Neben dem Pulver aus den Blättern gibt es Kratom auch in Form von flüssige Extrakten, Liquids für E-Zigaretten, oder sogar Fruchtgummis. Die Anbieter heben gerne positive gesundheitliche Wirkungen der Pflanze hervor. Bislang liegen keine wissenschaftlichen Belege dafür vor.
Kratom: Grauzone mit hohem Gesundheitsrisiko
Derzeit kursieren im Internet Werbungen für Kratom-Produkte. Dabei handelt es sich meist um Pulver aus den Blättern des asiatischen Kratombaums (Mitragyna speciosa). Für eine gesundheitliche Wirkung gibt es keine wissenschaftlichen Belege.
Traditioneller Gebrauch
In Südostasien werden Kratomblätter seit Jahrhunderten gekaut oder als Aufguss getrunken, etwa zur Schmerzlinderung oder Leistungssteigerung.
Gesundheitliche Risiken
Das deutsche Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) warnt vor gesundheitlichen Beeinträchtigungen durch Zubereitungen aus Kratom. Laut Fallberichten kann Kratom Schwindel, Schläfrigkeit, Verwirrtheit und Halluzinationen auslösen. Außerdem sind Krampfanfälle, Herzrasen, Atemstörungen sowie Leber- und Nierenschäden möglich. Nach regelmäßigem Konsum können zudem Entzugserscheinungen auftreten. International wurden bereits Todesfälle gemeldet, 2024 auch ein Sterbefall in Deutschland.
Auch die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen mahnt und unterstreicht insbesondere die erhebliche Suchtgefahr. Das deutsche Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte warnt zudem ausdrücklich vor einer medizinischen Anwendung.
Rechtlicher Graubereich
Rechtlich bewegt sich Kratom in einem Graubereich: In Deutschland und Österreich ist es weder als Arzneimittel noch als Lebensmittel zugelassen. In anderen EU-Staaten gilt Kratom teils als kontrollierte Substanz und in Frankreich ist es bereits verboten.
Fazit
Da bislang nur Tierstudien vorliegen, fehlt eine fundierte Risikobewertung. Klar ist jedoch: Kratom ist kein harmloses Naturprodukt, sondern kann erhebliche gesundheitliche Gefahren mit sich bringen.

Kommentieren
Sie können den Text nach dem Abschicken nicht nachträglich bearbeiten, Länge: maximal 3000 Zeichen. Bitte beachten Sie auch unsere Netiquette-Regeln.
Neue Kommentare können nur von angemeldeten Benutzern veröffentlicht werden.
Anmelden0 Kommentare