qualitätsmerkmal bei uns ist, das wir Käse frisch vom Laib schneiden, wobei die Größe des Käsestücks nach Absprache mit den Kunden erfolgt. Käse ist ein lebendiges Naturprodukt, das Luft zum Atmen und zur Weiterentwicklung benötigt, was bedeutet, dass die Reifung auch nach dem Kauf weitergeht und daher die richtige Lagerung nach dem Kauf entscheidend ist für die Käsequalität.
Wir nehmen mit Bedauern zur Kenntnis, dass in Ihrer Nachricht rufschädigende Aussagen enthalten sind. Insbesondere die Behauptung, dass die Crazy Cheese mehrfach mit unlauteren Praktiken in den Medien genannt sein sollte und in diesem Fall nicht direkt unter ihrer Marke aufgetreten sein soll, um einem solchen Eindruck auszuweichen, ist unzutreffend und rufschädigend. Wir fordern Sie hiermit höflich, aber nachdrücklich auf, solche Aussagen künftig zu unterlassen. Sollten weiterhin rufschädigende Behauptungen verbreitet werden, sehen wir uns gezwungen, unverzüglich rechtliche Schritte zu ergreifen." (Anmerkung des VKI: Die in dieser Stellungnahme der Crazy Cheese Manufaktur zitierte Beschwerde stammt aus der Nachricht eines Konsumenten, die wir weder verbreitet noch veröffentlicht haben, sondern dem Geschäftsführer der Crazy Cheese Manufaktur weitergeleitet haben.)
Crazy Cheese Manufaktur
27.6.2024
Wir empfehlen:
Anstatt sich im Nachhinein zu ärgern: Lassen Sie sich keine übergroßen Portionen gefallen, wenn Sie nur eine kleinere Menge kaufen wollen. Machen Sie von Ihren Rechten als Kund:in Gebrauch. Den Kauf abzulehnen oder eine mangelhafte Ware zu reklamieren, ist absolut legitim. Werfen Sie den Kassenbon nicht gleich weg, es könnte ein Beweismittel sein. Doch auch ohne diesen ist eine etwaige Reklamation einen Versuch wert.
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