Diesmal im Lebensmittel-Check: eine Dose Kidney Bohnen, bei der früher in der Zutatenliste nur stand, wie viel Bohnen sie enthält. Das ist jetzt anders. |
Diesmal im Lebensmittel-Check: eine Dose Kidney Bohnen, bei der früher in der Zutatenliste nur stand, wie viel Bohnen sie enthält. Das ist jetzt anders. |
Bonduelle Kindney Bohnen: Das Abtropfgewicht war auf dem Etikett nicht angegeben. Bild: VKI
Bonduelle Kindney Bohnen: Zutaten; Bild: VKI
Bonduelle Kindney Bohnen: Zusätzlich zum Gesamtfüllgewicht ist jetzt auch das Abtropfgewicht groß und deutlich angeführt. Bild: VKI
Das steht drauf: Bonduelle Kidney Bohnen
Gekauft bei: in vielen Geschäften erhältlich
Vor einiger Zeit berichteten wir über Bonduelle Kidney Bohnen im Aufguss. Das Produkt wird in Dosen mit 200 g Gesamtfüllgewicht angeboten. Das Abtropfgewicht war auf dem Etikett nicht angegeben.
Ein klares Manko, fanden wir. Denn um zu erfahren, zu welchem Anteil dieses Produkt aus Bohnen, zu welchem aus Aufgussflüssigkeit besteht, musste man die Dosenaufschrift von Anfang bis Ende genau lesen. Erst aus der Zutatenliste ging hervor, dass sich das Produkt zu 48 % aus roten Bohnen, Wasser, Zucker, Salz, modifizierter Maisstärke und aus Rotweinessig zusammensetzt.
Bei Lebensmitteln in Aufgussflüssigkeit muss auf der Verpackung zusätzlich zur gesamten Füllmenge auch das Abtropfgewicht deklariert sein, weil die Aufgussflüssigkeit üblicherweise weggeschüttet und nicht mitgegessen wird. Bei Produkten, die als Ganzes verspeist werden (z.B. Fisch in Sauce), ist das anders. Hier muss das Abtropfgewicht nicht angegeben sein. Nach der sogenannten QUID-Regelung (quantitative ingredient declaration) sind Zutaten, die extra ausgelobt werden oder für ein Produkt bezeichnend sind, aber in Prozent auszuweisen. Diese Vorgabe war bei Bonduelle Kidney Bohnen erfüllt.
Hersteller Bonduelle erklärte damals auf unsere Kritik, dass Kidney Bohnen sehr häufig ohne vorheriges Abgießen der Flüssigkeit verwendet würden und deshalb auf die Angabe des Abtropfgewichts verzichtet worden sei. Das Unternehmen kündigte aber auch an, das Abtropfgewicht in Hinkunft anzugeben.
Wir haben jetzt wieder eine Dose Bonduelle Kidney Bohnen gekauft und nachgesehen, ob der Hersteller Wort gehalten hat. Ja, er hat: Jetzt ist zusätzlich zum Gesamtfüllgewicht auch das Abtropfgewicht groß und deutlich auf der Dose angegeben. Damit ist gleich beim ersten flüchtigen Blick zu erkennen, dass in der 200-g-Dose 125g Kidney Bohnen drin sind. Passt!
"Energiearm", aber 59 kcal pro Milliliter im "XOXO Tropical Sparkling Drink"? Da stimmt etwas nicht! Der Hersteller hat sich bei der Kalorienangabe geirrt.
Die Erdnussbutter "Peanut Revolution Creamy" von Rapunzel gibt sich als bayrisches Produkt aus. Die Angabe zur chinesischen Herkunft der Erdnüsse fehlt.
"Ohne Zusatz- und Konservierungsstoffe" – diese Auslobung ist verwirrend und in diesem Fall nicht korrekt. Die "Vemondo Vegane Fruitballs Dattel Espresso Banane" enthalten den Zusatzstoff Lecithin.
„Lay’s Bugles“-Knabbereien sind jetzt im Beutel mit nur 75 Gramm statt 95 Gramm erhältlich, kosten aber mehr als zuvor! Ein weiterer Fall von Shrinkflation im Knabbersegment.
Bei den "Biscland Lemon Precious" gibt es keine Zutatenliste in deutscher Sprache. Bei einem Produkt im österreichischen Handel sind allerdings Kennzeichnungen auf Deutsch verpflichtend.
Das darf bei einer verpflichtenden Angabe nicht vorkommen: Das Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD) ist bei der "Billa Erdnusscreme" kaum zu lesen. Wie wäre es mit einer Aktualisierung der Schrift?
Durch Klick auf „Akzeptieren“ willigen Sie ausdrücklich in die Datenübertragung in die USA ein. Achtung: Die USA bieten kein mit der EU vergleichbares angemessenes Schutzniveau für Ihre Daten. Aufgrund von US-Überwachungsgesetzen wie FISA 702 ist Youtube (Google Inc) dazu verpflichtet Ihre personenbezogenen Daten an US-Behörden weiterzugeben. Es liegt kein Angemessenheitsbeschluss der Europäischen Kommission für die Übertragung von Daten in die USA vor. Youtube (Google Inc) kann weiters keine geeigneten Garantien zur Einhaltung eines mit der EU vergleichbaren angemessenen Schutzniveaus bieten. Weiters verfügen Sie in den USA nicht über wirksame und durchsetzbare Rechte sowie wirksame verwaltungsrechtliche und gerichtliche Rechtsbehelfe, die dem innerhalb der EU gewährleisteten Schutzniveau der Sache nach gleichwertig sind.
Bild: