Was Konsumenten alles versprochen und dann nicht gehalten wird. Diesmal im Lebensmittel-Check: Kokoskuppeln von Blaschke, in denen überraschenderweise auch Rum-Aroma drin ist. |
Was Konsumenten alles versprochen und dann nicht gehalten wird. Diesmal im Lebensmittel-Check: Kokoskuppeln von Blaschke, in denen überraschenderweise auch Rum-Aroma drin ist. |
Blaschke Kokoskuppel: In den Kuppeln ist Rum-Aroma enthalten, ... (Bild: VKI)
Blaschke Kokoskuppel: ... darauf wird allerdings nicht einmal in der Zutatenliste hingewiesen. (Bild: VKI)
Das steht drauf: Blaschke Kokoskuppel
Gekauft bei: in vielen Geschäften erhältlich
Wer kennt sie nicht, die klassischen Kokoskuppeln, bestehend aus Waffelboden, einer Schicht Kakaocreme, einer Schicht Kokos und Schokolade-Ummantelung?
Eine Konsument-Leserin wollte so eine Süßigkeit für ihr Kind kaufen und ackerte sich noch im Geschäft durch die äußerst umfangreiche Zutatenliste von Blaschke Kokoskuppeln. Der zufolge setzt sich das Produkt aus Zucker, 18 % Kokosraspel, pflanzlichem Fett (Palm, Palmkern, Raps), Weizenmehl, Kakaomasse, Kakaobutter, Sojamehl, fettarmem Kakaopulver, dem Feuchthaltemittel Sorbit, Traubenzucker, Hühnereiweißpulver, Invertzuckersirup, Glukosesirup, Maisstärke, Butterreinfett, den Emulgatoren Sonnenblumenlecithine und Sojalecithine, Aroma, Natriumcarbonaten als Backtriebmittel und Speisesalz zusammen.
Die Konsumentin trug das Produkt zur Kassa. Als sie die Packung dann zu Hause öffnete, roch es nach Alkohol. Sie kostete eine Kokoskuppel und schmeckte Rum. Ein Produkt, das nach Alkohol riecht und schmeckt, war für den Sprössling klarerweise tabu! Die Kundin durchforstete die Zutatenliste auf der Suche nach Rum nochmals. Dort schien er aber nicht auf. Es musste sich also bei dem in der Liste angeführten Aroma um Rum-Aroma handeln.
Sie schrieb uns: „Ich finde, dass die Auszeichnung ,Aroma‘ in diesem Fall nicht ausreichend ist, da es sich um Rum-Aroma handelt, was ich meinem Kind sicher kein weiteres Mal offerieren werde. Es enttäuscht mich sehr, dass in der heutigen Zeit leichtfertig mit diesem Thema umgegangen wird. Für mich macht es nur einen geringen Unterschied, ob es sich um Rum oder Rum-Aroma handelt. Als Konsument möchte ich beim Kauf wissen, was drinnen ist. Wir kaufen diese Kokoskuppeln nicht zum 1. Mal, aber das hatten wir noch nie.“
Wir baten Hersteller Spitz um Stellungnahme. Dort war man sich allerdings keiner Schuld bewusst. Das Produkt sei korrekt deklariert. Basta. Eine konsumentenfreundliche Produktkennzeichnung sieht freilich anders aus. Bei Blaschke Kokoskuppeln geht nicht einmal aus der Zutatenliste hervor, dass es sich beim enthaltenen Aroma um Rum-Aroma handelt! Damit Kunden gleich auf Anhieb über die Produktbeschaffenheit Bescheid wissen, sollte schon auf der Vorderseite der Verpackung groß und deutlich auf das enthaltene Rum-Aroma hingewiesen werden.
Was Spitz dazu sagt, dass Blaschke Kokoskuppeln mit Rum-Aroma erzeugt sind.
„Die korrekte Deklaration des Aromas liegt nicht im Ermessen des Lebensmittelherstellers, sondern es gibt klare rechtliche Vorgaben, wie es zu bezeichnen ist (u.a. kommt hier die Verordnung (EG) Nr. 1334/2008 zur Anwendung). Ist Alkohol in relevanten Mengen, d.h. als Zutat enthalten, so muss dieser auch in der Zutatenliste (als ,Alkohol‘ oder ,Ethanol‘) angeführt werden. Dies ist bei der Blaschke Kokoskuppel nicht der Fall. Seit 1921 wird die Blaschke Kokoskuppel nach dem Originalrezept produziert und die Rumnote ist typisch für den unvergleichlichen Originalgeschmack.“
S. Spitz GmbH
7. 6. 2017
Wir meinen: Kaum jemand erwartet, dass einem Produkt wie Kokoskuppeln Rum-Aroma zugesetzt ist. Einfach auf der Packung klar und deutlich darauf hinweisen und die Kunden wissen, woran sie sind.
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