Zum Inhalt

Bonduelle Kidney Bohnen - Abtropfgewicht nicht deklariert

Lebensmittel-Check Was Konsumenten alles zugemutet wird. Diesmal im Lebensmittel-Check: eine Dose Kidney Bohnen, bei der nur aus der klein gedruckten Zutatenliste hervorgeht, wie viel Bohnen sie enthält.

 

Bonduelle Kidney Bohnen; Bild: C. Pandur/VKI
Bonduelle Kidney Bohnen; Bild: C. Pandur/VKI

Bonduelle Kidney Bohnen; Bild: C. Pandur/VKI

Bonduelle Kidney Bohnen: der Anteil an Bohnen und jener an Aufgussflüssigkeit ist nicht auf den ersten Blick auf der Vorderseite der Verpackung zu finden. Bild: C. Pandur/VKI
Bonduelle Kidney Bohnen: der Anteil an Bohnen und jener an Aufgussflüssigkeit ist nicht auf den ersten Blick auf der Vorderseite der Verpackung zu finden. Bild: C. Pandur/VKI

Bonduelle Kidney Bohnen: der Anteil an Bohnen und jener an Aufgussflüssigkeit ist nicht auf den ersten Blick auf der Vorderseite der Verpackung zu finden. Bild: C. Pandur/VKI

Bonduelle Kidney Bohnen: Wer wissen will, vie viel Bohnen das Produkt enthält, muss in der Zutatenliste nachschauen. Bild: C. Pandur/VKI
Bonduelle Kidney Bohnen: Wer wissen will, vie viel Bohnen das Produkt enthält, muss in der Zutatenliste nachschauen. Bild: C. Pandur/VKI

Bonduelle Kidney Bohnen: Wer wissen will, vie viel Bohnen das Produkt enthält, muss in der Zutatenliste nachschauen. Bild: C. Pandur/VKI

Abtropfgewicht nicht deklariert

Das steht drauf: Bonduelle Kidney Bohnen

Gekauft bei: in vielen Geschäften erhältlich

Das ist das Problem

Kidney Bohnen schmecken nicht nur in Chilis, sondern auch in Pfannengerichten, Salaten und in vielen weiteren Speisen. In den Geschäften sind sie vor allem als Dosenware – also vorgegart – erhältlich.
Bonduelle bietet Kidney Bohnen im Aufguss in Dosen mit 200 g Gesamtfüllgewicht an. Will man wissen, zu welchem Anteil dieses Produkt aus Bohnen, zu welchem Anteil aus Aufgussflüssigkeit besteht, muss man die Dosenaufschrift von Anfang bis Ende genau lesen. Der Grund: Das Abtropfgewicht ist auf dem Etikett nicht angegeben. Konsumenten können daher nicht auf Anhieb erkennen, wie viel Bohnen in der Dose drin sind. Erst aus der Zutatenliste erfährt man: Das Produkt besteht zu 48 % aus roten Bohnen, Wasser, Zucker, Salz, modifizierter Maisstärke und Rotweinessig.

Hersteller will Abtropfgewicht künftig angeben

Bei Lebensmitteln in Aufgussflüssigkeit muss von Rechts wegen auf der Verpackung zusätzlich zur gesamten Füllmenge das Abtropfgewicht deklariert sein. Denn die Aufgussflüssigkeit wird in der Regel weggeschüttet und nicht mitgegessen.
Bei Produkten, die als Ganzes gegessen werden (z.B. Fisch in Sauce), muss das Abtropfgewicht hingegen nicht angegeben sein. Nach der sogenannten QUID-Regelung (quanititative ingredient declaration) sind aber Zutaten, die extra ausgelobt werden oder für ein Produkt bezeichnend sind, in Prozent auszuweisen. Diese Vorgabe ist bei Bonduelle Kidney Bohnen erfüllt.

Hersteller Bonduelle erklärte auf unsere Nachfrage, dass die Kidney Bohnen sehr häufig ohne vorheriges Abgießen der Flüssigkeit verwendet werden. Daher sei auf die Angabe des Abtropfgewichtes verzichtet worden. Das Unternehmen kündigte aber immerhin an, das Etikett zu ändern und das Abtropfgewicht in Hinkunft anzugeben. Gut so. Denn unserer Erfahrung nach verwenden die meisten Konsumenten Bohnen ohne Aufgussflüssigkeit.

Gründlich waschen

Bohnen aus der Dose sollten obendrein sogar gründlich gewaschen werden, weil sie Saponine enthalten. Diese schmecken bitter, werden beim Erhitzen nicht zerstört und verursachen das charakteristische Schäumen beim Kochen. In großer Menge sind sie gesundheitlich bedenklich. Durch Abspülen der Bohnen lässt sich der Saponingehalt auf ein verträgliches Maß verringern.
Uns stört aber noch etwas am Etikett der Bonduelle Kidney Bohnen: Auf der Vorderseite der Dose ist groß „ohne Aromen-Zusätze“ aufgedruckt. Bitte, seit wann werden Bohnen denn aromatisiert?

Hinweis "laut Gesetz" missverständlich

Auf der Rückseite der Dose, unterhalb der Zutatenliste, findet sich weiters der Hinweis „Lt. Gesetz ohne Konservierungsstoffe“. Dieser Hinweis bedeutet, dass das Produkt ohne Konservierungsstoffe hergestellt wurde, diese laut Gesetz aber auch gar nicht zulässig sind. Die Werbeaussage „ohne Konservierungsstoffe“ gilt bei Produkten, die keine Konservierungsstoffe enthalten dürfen, als irreführend. Weist der Hersteller aber selbst darauf hin, dass das Lebensmittel laut Gesetz ohne Konservierungsstoffe hergestellt werden muss, wird die Werbeaussage nicht als täuschend angesehen.

Unserer Ansicht nach ist sie trotz des Hinweises „laut Gesetz“ missverständlich und daher problematisch. Werbung mit Selbstverständlichkeiten sollte grundsätzlich unterbleiben. Schlupflöcher wie der Zusatzhinweis „laut Gesetz“ sind aus unserer Sicht nicht akzeptabel.
 

Reaktion der Firma Bonduelle

Was Bonduelle dazu sagt, dass auf der Dose Kidney Bohnen das Abtropfgewicht nicht angeführt ist.

„Durch verschiedene Marktforschungen rund um die Verwendung unseres Produkts ,Bonduelle Kidney Bohnen‘ ist uns bekannt, dass dieses sehr häufig als Ganzes verwendet wird, d.h. komplett in ein Gericht einfließt, ohne dass vorher die Flüssigkeit abgegossen wird. Aus diesem Grund wurde, entsprechend der lebensmittelrechtlichen Verordnungen für Produkte in Sauce, auf die Angabe des Abtropfgewichtes verzichtet.

Da wir die Anfragen und Anregungen von unseren Verbrauchern sehr ernst nehmen und wir Anfragen dieser Art schon mehrfach erhalten haben, haben wir uns jedoch bereits dazu entschlossen, unsere Etiketten zu ändern. D.h., wir werden das Abtropfgewicht zukünftig zusätzlich neben der Angabe des Gesamtfüllgewichtes ergänzen. Die Umstellung erfolgt zu Beginn des 4. Quartals 2016, sodass die Produkte spätestens ab Anfang 2017 mit der erweiterten Deklaration im Handel zu finden sein werden.“

Bonduelle Deutschland GmbH
12. 8. 2016

Wir meinen: Wir warten auf das neu gestaltete Etikett und bleiben dran.
 

Diesen Beitrag teilen

Facebook Twitter Drucken E-Mail

This could also be of interest:

Lay’s Bugles geshrinkte Knabberei

Lay’s Bugles geshrinkte Knabberei

„Lay’s Bugles“-Knabbereien sind jetzt im Beutel mit nur 75 Gramm statt 95 Gramm erhältlich, kosten aber mehr als zuvor! Ein weiterer Fall von Shrinkflation im Knabbersegment.

 Billa Erdnusscreme: unleserliche Kennzeichnung

Billa Erdnusscreme: unleserliche Kennzeichnung

Das darf bei einer verpflichtenden Angabe nicht vorkommen: Das Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD) ist bei der "Billa Erdnusscreme" kaum zu lesen. Wie wäre es mit einer Aktualisierung der Schrift?

Gefördert aus Mitteln des Sozialministeriums 

Sozialministerium

Zum Seitenanfang