Was Konsumenten alles zugemutet wird. Diesmal im Lebensmittel-Check: eine Margarine, die mit Sonnenblumenöl als Zutat lockt, aber auch Palmöl enthält. |
Was Konsumenten alles zugemutet wird. Diesmal im Lebensmittel-Check: eine Margarine, die mit Sonnenblumenöl als Zutat lockt, aber auch Palmöl enthält. |
Bellasan Margarine Sonnenblume: "Mit wertvollem Sonnenblumenöl" steht auf der Verpackung. Bild: VKI
Bellasan Margarine Sonnenblume: Die Margarine enthält auch Rapsöl und Palmöl. Letzteres ist auf dem Becher versteckt angeführt. Zudem sehen Käufer nicht, wie viel Palmöl das Produkt beinhaltet. Bild: VKI
Das steht drauf: Bellasan Margarine Sonnenblume
Gekauft bei: Hofer
Auf der Packung Bellasan Margarine Sonnenblume sind Sonnenblumen in Wort und Bild klar und deutlich angekündigt: „Mit wertvollem Sonnenblumenöl“ steht auf dem Becher, und es sind auch Sonnenblumen abgebildet. Also hat diese Margarine Sonnenblumenöl als Hauptzutat, oder?
Ja, hat sie. Liest man die Packungsaufschrift samt Kleingedrucktem auf dem Becherboden ganz genau, erfährt man trotzdem Überraschendes. Denn in Bellasan Margarine Sonnenblume ist erstaunlicherweise nicht nur das so prominent angekündigte Sonnenblumenöl verarbeitet, sondern auch Palmöl. Rapsöl übrigens auch. Wer rechnet denn damit?
Bellasan Margarine Sonnenblume ist laut Sachbezeichnung „Pflanzliche Margarine 80 % Fett“. Gemäß Zutatenliste besteht das Produkt aus 60 % Sonnenblumenöl, Trinkwasser, pflanzlichem Fett (Palm), Rapsöl, Emulgatoren (E471, E322), Speisesalz (0,1 %), Aroma, dem Säuerungsmittel Citronensäure, Farbstoff Carotine, Vitamin A und Vitamin D.
Die Verwendung von Palmöl wird von vielen Verbrauchern aus ökologischen und sozialen Gründen kritisch gesehen. Gerade bei einem so problematischen Inhaltstoff ist es daher für viele wichtig, zu wissen, wie viel davon in einem Produkt enthalten ist. Doch diese Angabe sucht man in der Packungsaufschrift von Bellasan Margarine Sonnenblume vergeblich. Wie viel Palmöl in der Margarine nun genau drin ist, das ist auf dem Becher nicht angeführt.
Unserer Ansicht nach sollte der Hersteller gleich vorn auf der Packung groß und deutlich auf die im Produkt enthaltenen Palm- und Rapsölanteile hinweisen.
Was Hofer dazu sagt, dass in Bellasan Margarine Sonnenblume auch Palmöl verarbeitet ist.
„Die auf der Verpackung deklarierte Bezeichnung ,Margarine Sonnenblume mit wertvollem Sonnenblumenöl‘ ist aus Verbrauchersicht nicht täuschend. Das wäre zum Beispiel bei der Bezeichnung ,Sonnenblumenmargarine‘ der Fall, da die Kunden hier von 100 % Sonnenblumenöl als Rohstoff ausgehen können.
In der Zutatenliste wird außerdem mittels QUID-Kennzeichnung der korrekte Anteil an Sonnenblumenöl (60 %) deklariert. Dieser Gehalt ist auch von Anfang an in dem Produkt enthalten gewesen. Ein gewisser Anteil an texturgebenden Fettbestandteilen (in diesem Fall Palmöl) ist für den Herstellungsprozess von Margarine ohne gehärtete Rohstoffe unerlässlich. Das Palmöl ist in der Zutatenliste ebenfalls entsprechend deklariert.“
HOFER KG
25. 3. 2019
Wir meinen: Vom Produktnamen lässt sich mitunter nicht auf die Produktbeschaffenheit schließen. Lesen Sie die Zutatenliste. Gerade bei Mischfetten wird häufig Palmöl eingesetzt.
"Energiearm", aber 59 kcal pro Milliliter im "XOXO Tropical Sparkling Drink"? Da stimmt etwas nicht! Der Hersteller hat sich bei der Kalorienangabe geirrt.
Die Erdnussbutter "Peanut Revolution Creamy" von Rapunzel gibt sich als bayrisches Produkt aus. Die Angabe zur chinesischen Herkunft der Erdnüsse fehlt.
"Ohne Zusatz- und Konservierungsstoffe" – diese Auslobung ist verwirrend und in diesem Fall nicht korrekt. Die "Vemondo Vegane Fruitballs Dattel Espresso Banane" enthalten den Zusatzstoff Lecithin.
„Lay’s Bugles“-Knabbereien sind jetzt im Beutel mit nur 75 Gramm statt 95 Gramm erhältlich, kosten aber mehr als zuvor! Ein weiterer Fall von Shrinkflation im Knabbersegment.
Bei den "Biscland Lemon Precious" gibt es keine Zutatenliste in deutscher Sprache. Bei einem Produkt im österreichischen Handel sind allerdings Kennzeichnungen auf Deutsch verpflichtend.
Das darf bei einer verpflichtenden Angabe nicht vorkommen: Das Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD) ist bei der "Billa Erdnusscreme" kaum zu lesen. Wie wäre es mit einer Aktualisierung der Schrift?
Durch Klick auf „Akzeptieren“ willigen Sie ausdrücklich in die Datenübertragung in die USA ein. Achtung: Die USA bieten kein mit der EU vergleichbares angemessenes Schutzniveau für Ihre Daten. Aufgrund von US-Überwachungsgesetzen wie FISA 702 ist Youtube (Google Inc) dazu verpflichtet Ihre personenbezogenen Daten an US-Behörden weiterzugeben. Es liegt kein Angemessenheitsbeschluss der Europäischen Kommission für die Übertragung von Daten in die USA vor. Youtube (Google Inc) kann weiters keine geeigneten Garantien zur Einhaltung eines mit der EU vergleichbaren angemessenen Schutzniveaus bieten. Weiters verfügen Sie in den USA nicht über wirksame und durchsetzbare Rechte sowie wirksame verwaltungsrechtliche und gerichtliche Rechtsbehelfe, die dem innerhalb der EU gewährleisteten Schutzniveau der Sache nach gleichwertig sind.
Bild: