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Alete kleine Entdecker Früchteriegel Himbeere-Apfel - Auf Himbeersuche

   Was Konsumenten alles versprochen und dann nicht gehalten wird. Diesmal im Lebensmittel-Check: Ein Himbeere-Apfel Früchteriegel, bei dem die Himbeeren in erster Linie auf der Verpackung zu finden sind.

Alete Früchteriegel Hímbeere-Apfel: Verspricht Himbeeren, die jedoch nicht als solche enthalten sind (Bild: VKI/K. Schreiner)
Alete Früchteriegel Hímbeere-Apfel: Verspricht Himbeeren, die jedoch nicht als solche enthalten sind (Bild: VKI/K. Schreiner)

Alete Früchteriegel Hímbeere-Apfel: Verspricht Himbeeren, die jedoch nicht als solche enthalten sind (Bild: VKI/K. Schreiner)

Alete Früchteriegel Hímbeere-Apfel, Zutatenliste: Verspricht Himbeeren, die jedoch nicht als solche enthalten sind (Bild: VKI/K. Schreiner)
Alete Früchteriegel Hímbeere-Apfel, Zutatenliste: Verspricht Himbeeren, die jedoch nicht als solche enthalten sind (Bild: VKI/K. Schreiner)

Alete Früchteriegel Hímbeere-Apfel, Zutatenliste: Verspricht Himbeeren, die jedoch nicht als solche enthalten sind (Bild: VKI/K. Schreiner)

Verpackung verspricht Himbeeren

Das steht drauf: Alete kleine Entdecker Früchteriegel Himbeere-Apfel

Gekauft bei: dm

Das ist das Problem

Als die Kundin ihren Einkauf bei dm erledigte, fiel ihr der Früchteriegel Himbeere-Apfel von Alete auf. Der Riegel mit den appetitlich abgebildeten Früchten, dem kleinen blauen Bären und dem grünen Delfin auf der Verpackung wäre doch ein nettes Mitbringsel für den kleinen Neffen, dachte sie und fischte den Riegel aus dem Regal. Bevor sie ihn in den Einkaufswagen legte, warf sie noch einen Blick auf die Zutatenliste: „Apfelsaftkonzentrat 28,1 %, Bananenflocken 24,3 %, Haferflocken 12,6 %, Maltodextrin, Pflanzenöl, Himbeersaftkonzentrat 5,4 %, Oblaten (Stärke, Pflanzenöl), Reismehl (teilweise aufgeschlossen) 2,7 %, Hafermehl 2,6 %, Weizenmehl (teilweise aufgeschlossen) 2,4 %, Calciumcitrat, Himbeeraroma, Eisendiphosphat“, las sie.

Der Früchteriegel Himbeere-Apfel bestand also großteils aus Apfelsaftkonzentrat und Bananenflocken! Die groß angepriesenen Himbeeren entpuppten sich als geringe Mengen Saftkonzentrat und Aroma. Die Kundin schaute nochmals das Bild auf der Packungsvorderseite an: Jetzt entdeckte sie zwischen den Himbeeren und Äpfeln auch kleine Bananenscheiben. Ein Suchrätsel für Konsumenten? Die Kundin hatte genug gesehen, sie legte den Alete Früchteriegel zurück ins Regal.

Grafische Darstellung ist nicht kundenfreundlich

Um den Konsumentenschutz zu verbessern, wurde vor einigen Jahren die sogenannte Quid-Regelung eingeführt (quid steht für quantity ingredient declaration). Diese Regelung legt unter anderem fest, dass Zutaten, die durch Worte, Bilder oder eine grafische Darstellung besonders hervorgehoben sind, mengenmäßig in der Zutatenliste anzuführen sind. Diese Vorgabe ist bei Alete kleine Entdecker Früchteriegel Himbeere-Apfel erfüllt, die Deklaration daher rechtlich in Ordnung. Konsumentenfreundlich ist sie allerdings nicht.

Vorn drauf ist nicht immer im Produkt drin

Wer wissen will, woraus ein Produkt besteht, muss die Zutatenliste lesen. Auf hübsche Bilder ist ebenso wenig Verlass, wie auf großspurige Ankündigungen auf Verpackungsvorderseiten: Von Zutaten, die hier prominent angepriesen werden, steckt mitunter nicht viel im Produkt drinnen. 

Reaktion der Firma Alete

Was die Nestlé GmbH, zu der Alete gehört, dazu sagt, dass die beim Früchteriegel Himbeere-Apfel groß angekündigten Himbeeren in der Zutatenliste nur unter ferner liefen und nur als Himbeersaft und Aroma zu finden sind.

„Wir führen in unserem Alete Sortiment aktuell zwei verschiedene Arten von Riegeln, die nach den Hauptzutaten als „Früchteriegel“ bzw. „Getreideriegel“ bezeichnet werden. Die Abbildung von Früchten auf Früchteriegeln ist im österreichischen Codex nicht explizit geregelt. Es gibt jedoch Vorschriften für andere Produkte:

  • Im Codexkapitel B16 „Zuckerwaren“ ist die bildliche Darstellung von Früchten erlaubt, wenn natürliche/naturidente Aromen oder Früchte verwendet werden. Als mögliche Form der Früchte sind beispielhaft Fruchtpulver, Obstmark, Pulpe, Marmelade, Obstgelee, Obstsäfte und Obstkonzentrat genannt.
  • Laut Codexkapitel B26 „Erfrischungsgetränke“ ist die Abbildung von aufgeschnittenen tropfenden Früchten auf Fruchtsaftlimonaden (min. 10 % bzw. 30 % Fruchtanteil je nach Fruchtart) erlaubt.
  • Auf Limonaden – auch ohne Zusatz von Fruchterzeugnissen –- ist zur Darstellung des Geschmacks die Abbildung von nicht aufgeschnittenen oder tropfenden Früchten ebenfalls zulässig.
  • Für Früchtetee sind laut Codexkapitel B31 „Tee- und teeähnliche Getränke“ der Geschmacksrichtung entsprechende Fruchtabbildungen zulässig, auch wenn es sich um aromatisierten Früchtetee handelt. Die Aromatisierung ist in diesen Fällen aus der Sachbezeichnung erkennbar.
  • Die Abbildung von Früchten auf Fruchtriegeln – auch wenn sie als Saft oder Saftkonzentrat eingesetzt werden – ist auch bei unseren Mitbewerbern gängige Praxis. Aus unserer Sicht handelt es sich dabei nicht um Irreführung des Konsumenten, da aus der Zutatenliste erkennbar ist, um welches Fruchterzeugnis es sich im Detail handelt (vgl. OGH 15.02.2011 4 Ob 228/10y).

Wie Ihnen sicherlich bekannt ist, beschäftigt sich aktuell das Codex-Arbeitsteam „Täuschungsschutz“ mit der Täuschungseignung von Fruchtabbildungen auf verschiedenen Lebensmitteln. Das eingesetzte Himbeeraroma dient nur zur Abrundung des Geschmacks. Der Himbeergeschmack beruht auf dem Himbeersaftkonzentrat.“

Nestlé Österreich GmbH
2.7.2012

Wir meinen: Könnte man nicht statt vorne auf der Packung mit Himbeeren zu protzen, deutlich auf die Zutat Bananen hinweisen, wenn in dem Früchteriegel schon so ein hoher Anteil Bananenflocken steckt?

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