Laudamotion verrechnet beim Standard-Tarif 55 Euro für den Flughafen-Check-in. Wir klagten. Erste und zweite Instanz erklären diese Gebühr für unzulässig. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Bei einigen Tarifen der Laudamotion GmbH, beispielsweise dem Standard-Tarif, müssen Kunden den Check-in am Flughafen extra bezahlen. Zwar ist der Online-Check-in zwischen zwei Tagen und zwei Stunden vor jedem Flug kostenlos möglich, für den Flughafen-Check-in sind 55 Euro zu zahlen.
Gezielt Gebühr erfragen
Ärgerlich: Während der gesamten Buchung zeigte Laudamotion die Höhe des Tarifs für den Flughafen-Check-in nicht automatisch an. Kunden müssen vielmehr die Tarifinformation aktiv anklicken und so die Höhe der Gebühr erfragen. Versäumen Kunden das Zeitfenster für den Online-Check-in oder mangelt es ihnen an den technischen Voraussetzungen, dieses Zeitfenster zu nutzen (z.B. kein Online-Zugang), sind sie gezwungen, den Flughafen-Check-in in Anspruch zu nehmen.
Ungewöhnliche Extra-Kosten
Erste und zweite Instanz beurteilten diese Extra-Kosten als ungewöhnlich. Sie seien für den Kunden überraschend. Der Kunde, so meinte das Erstgericht, müsse nicht davon ausgehen, dass eine Gebühr in dieser Höhe zu erwarten sei. Vielmehr werde hier eine Gebühr für eine Nebenleistung verrechnet, die auf einfache und schnelle Weise erbracht werden könne.
"Gebühr in exorbitanter Höhe“
"Das Landesgericht Korneuburg spricht von einer Gebühr in exorbitanter Höhe“, ergänzt Beate Gelbmann, Leiterin der Abteilung Klagen im VKI. "Für die Kunden ist eine solche Gebühr nicht nur überraschend. Es ist für sie auch schwer nachvollziehbar, dass sie für den Check-in am Flughafen unter Umständen mehr zahlen müssen, als der Flug einer Billigfluglinie selbst kostet."
Wozu in Irland?
Die zweite Instanz, das Oberlandesgericht Wien, hat einen Abschnitt in der AGB vom als gesetzwidrig eingestuft, nach der irische Gerichte bei Streitigkeiten zwischen Laudamotion und Kunden zuständig seien. Die Klausel enthielt nach Ansicht des Gerichts mehrere unbestimmte Begriffe, die für den Durchschnittsverbraucher nicht klar verständlich sind. Ebenso wurde eine Klausel als unzulässig beurteilt, nach der irisches Recht für die Verträge zwischen Laudamotion und ihren Kunden hätte gelten sollen, falls einschlägige Gesetze nichts anderes vorschreiben.
Hier ein Auszug aus dem Kleingedruckten im Original-Wortlaut:
"Alle Passagiere müssen auf https://www.ryanair.com / online einchecken und die Bordkarte ausdrücken und mitführen, außerhalb die Flexi Plus Tickets, die den kostenlosen Flughafen-Check In auch enthalten, bis Sie einen Mobil Bordkarte benutzen (Sie mussen die Kriteriumen einhalten, fur die Benutzung der Mobil Bordkarten, klicken Sie hier für die Bedingungen). Der Online Check-in öffnet 60 Tage vor jedem gebuchten Abflug und es schliesst 2 Stunden vor jedem gebuchten Abflug, wenn Sie Sitzplätze reservieren und bezahlen. (?) Aber wenn Sie keine Sitzplätze bezahlen möchten, können Sie den Online Check-in kostenlos zwischen 2 Tagen und 2 Stunden vor jedem Flug machen. Jede Bordkarte muss auf einer eigenen A4-Seite ausgedruckt werde oder erreichbar sein auf der Ryanair App auf dem Handy. Passagieren, die es nicht schaffen innerhalb der vorgegebenen Fristen einzuchecken (außerhalb Flexi Plus Kunden), wird die Gebühr für den Flughafen Check-in zu dem in unserer Gebührentabelle angeführten Preis verrechnet
Gebühr für den Flughafen Check-In
Nach der Buchung/ Flughafen EUR 55
Es ist kostenlos für Business Plus Ticket."
Das Urteil gibt es im Volltext auf Laudamotion: 55 Euro Check-in-Gebühr.
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