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Bonduelle Kidney Bohnen - Abtropfgewicht deklariert

Lebensmittel-Check: KONSUMENT-Experten vergleichen Packung und Inhalt (Bild: Men on the Moon) Diesmal im Lebensmittel-Check: eine Dose Kidney Bohnen, bei der früher in der Zutatenliste nur stand, wie viel Bohnen sie enthält. Das ist jetzt anders.

 

Bonduelle Kindney Bohnen: Das Abtropfgewicht war auf dem Etikett nicht angegeben. Bild: VKI
Bonduelle Kindney Bohnen: Das Abtropfgewicht war auf dem Etikett nicht angegeben. Bild: VKI

Bonduelle Kindney Bohnen: Das Abtropfgewicht war auf dem Etikett nicht angegeben. Bild: VKI

Bonduelle Kindney Bohnen: Zutaten; Bild: VKI
Bonduelle Kindney Bohnen: Zutaten; Bild: VKI

Bonduelle Kindney Bohnen: Zutaten; Bild: VKI

Bonduelle Kindney Bohnen: Zusätzlich zum Gesamtfüllgewicht ist jetzt auch das Abtropfgewicht groß und deutlich angeführt. Bild: VKI
Bonduelle Kindney Bohnen: Zusätzlich zum Gesamtfüllgewicht ist jetzt auch das Abtropfgewicht groß und deutlich angeführt. Bild: VKI

Bonduelle Kindney Bohnen: Zusätzlich zum Gesamtfüllgewicht ist jetzt auch das Abtropfgewicht groß und deutlich angeführt. Bild: VKI

Abtropfgewicht jetzt deklariert

Das steht drauf: Bonduelle Kidney Bohnen

Gekauft bei: in vielen Geschäften erhältlich

Das ist das Problem

Vor einiger Zeit berichteten wir über Bonduelle Kidney Bohnen im Aufguss. Das Produkt wird in Dosen mit 200 g Gesamtfüllgewicht angeboten. Das Abtropfgewicht war auf dem Etikett nicht angegeben.
Ein klares Manko, fanden wir. Denn um zu erfahren, zu welchem Anteil dieses Produkt aus Bohnen, zu welchem aus Aufgussflüssigkeit besteht, musste man die Dosenaufschrift von Anfang bis Ende genau lesen. Erst aus der Zutatenliste ging hervor, dass sich das Produkt zu 48 % aus roten Bohnen, Wasser, Zucker, Salz, modifizierter Maisstärke und aus Rotweinessig zusammensetzt.

Deklaration bei Lebensmitteln in Aufgussflüssigkeit

Bei Lebensmitteln in Aufgussflüssigkeit muss auf der Verpackung zusätzlich zur gesamten Füllmenge auch das Abtropfgewicht deklariert sein, weil die Aufgussflüssigkeit üblicherweise weggeschüttet und nicht mitgegessen wird. Bei Produkten, die als Ganzes verspeist werden (z.B. Fisch in Sauce), ist das anders. Hier muss das Abtropfgewicht nicht angegeben sein. Nach der sogenannten QUID-Regelung (quantitative ingredient declaration) sind Zutaten, die extra ausgelobt werden oder für ein Produkt bezeichnend sind, aber in Prozent auszuweisen. Diese Vorgabe war bei Bonduelle Kidney Bohnen erfüllt.

Hersteller kündigte Änderung an

Hersteller Bonduelle erklärte damals auf unsere Kritik, dass Kidney Bohnen sehr häufig ohne vorheriges Abgießen der Flüssigkeit verwendet würden und deshalb auf die Angabe des Abtropfgewichts verzichtet worden sei. Das Unternehmen kündigte aber auch an, das Abtropfgewicht in Hinkunft anzugeben.

So wurde das Problem gelöst

Wir haben jetzt wieder eine Dose Bonduelle Kidney Bohnen gekauft und nachgesehen, ob der Hersteller Wort gehalten hat. Ja, er hat: Jetzt ist zusätzlich zum Gesamtfüllgewicht auch das Abtropfgewicht groß und deutlich auf der Dose angegeben. Damit ist gleich beim ersten flüchtigen Blick zu erkennen, dass in der 200-g-Dose 125g Kidney Bohnen drin sind. Passt!
 

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