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Diesmal im Lebensmittel-Check: eine Dose Kidney Bohnen, bei der früher in der Zutatenliste nur stand, wie viel Bohnen sie enthält. Das ist jetzt anders. |
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Diesmal im Lebensmittel-Check: eine Dose Kidney Bohnen, bei der früher in der Zutatenliste nur stand, wie viel Bohnen sie enthält. Das ist jetzt anders. |
Bonduelle Kindney Bohnen: Das Abtropfgewicht war auf dem Etikett nicht angegeben. Bild: VKI
Bonduelle Kindney Bohnen: Zutaten; Bild: VKI
Bonduelle Kindney Bohnen: Zusätzlich zum Gesamtfüllgewicht ist jetzt auch das Abtropfgewicht groß und deutlich angeführt. Bild: VKI
Das steht drauf: Bonduelle Kidney Bohnen
Gekauft bei: in vielen Geschäften erhältlich
Vor einiger Zeit berichteten wir über Bonduelle Kidney Bohnen im Aufguss. Das Produkt wird in Dosen mit 200 g Gesamtfüllgewicht angeboten. Das Abtropfgewicht war auf dem Etikett nicht angegeben.
Ein klares Manko, fanden wir. Denn um zu erfahren, zu welchem Anteil dieses Produkt aus Bohnen, zu welchem aus Aufgussflüssigkeit besteht, musste man die Dosenaufschrift von Anfang bis Ende genau lesen. Erst aus der Zutatenliste ging hervor, dass sich das Produkt zu 48 % aus roten Bohnen, Wasser, Zucker, Salz, modifizierter Maisstärke und aus Rotweinessig zusammensetzt.
Bei Lebensmitteln in Aufgussflüssigkeit muss auf der Verpackung zusätzlich zur gesamten Füllmenge auch das Abtropfgewicht deklariert sein, weil die Aufgussflüssigkeit üblicherweise weggeschüttet und nicht mitgegessen wird. Bei Produkten, die als Ganzes verspeist werden (z.B. Fisch in Sauce), ist das anders. Hier muss das Abtropfgewicht nicht angegeben sein. Nach der sogenannten QUID-Regelung (quantitative ingredient declaration) sind Zutaten, die extra ausgelobt werden oder für ein Produkt bezeichnend sind, aber in Prozent auszuweisen. Diese Vorgabe war bei Bonduelle Kidney Bohnen erfüllt.
Hersteller Bonduelle erklärte damals auf unsere Kritik, dass Kidney Bohnen sehr häufig ohne vorheriges Abgießen der Flüssigkeit verwendet würden und deshalb auf die Angabe des Abtropfgewichts verzichtet worden sei. Das Unternehmen kündigte aber auch an, das Abtropfgewicht in Hinkunft anzugeben.
Wir haben jetzt wieder eine Dose Bonduelle Kidney Bohnen gekauft und nachgesehen, ob der Hersteller Wort gehalten hat. Ja, er hat: Jetzt ist zusätzlich zum Gesamtfüllgewicht auch das Abtropfgewicht groß und deutlich auf der Dose angegeben. Damit ist gleich beim ersten flüchtigen Blick zu erkennen, dass in der 200-g-Dose 125g Kidney Bohnen drin sind. Passt!
Unklare Angaben verunsichern Konsument:innen. Der Hinweis "aus pestizidfreiem Anbau" ist auf der Verpackung durchgestrichen. Laut Auslobung handelt es sich aber auch nicht um einen konventionellen Salat.
Beim "Waldfrucht"-Tee von dm passen Aufmachung und Zusammensetzung nicht zusammen. Johannisbeeren sind nur zu 7 Prozent, Heidelbeeren nur zu 6 Prozent enthalten.
Die Fruchtrollen nennen sich nach der englischen Bezeichnung für Himbeeren. Zusätzlich sind Abbildungen der rötlichen Beeren auf der Packungs-Vorderseite zu sehen. Im Produkt sind diese aber nur zu ein Prozent enthalten. Hauptbestandteil sind Äpfel und Birnen.
Die weiße Schrift auf gelbem Hintergrund lässt sich nur mit Mühe entziffern. Kennzeichnungen auf Lebensmitteln müssen aber gut lesbar sein.
Bei einem als "Haferbrei" benannten Produkt erwarten Kund:innen eine Porridgebasis aus Hafer – der große Weizenanteil überrascht. Davon ist auf der Vorderseite der Packung keine Rede.
Der Riegel besteht vor allem aus Erdnüssen. Diese werden jedoch erst auf der Rückseite genannt.
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