Was Konsumenten alles zugemutet wird. Diesmal im Lebensmittel-Check: In der Nachhaltigkeitsbroschüre „Gemeinsam an ,morgen‘ denken“ von Billa passen Text und abgebildetes Gütesiegel nicht zusammen. |
Was Konsumenten alles zugemutet wird. Diesmal im Lebensmittel-Check: In der Nachhaltigkeitsbroschüre „Gemeinsam an ,morgen‘ denken“ von Billa passen Text und abgebildetes Gütesiegel nicht zusammen. |
Billa Gemeinsam an "morgen" denken: Ein Prospekt von Billa. (Bild: U. Romstorfer/VKI)
Billa Gemeinsam an "morgen" denken: Darin werden einige Gütezeichen mit Beispielprodukten genannt. (Bild: U. Romstorfer/VKI)
Billa Gemeinsam an "morgen" denken: Das EU-Siegel für Produkte mit geschützter Ursprungsbezeichnung (g.U.) ist rot-gelb. Billa druckte stattdessen aber das blau-gelbe EU-Siegel für Produkte mit geschützter geografischer Angabe ab. (Bild: U.Romstorfer/VKI)
Billa Gemeinsam an "morgen" denken: Kürbiskernöl ist im Gegensatz zu Parmaschinken nur als Produkt mit geschützter geografischer Angabe (g.g.A.) registriert. (Bild: U.Romstorfer/VKI)
Das steht drauf: Billa Gemeinsam an „morgen“ denken
Gekauft bei: Billa
Billa kündigt auf der Titelseite seiner Broschüre „Gemeinsam an ,morgen‘ denken“ zahlreiche Tipps an, wie man bei der Ernährung, im Haushalt und im Beruf auf Nachhaltigkeit achten kann. Ein Abschnitt der Broschüre ist dem Thema Gütezeichen gewidmet. In diesem ist u.a. das Zeichen „Geschützte Ursprungsbezeichnung“ (g.U.) beschrieben. Dieses Zeichen wird von der Europäischen Kommission vergeben und garantiert (wie in der Broschüre korrekt angeführt), dass die Erzeugung, Verarbeitung und Herstellung eines Produkts in einem bestimmten geografischen Gebiet nach einem festgelegten Verfahren erfolgt ist.
Das EU-Siegel für Produkte mit geschützter Ursprungsbezeichnung (g.U.) ist rot-gelb. Statt dieses Zeichens hat Billa aber das blau-gelbe EU-Siegel für Produkte mit geschützter geografischer Angabe (g.g.A.) zum Text über die geschützte Ursprungsbezeichnung gestellt. Bei der geschützten geografischen Angabe (g.g.A.) muss nur eine Produktionsstufe (Erzeugung, Verarbeitung oder Herstellung) im Herkunftsgebiet durchlaufen worden sein.
Liest man den Absatz über die „geschützte Ursprungsbezeichnung“ weiter, wird man abermals in die Irre geführt. Denn als bekannte Beispiele für Produkte mit geschützter Ursprungsbezeichnung sind hier das steirische Kürbiskernöl und Parmaschinken angeführt. Das stimmt nur teilweise. Von der EU ist zwar Parmaschinken als g.U.-Produkt anerkannt, steirisches Kürbiskernöl jedoch ist als Produkt mit geschützter geografischer Angabe (g.g.A.) registriert.
Tipp: UnterLebensmittel-Gütezeichen - Marken und Gütesiegel von A bis Z finden Sie eine Auflistung aller offiziellen Gütesiegel mit genauer Beschreibung.
Lesen Sie auch:
Was Rewe zu den unrichtigen Angaben in seiner Broschüre „Gemeinsam an ,morgen‘ denken“ sagt.
„In der Überschrift ist hier leider ein Fehler passiert. Da es die Broschüre nur in einer einmaligen Auflage gibt, kann BILLA hier leider keine Korrektur veranlassen.“
REWE International AG
3. 3. 2015
Wir meinen: Auf Broschüren ist nicht immer Verlass. Je schneller fehlerhafte Druckwerke wieder aus dem Regal verschwinden, desto besser.
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