Was Konsumenten alles versprochen und dann nicht gehalten wird. Diesmal im Lebensmittel-Check: Blätterteig, der unter anderem auch mit Alkohol zubereitet ist. |
Backetteria Blätterteig light - Mit Alkohol
Backetteria Blätterteig: enthält Alkohol (Bild: VKI/K. Schreiner)
Backetteria Blätterteig: Zutatenliste (Bild: VKI/K. Schreiner)
Vermerk nur auf Rückseite
Das steht drauf: Backetteria Blätterteig light
Gekauft bei: Hofer
Das ist das Problem
Als die Konsumentin zu Hause die Zutatenliste des eben erstandenen Backetteria Blätterteigs light las, wünschte sie, sie hätte das schon im Geschäft erledigt. Der Blätterteig bestand aus folgenden Zutaten: Weizenmehl, Wasser, pflanzliche Fette und Öle, Ethylalkohol, Weizenstärke, Speisesalz unjodiert, Dextrose, Säuerungsmittel: Citronensäure, Emulgator: Mono- und Diglyceride von Speisefettsäuren, Antioxidationsmittel: Ascorbinsäure, Aroma, Farbstoff: Beta-Carotin. Dass der Blätterteig Alkohol (Ethylalkohol) enthält, hatte sie nicht erwartet. Hätte sie das von vornherein gewusst, hätte sie ein anderes Produkt gewählt. Denn der Apfelstrudel, für dessen Zubereitung der Teig bestimmt war, war schließlich auch für ihre Kinder gedacht. Und die Kleinen sollten definitiv keinen Alkohol zu sich nehmen, nicht einmal in geringen Mengen.
"Ohne Bedenken auch für Kinder geeignet" - sagt Hofer
Wir haben bei Hofer nachgefragt, warum nicht bereits auf der Packungsvorderseite deutlich auf den Alkoholgehalt des Backetteria Blätterteigs hingewiesen wird. Das sei nicht nötig, da der zubereitete Blätterteig ohne Bedenken auch für Kinder zum Verzehr geeignet wäre, wurde uns mitgeteilt.
Wir sehen das anders: Bei Lebensmitteln sollte grundsätzlich schon beim ersten Blick auf die Verpackung zu erkennen sein, ob sie Alkohol enthalten. Auch dann, wenn nur verhältnismäßig geringe Mengen Alkohol im Produkt stecken.
Kennzeichnungsregeln für Alkohol in Lebensmitteln
Bei vielen Produkten wird man allerdings nur durch das Entziffern des Kleingedruckten schlau. Ob ein Lebensmittel Alkohol (Ethanol, Ethylalkohol) enthält, geht aus der Zutatenliste hervor. Die Ausnahme von der Regel: Dient Alkohol als Lösungs- oder Trägerstoff für Aromen, muss er nicht einmal in der Zutatenliste aufscheinen.
Reaktion der Firma Hofer
Was Hofer, der Backetteria Blätterteig vertreibt, dazu sagt, dass dieser Teig Alkohol enthält.
„Hofer legt im Rahmen seiner Qualitätspolitik besonders großen Wert auf die Vermeidung bedenklicher Inhaltsstoffe, insbesondere in Kinderprodukten. So haben wir uns beispielsweise dazu entschieden, auf sogenannte Azo-Farbstoffe in jenen Produkten, die von Kindern verzehrt werden, zu verzichten. Aus diesem Grund gehen wir auch äußerst verantwortungsvoll mit dem Zusatz von Alkohol in Produkten um.
Zur internen Klärung des Sachverhalts wurde der Alkoholgehalt des Blätterteiges vor kurzem von unserem Lieferanten untersucht. In diesen Teigproben wurden nach der Zubereitung (ca. 30 min., z.B. 200° C bei Heißluft) 115 mg und 739 mg bzw. 288 mg Ethanol je kg gefunden.
Zum Vergleich sind in frischem herkömmlichem Brot üblicherweise 2.500 bis 5.000 mg/kg Alkohol (Ethanol) nachweisbar. Die in den genannten Produkten ermittelten Werte liegen also deutlich unter dem natürlichen – aus dem Produktionsprozess stammenden – Alkoholgehalt von Brot.
Folglich ergibt sich aus den oben genannten Werten – insbesondere nach der Zubereitung – weder eine Verpflichtung zur Deklaration des Alkoholgehalts noch von „Verzehrswarnungen“ (im Hinblick auf Kinder oder andere besonders schützenswerte Verbrauchergruppen).
Somit können wir Ihnen versichern, dass der zubereitete Blätterteig ohne Bedenken selbstverständlich auch für Kinder zum Verzehr geeignet ist.“
Hofer KG
3.7.2012
Wir meinen: Das alles ändert nichts daran, dass wir einen deutlich sichtbaren Hinweis auf den Alkoholgehalt auf der Packungsvorderseite vermissen!