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Rettungswagen Ambulanz Die Johanniter
Bild: frantic00 / Shutterstock.com

Kostenerstattung beim Rettungseinsatz

Wird die Rettung gerufen, ohne dass es zu einem Krankentransport kommt, müssen Betroffene immer häufiger für den Einsatz zahlen. Die Patientenanwaltschaft in Wien fordert eine Regeländerung – vor allem, wenn es um kranke Kinder geht.

Der Fall

Familie H. ist in Quarantäne, weil die Tochter Kontakt mit einem Kind hatte, das an Corona erkrankt war. Alle Familienmitglieder werden regelmäßig negativ getestet und haben keine Symptome. Plötzlich klagt der 6-jährige Sohn mitten in der Nacht über Atembeschwerden und Schmerzen in der Brust. Die Eltern rufen die Rettung. Die Einsatzkräfte sind rasch vor Ort, können aber keine Ursache für die Beschwerden feststellen. Da es dem Sohn danach besser geht, sehen die Rettungskräfte und die Eltern keine Notwendigkeit, ihn ins Spital zu bringen. Die Sanitäter empfehlen lediglich, den Gesundheitszustand des Kindes weiter zu beobachten.

Nach einigen Wochen erhält Herr H. eine Rechnung von der Wiener Rettung in Höhe von 694 Euro. Im Begleitschreiben teilt man ihm mit, die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) habe die Übernahme der Kosten für den Rettungseinsatz abgelehnt. Als Begründung wird angegeben, dass die Familie auch in den Folgetagen keine ärztliche Hilfe in Anspruch genommen habe. Daraus sei ersichtlich, dass offenkundig kein dringender medizinischer Bedarf für den Rettungseinsatz bestanden habe.

Intervention

Herr H. ruft bei der Ombudsstelle der ÖGK an. Dort weist man ihn darauf hin, dass er beim Rettungseinsatz ein Dokument unterschrieben habe, in dem auf die erforderliche Kontrolluntersuchung hingewiesen wurde. Herr H. wendet ein, dass er in der Aufregung den Sinn des Schreibens offenbar nicht richtig erfassen konnte. Andernfalls hätte er seinen Sohn selbstverständlich zu einer Nachuntersuchung gebracht.

Weil die ÖGK keine Nachsicht zeigt, wendet sich Herr H. an die Wiener Patientinnen- und Pflegeanwaltschaft (WPPA). Diese schreibt an den Medizinischen Dienst und die Ombudsstelle der ÖGK mit dem Ansuchen, den Fall aufgrund der geschilderten Situation neuerlich zu prüfen. Schlussendlich bezahlt die Gesundheitskasse die Kosten für den Rettungseinsatz.

Fazit

Die WPPA fordert seit Jahren eine Änderung der Regeln für die Kostenübernahme bei sogenannten unnötigen Rettungseinsätzen, bei denen es aus verschiedenen Gründen nicht zu einem Krankentransport kam. Medizinische Laien können oft nicht abschätzen, ob Beschwerden bedrohlich oder harmlos sind. Insbesondere wenn es um Kinder geht, darf man nicht aus Sorge vor möglichen Kosten zögern, die Rettung zu rufen.

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VKI-Kooperation mit der Patientenanwaltschaft. Bild: ARGE PatientenanwältInnen

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Wiener Pflege-, Patientinnen- und Patientenanwaltschaft
Tel. 01 587 12 04
Fax 01 586 36 99
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