Was Konsumenten alles zugemutet wird. Diesmal im Lebensmittel-Check: ein Marmor Rührkuchen, der unter anderem auch mit Alkohol zubereitet ist. |
Bahlsen Comtess Marmor Rührkuchen - Mit Alkohol
Bahlsen Comtess Marmor Rührkuchen: Der Kuchen enthält Alkohol. Das ist aber nicht beim ersten Blick auf die Verpackung zu sehen. Bild: K. Schreiner/VKI
Bahlsen Comtess Marmor Rührkuchen: Nur wer die Zutatenliste liest, erfährt, dass der Kuchen Alkohol enthält. Bild: K. Schreiner/VKI
Alkoholgehalt sollte groß vorne auf der Packung stehen
Das steht drauf: Bahlsen Comtess Marmor
Gekauft bei: in vielen Geschäften erhältlich
Das ist das Problem
Eine Packung Comtess Marmor Rührkuchen von Bahlsen. Die außen auf der Packung abgebildeten appetitlichen Kuchenstücke mit Schokoglasur können kleinen und großen Kuchentigern schnell das Wasser im Mund zusammenlaufen lassen.
Nicht für Kinder geeignet
Liest man aber die Zutatenliste, erkennt man, dass dieser Kuchen für Kinder nicht geeignet ist. Denn hier ist als Zutat auch Alkohol angeführt. Und der ist selbst in geringen Mengen nichts für die Kleinen, weil sie nicht an seinen Geschmack gewöhnt werden sollen. Für Erwachsene, die keine alkoholhaltigen Produkte essen wollen oder dürfen, ist dieser Kuchen natürlich ebenfalls tabu.
Alkoholgehalt deutlich angeben
Wenn ein Lebensmittel mit Alkohol zubereitet wird, dann sollte das auch groß vorne auf der Packung stehen, der Hinweis auf den Alkoholgehalt sollte gleich auf den ersten Blick zu sehen sein. Das ist aber bei etlichen Produkten – so auch beim Comtess Marmor Rührkuchen von Bahlsen – nicht der Fall.
Zutatenliste durchlesen
Um herauszufinden, ob ein Produkt Alkohol (Ethanol, Ethylalkohol) enthält, kommen Sie daher um das genaue Lesen des Kleingedruckten nicht herum. In der Zutatenliste ist angeführt, woraus sich ein Produkt zusammensetzt. Aber keine Regel ohne Ausnahme: Dient Alkohol als Trägerstoff für Aromen, muss er in der Zutatenliste nicht erwähnt werden.
Reaktion der Firma Bahlsen
Was Bahlsen dazu sagt, dass der Comtess Marmor Rührkuchen Alkohol enthält.
„Die Produkte der Bahlsen Comtess-Reihe enthalten in sehr geringen Mengen Alkohol. Laut bisher gültiger LMKV (Lebensmittelkennzeichnungsverordnung) und nach zukünftig geltender LMIV (Lebensmittelinformationsverordnung) muss Alkohol in der Zutatenliste angegeben werden, sofern Alkohol als Zutat enthalten ist. Bei allen Bahlsen Comtess-Produkten ist Alkohol als ,Alkohol‘ in der Zutatenliste, beim Comtess Marmor darüber hinaus als ,Kakao-Cocktail‘ in der Verkehrsbezeichnung deklariert. Zum einen ist Alkohol als Trägerstoff für Geschmackskomponenten unverzichtbar, zum anderen wird er aus technologischen Gründen hinzugefügt, um die für den Bahlsen Comtess bekannte, besonders saftige Konsistenz der Produkte zu erreichen. Der Anteil in den Kuchen beträgt jedoch nur etwa 0,5 % und liegt damit in einem Bereich, den beispielsweise auch Fruchtsäfte aufweisen können.“
Bahlsen GmbH & Co. KG
24.10.2013
Wir meinen: Ein deutlicher Hinweis auf den Alkoholgehalt auf der Packungsvorderseite – und Kunden wissen, was sie kaufen. Aus dem klein gedruckten Hinweis „mit Kakao-Cocktail“ in der Produktbezeichnung auf der Packungsrückseite wird niemand schlau. Schließlich gibt es auch alkoholfreie Cocktails.