Was Agrarmarkt Austria Marketing zur Herkunft des Gemüses der Billa Vital Mischung sagt.
„Gerne beantworten wir Ihre Anfrage zu Tiefkühlgemüse mit dem AMA-Gütesiegel. Dieses fällt in den Anwendungsbereich der AMA-Gütesiegel-Richtlinie für Be- und Verarbeitungsprodukte. Darin ist folgende Regelung zur Herkunft der Rohstoffe angeführt:
,Als Herkunftsregion im Sinne der beschriebenen Herkunftsangabe gilt jene Region, in der alle Be- und Verarbeitungsschritte erfolgen und aus der gänzlich die wertbestimmenden Rohstoffe des zu kennzeichnenden Produktes stammen. Bei verarbeiteten Lebensmitteln gilt für jene nicht in dieser Region und in der entsprechenden Qualität herstellbaren Rohstoffe ein zulässiger mengenmäßiger Toleranzbereich bis zu einem Drittel, [….].’ Bei Tiefkühlgemüsemischungen mit dem rot-weiß-roten AMA-Gütesiegel müssen daher immer mehr als zwei Drittel der Rohstoffe aus Österreich stammen.
Darüber hinaus ist aufgrund der Durchführungsverordnung (EU) 2018/775 zur Herkunftskennzeichnung der primären Zutat eines Lebensmittels im selben Sichtfeld auch darauf hinzuweisen, sollten primäre Zutaten nicht aus der am Produkt angegeben Region stammen. In der von Ihnen angeführten Tiefkühlgemüsemischung stammt das gesamte Gemüse bis auf Brokkoli und Zuckererbsenschoten aus Österreich und die AMA-Gütesiegel-Anforderungen zur Herkunft der Rohstoffe werden erfüllt. Außerdem ist korrekterweise auch transparent angegeben, dass Brokkoli und Zuckererbsenschoten anderer Herkunft sind, da diese in der für Tiefkühlgemüse erforderlichen Qualität in Österreich leider nicht verfügbar sind.“
Agrarmarkt Austria Marketing GesmbH
01.02.2021
Was Rewe zur Zusammensetzung der Billa Vital Mischung sagt.
„AMA Gütesiegel:
Die Richtlinien bezüglich AMA-Gütesiegel werden eingehalten und regelmäßig durch externe Auditoren geprüft. Die AMA-Gütesiegel-Richtlinien lassen einen eingeschränkten Teil an Zutaten nicht österreichischer Herkunft zu. Mit Inkrafttreten der Durchführungsverordnung [EU] 2018/775 ab 1.4.2020 sind bei Auslobung einer Herkunft wie z.B. Österreich durch das AMA-Gütesiegel primäre Zutaten anderer Herkunft entsprechend den Form-Auflagen dieser Durchführungsverordnung zu kennzeichnen.
Brokkoli-Anteil:
Wir bedauern es, dass beim vom Kunden reklamierten Artikel der Brokkoli-Anteil nicht den ausgelobten 16 % entsprochen hat. Wir haben umgehend eine Prüfung beim Lieferanten veranlasst. Die Auswertung der Rückstellmuster zeigt, dass die eingesetzten Broccoli-Komponentenmengen der spezifizierten Menge von 16 % entsprechen. Das Produktbild [Anmerkung: Fotos der Rückhaltemuster liegen der Redaktion vor] war in allen Fällen in Ordnung – die Auswertung der Gewichtsprozente ergab Werte im tolerierten Schwankungsbereich zwischen 14,2 und 18,2 %.
Die Rezepturkomponenten werden als Vormischung der Abpacklinie zugeführt. Während des Abpackprozesses kann es aufgrund der unterschiedlichen spezifischen Gewichte zu einer gewissen Komponentenanteilsverschiebung in den einzelnen Packungen kommen. Bei der Abpackung wird bei den stündlichen Prüfungen durch das Team der QS jeweils dokumentiert, ob alle Komponenten lt. Rezept vorhanden sind. Lt. den Aufzeichnungen seitens Lieferant gab es bei beiden Produktionen keine Auffälligkeiten in Bezug auf unzureichende Mischverhältnisse.
Somit handelt es sich um einen bedauerlichen Extremfall einer produkt- und prozessbedingten Entmischung. Zur Übermittlung einer Gutschrift an den Kunden ersuchen wir Sie um Mitteilung der Kontaktdaten.“
REWE Group
11.02.2021
Wir meinen: Das rot-weiß-rote AMA-Gütesiegel besagt bei Tiefkühlgemüse nicht, dass die Rohstoffe zu 100 % aus Österreich stammen müssen. Lesen Sie Packungsaufschriften vollständig und genau.