Zum Inhalt
Bio Primo Chia & Blaubeere Fruchtaufstrich
Bio Primo Chia & Blaubeere Fruchtaufstrich enthält auch Johannisbeeren. Bild: VKI

Bio Primo Chia & Blaubeere Fruchtaufstrich: Johannisbeeren sind keine Blaubeeren

Auf der Verpackung ist nur von Blaubeeren die Rede. Der "Bio Primo Chia & Blaubeere Fruchtaufstrich" enthält auch Johannisbeeren. Diese machen zusammen mit den Heidelbeeren den hohen Fruchtgehalt aus, werden aber erst in der Zutatenliste genannt.

Was alles versprochen und dann nicht gehalten wird. Diesmal im Lebensmittel-Check: "Bio Primo Chia & Blaubeere Fruchtaufstrich" gibt sich als Produkt aus Blaubeeren aus, enthält aber auch Johannisbeeren.

Das steht drauf: Bio Primo Chia & Blaubeere Fruchtaufstrich

Gekauft bei: Müller

Das ist das Problem

Johannisbeeren sind nun mal keine Blaubeeren. Frau E. stört, dass es der Hersteller beim "Bio Primo Chia & Blaubeere Fruchtaufstrich" mit den Beeren nicht so genau nimmt:

"Es wird Blaubeere genannt und die Rede ist von ‚60 % Frucht‘ – also 60 % Heidelbeere? Von wegen, es sind nur 44 %, dafür auch Johannisbeeren." Frau E. meint: "Das Etikett passt nicht mit der Zutatenliste zusammen."

Überraschende Fruchtmischung

Stimmt, der "Bio Primo Chia & Blaubeere Fruchtaufstrich" scheint laut Angaben auf der Schauseite zu 60 Prozent aus Blaubeeren zu bestehen bzw. aus Heidelbeeren, wie man in Österreich auch sagt. Laut Zutatenliste auf der Rückseite enthält das Produkt aber nur 44 Prozent der ausgelobten Blaubeeren. Und der Rest des Fruchtanteils? Es folgen in der Liste: Agavendicksaft 31 %, Schwarze Johannisbeeren, Chia-Samen 8 %, Zitronensaftkonzentrat. Da bei dieser Aufzählung wahrscheinlich nur die Johannisbeeren zum Fruchtanteil gerechnet werden, machen sie die fehlenden 16 Prozent aus. 

Das Etikett auf der Schauseite bildet diese Fruchtzusammensetzung nicht ab. Für Konsument:innen ist der Johannisbeeranteil wohl eine Überraschung.

Warum zusätzlich Johannisbeeren? 

Die Firma Linnea, der Hersteller des Produkts, argumentiert mit der geschmacklichen Balance des Fruchtaufstrichs, der durch den Anteil an schwarzen Johannisbeeren fruchtiger werde. Zudem streicht der Hersteller die Verwendung von Bio-Blaubeeren aus zertifizierter Wildsammlung hervor. Diese Beeren seien geschmacksintensiver und von der Qualität her anders als die üblichen Blaubeeren aus Kulturanbau. Das hat natürlich seine Berechtigung, doch für eine gute Information der Kund:innen wünschen wir uns, dass der Produzent auch die enthaltene Frucht- oder Beerenmischung am Etikett deutlich nennt oder abbildet. 

Bio Primo Chia & Blaubeere Fruchtaufstrich Auslobugn "60 % Frucht"
Bio Primo Chia & Blaubeere Fruchtaufstrich - Auslobung "60 % Frucht" Bild: VKI

Bezeichnung und Inhalt bitte übereinstimmend

Konsument:innen sollten sich auf die Aufmachung von Produkten verlassen können. Von der Marke Bio Primo gibt es zum Beispiel auch die Sorte "Chia & Erdbeere". Darauf ist ebenso "60 % Frucht" zu lesen. Dieser Fruchtanteil besteht auch zur Gänze aus den ausgelobten Erdbeeren. 

So sollte es sein, denn nicht jede:r hat immer Zeit, die Angaben auf der Produkt-Rückseite zu studieren, ob vielleicht noch andere Früchte enthalten sind. Daher ist es besser, die Fruchtaufstriche einer Produktlinie einheitlich bezeichnen.

Marmelade, Konfitüre oder Fruchtaufstrich – wo liegt der Unterschied?

Laut Konfitürenverordnung dürfen nur Erzeugnisse aus Zitrusfrüchten als "Marmelade" bezeichnet werden. Das soll sich aber nach den sogenannten "Frühstücksrichtlinien" der EU-Kommission bald ändern und der Begriff "Marmelade" könnte dann als Synonym für Konfitüre stehen. Weniger strenge Regeln gelten jetzt schon, wenn die Produkte zum Beispiel auf Bauernmärkten direkt an Letztverbraucher:innen abgegeben werden. So darf statt der Bezeichnung "Konfitüre" auch "Marmelade" verwendet werden.

Gesetzlich nicht geregelt: Fruchtaufstriche 

Dieselbe Verordnung regelt bei Marmelade und Konfitüre auch den Mindestanteil an Früchten. Je nach Sorte müssen mindestens 350 Gramm Früchte pro Kilo Fertigprodukt enthalten sein. Bei "Konfitüre extra" liegt der geforderte Fruchtanteil höher (mindestens 450 g Fruchtanteil pro Kilo). 

"Fruchtaufstriche" sind dagegen gesetzlich nicht geregelt und somit gibt es auch keinen vorgeschriebenen Mindestanteil an Früchten. Ein Fruchtaufstrich kann also mehr Fruchtanteil als Zucker enthalten – wie es auch beim "Bio Primo Chia & Blaubeere Fruchtaufstrich" mit 60 Prozent der Fall ist. Der Fruchtanteil kann auch geringer sein als bei Marmelade oder Konfitüre.

Der Zuckergehalt ist beim "Bio Primo Chia & Blaubeere Fruchtaufstrich" nicht gerade zu vernachlässigen, er erhält deshalb die Nutri-Score-Bewertung C.

Bio Primo Chia & Blaubeere Fruchtaufstrich - Zutatenliste
Bio Primo Chia & Blaubeere Fruchtaufstrich: Zutatenliste Bild: VKI

Bio, aber nicht regional

Oft werden biologisch erzeugte Lebensmittel mit regionaler Produktion assoziiert, was nicht zutreffen muss.

Die Produktdeklaration zeigt, dass die Zutaten des Fruchtaufstrichs weite Reisen hinter sich haben: Die Blaubeeren stammen aus Schweden, die Chiasamen aus Paraguay. Das Produkt wird in Lettland hergestellt.

Reaktion der Linnea GmbH

Der Produzent der Müller Bio-Eigenmarke sieht keinen Anlass, die Bezeichnung zu ändern.

"In unserem Bio Fruchtaufstrich verwenden wir 60 % Frucht. Um den Aufstrich ausgeglichen balanciert und fruchtig-beerig zu halten, werden 44 % Bio Blaubeere aus Wildsammlung und 16 % Bio Schwarze Johannisbeere in der Rezeptur verwendet. Die Deklaration entspricht der EU Verordnung 1169/2011 und wurde auch vom unabhängigen Prüfinstitut Hygienicum in Graz geprüft. Bitte auch zu beachten, dass es sich nicht um die marktübliche ‚Kultur-Heidelbeere‘ aus herkömmlichem Anbau handelt, sondern um Bio Blaubeere aus zertifizierter Wildsammlung in Skandinavien. 

Die Bio Blaubeere ist deutlich kleiner und verfügt über das charakteristisch violette, stark färbende Fruchtfleisch. Sie enthält auch einen sehr hohen Anteil an Antioxidantien (Anthocyane; Pflanzenfarbstoffe – diese können den Cholesterinwert senken und haben antibakterielle und entzündungshemmende Wirkung)."

Linnea GmbH 
31.7.2023

Wir empfehlen

Bei Zutaten, die in der Produktbezeichnung besonders hervorgehoben werden, lohnt sich immer ein Blick in die Zutatenliste: Wie viel der beworbenen Zutat enthält das Produkt tatsächlich? Nennt ein Hersteller eine Zutat am Etikett oder bildet sie ab, so muss er auch den prozentuellen Anteil am Gesamtprodukt in der Zutatenliste angeben.

Diesen Beitrag teilen

Facebook Twitter Drucken E-Mail

Das könnte auch interessant sein:

Twix: weniger Riegel in der Mehrfachpackung

Twix: weniger Riegel in der Mehrfachpackung

Mars hat die Stückzahl reduziert: Statt vier mal zwei Stück sind jetzt nur mehr drei mal zwei Stück "Twix" in der Mehrfachpackung. Je Riegel zahlen die Konsument:innen bei dieser Verkleinerung drauf.

Katjes Yoghurt-Gums: Shrinkflation!

Katjes Yoghurt-Gums: Shrinkflation!

Katjes hat die Füllmenge ihrer "Yoghurt-Gums" reduziert. Konsument:innen zahlen jetzt für weniger Fruchtgummis den gleichen oder nur einen geringfügig niedrigeren Preis. Ein klassischer Fall von Shrinkflation.

Kommentieren

Sie können den Text nach dem Abschicken nicht nachträglich bearbeiten, Länge: maximal 3000 Zeichen. Bitte beachten Sie auch unsere Netiquette-Regeln.

Neue Kommentare können nur von angemeldeten Benutzern veröffentlicht werden.

Anmelden

0 Kommentare

Keine Kommentare verfügbar.

Gefördert aus Mitteln des Sozialministeriums 

Sozialministerium

Zum Seitenanfang