Wer am Abend oder am Wochenende medizinische Auskünfte oder eine Behandlung benötigt, ist auf Ärztefunkdienste angewiesen. Wir geben einen Überblick über das Angebot in allen neun österreichischen Bundesländern.
Spitalsambulanzen sind für die Versorgung und Behandlung medizinischer Notfälle vorgesehen, etwa bei Unfällen oder akuten Erkrankungen, die einer dringenden Abklärung bedürfen. Doch oftmals dient die Notfallversorgung in den Krankenhäusern als Ersatz für die Ordination.
Vor allem abends oder am Wochenende suchen viele auch bei Bagatellerkrankungen, etwa einer simplen Verkühlung, häufig eine Spitalsambulanz auf. Dort macht sich dann ob der langen Wartezeiten Frustration breit. Anders liegt der Fall, wenn Kinder unter einem Jahr erkranken: Hier sollte wann immer möglich eine nahe gelegene Kinderambulanz aufgesucht werden.
Hausärztlicher Notdienst
Dass es in Österreich auch am Abend, während der Nacht, an Feiertagen und am Wochenende medizinische Hilfe außerhalb der Spitalsambulanzen gibt, ist vielen nicht bewusst. Für Kassenärzte besteht in den meisten Bundesländern aufgrund der Kassenverträge die Verpflichtung, einen hausärztlichen Wochenend- und Feiertagsdienst anzubieten.
Die Versorgung während der Woche ist in den Bundesländern unterschiedlich geregelt, Nachtdienste sind meistens freiwillige Leistungen. Bei akuten Erkrankungen, die außerhalb der normalen Ordinationszeiten auftreten, hilft der hausärztliche Notdienst in der Region weiter. Erreichbar ist dieser in der Regel unter der bundesweit geltenden Rufnummer 141.
In Wien, Niederösterreich und Vorarlberg steht Patienten seit dem Frühjahr 2017 darüber hinaus 24 Stunden und 7 Tage in der Woche eine telefonische Gesundheitsberatung unter der Nummer 1450 zur Verfügung.
Schwieriger ist es, wenn man am Wochenende von Zahnschmerzen geplagt wird. Die Information, welche Zahnärzte Dienst haben, ist in einigen Bundesländern nur übers Internet oder in lokalen Zeitungen zugänglich. Zudem müssen oft weite Entfernungen zurückgelegt werden, da die Notdienste vielfach bezirksübergreifend organisiert sind.
Hilfe im Notfall
Ein medizinischer Notfall hingegen, bei dem ohne sofortige Hilfeleistung erhebliche gesundheitliche Schäden bzw. der Tod des Patienten drohen, ist ein Fall für die Rettung (144) oder den Euro-Notruf (112). Beide Nummern gelten für ganz Österreich.
Die Kosten für einen Notfalleinsatz werden von den Krankenkassen übernommen. Das gilt allerdings nur, wenn ein Notfall vorliegt. Wer die Rettung unnötigerweise ruft, muss die Kosten des Einsatzes aus der eigenen Tasche bezahlen. In Zweifelsfällen kann es sich allerdings lohnen, bei der Krankenkasse gegen die Zahlungsaufforderung Widerspruch einzulegen, um doch noch eine Übernahme der Kosten zu erreichen.