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Illustration von Kosmetikverpackungen (Tube, Tigel, Pumpspender) und Lupe die auf die Inhaltsstoffe gerichtet ist.
Im Online-Handel mangelt es öfters bei der Deklaration der Inhaltsstoffe von Kosmetika. Bild: Elena-Abrazhevich / shutterstock.com

Kosmetika: Inhaltstofflisten

Inhaltsstoffe von Kosmetika müssen deklariert sein. Im Test zeigte sich, dass der stationäre Handel diese Vorgabe weitgehend einhält. Onlineshops hinken dagegen gewaltig hinterher.

Die EU-Kosmetikverordnung sieht vor, dass die Inhaltstoffe von Kosmetika deklariert werden müssen. Zumindest, was den stationären Handel angeht, ist das eindeutig. Doch leider scheint bei der Formulierung des Verordnungstextes etwas schiefgegangen zu sein. Ob sich die Deklarationspflicht auch auf das Geschäft im Internet bezieht, ist nämlich umstritten. Der Onlinehandel wird in der Verordnung mit keinem Wort erwähnt.

Unklare Deklarationspflicht

Selbst bei den zuständigen Behörden der EU-Mitgliedstaaten kursieren unterschiedliche Meinungen dazu. Und Onlineshops scheinen die Lücke in der Verordnung auszunutzen. Darauf deuten zumindest Beschwerden von Verbraucherinnen und Verbrauchern hin, die bei uns eingehen. Bis Ende 2022 ist eine Überarbeitung der EU-Kosmetikverordnung geplant. Es ist also noch Zeit, den Fehler in der Verordnung zu korrigieren. Denn natürlich ist es unerheblich, ob Kosmetika im Geschäft oder im Internet verkauft werden.

Verbraucherinnen und Verbraucher haben ein Recht darauf, zu wissen, wie sich die Produkte zusammensetzen und ob diese für sie sicher sind. Für die Händler sollte es also selbstverständlich sein, zu allen Produkten Inhaltstofflisten (INCI-Listen) bereitzustellen.

Test: Wie sieht es in der Praxis aus?

Wir wollten genauer wissen, wie es die Onlineshops, mit der gebotenen Transparenz halten. Gemeinsam mit den Konsumentenschutzorganisationen aus Belgien, Dänemark, Slowenien und Spanien haben wir exemplarisch 50 im Internet angebotene Kosmetika unter die Lupe genommen und uns angeschaut, inwieweit dazu INCI-Listen bereitgestellt werden.

Säumige Onlineshops

Gleich vorweg: Wer wissen möchte, was er Haut, Haaren, Lippen oder Wimpern zumutet, tappt bei im Internet verkauften Produkten oft genug im Dunkeln. Am besten ist die Situation noch in Österreich und Slowenien. Doch auch hier weisen lediglich 68 bzw. 65 Prozent der Produkte eine Deklaration auf. Fast auf verlorenem Posten stehen die Verbraucher in Spanien und Dänemark, wo nur für 20 bzw. 27 Prozent der Produkte eine INCI-Liste bereitgestellt wird.

Schaut man sich die einzelnen Shops an, ergibt sich ein differenzierteres Bild. Am zugeknöpftesten geben sich die spanischen Anbieter promofarma.com und pacoperfumerias.com, die dänischen Firmen luxusplus.dk und beautycos.de sowie die belgischen Händler carrefour.be/nl, colruty.be/nl und delhaize.be.

Unterschiede

Wirft man einen Blick auf die Produkttypen, so fällt auf, dass in Österreich (86 Prozent) und Belgien (66 Prozent) die INCI-Listen am ehesten bei Sonnenschutzmitteln verfügbar sind. In Slowenien erhält man sie bei 90 Prozent der Tagescremen. In Spanien wird bei Bodylotions (44 Prozent) und in Dänemark bei Duschgelen (58 Prozent) am besten informiert. Die größten Geheimnisse werden um die Inhaltstoffe von Zahnpasten, Shampoos und Haarfärbemitteln gemacht.

dm in Österreich vorbildlich

INCI-Listen in österreichischen Online-Shops in Prozent. Marionnaud 20%, Notino 39%, Zalando 75%, Bipa 79%, Hersteller 80%, Shop-Apotheke 80%, Douglas 81%, Müller 94%, Spar 95%, dm 100%.
Bild: VKI

In Österreich haben wir uns zehn Websites von Kosmetik-Onlineshops angesehen. Wie bereits erwähnt, waren nur in 68 Prozent aller Fälle INCI-Listen auffindbar. Am besten schnitt hier die Drogeriekette dm ab, die für alle kontrollierten Produkte Inhaltstofflisten bereitstellte. Auf den Plätzen folgten spar.at (95 Prozent) und mueller.at mit 94 Prozent. Am schlechtesten schnitten billa.at (14 Prozent) und marionnaud.at (20 Prozent) ab.

Das Beispiel dm zeigt dabei, dass es für den Onlinehandel prinzipiell möglich wäre, INCI-Listen zu veröffentlichen. Es fehlt offenkundig an der Bereitschaft, für Transparenz zu sorgen. Wir haben auch direkt auf den Websites der Hersteller nachgeschaut. Auch hier werden den Konsumenten nicht für alle Produkte INCI-Listen zugänglich gemacht. Diese sind nur in 80 Prozent aller Fälle abrufbar.

INCI-Listen

Unsere Überprüfung zeigt, dass Hersteller die Listen der Inhaltstoffe für ihre Produkte grundsätzlich bereitwilliger zur Verfügung stellten als Onlinehändler. Wir fordern, dass in den EU-Rechtsvorschriften für Kosmetika eine Klausel eingeführt wird, die Onlinehändler dazu verpflichtet, die INCI-Listen ungefragt bereitzustellen. Dass dies ohne Weiteres möglich ist, zeigt das Beispiel dm.at. Auf ihrer Website bot die Drogeriekette dm zu allen überprüften Produkten INCI-Listen an – sogar für Produkte, bei denen keine INCI-Listen auf den Websites der Hersteller auffindbar waren.

VKI-Tipp

- Händler kontaktieren: Über die Inhaltstoffe von Kosmetika geben nur INCI-Listen verlässlich Auskunft. Prüfen Sie beim Onlineshopping, ob für die von Ihnen ausgewählten Produkte INCI-Listen vorhanden sind. Fragen Sie beim Händler nach, wenn dies nicht der Fall sein sollte.

Testkriterien

Die Verfügbarkeit von INCI-Listen wurde bei 50 Produkten in folgenden Kategorien überprüft: Shampoo, Duschgel, Zahnpasta, Tagescreme, Wimperntusche, Lippenpflege/Lippenstift, Deodorant/Antitranspirant, Sonnenschutzmittel, Bodylotion, Haarfärbemittel.

Die Marken wurden nach ihrer Bedeutung für die Märkte in den jeweiligen Ländern (Belgien, Dänemark, Österreich, Slowenien, Spanien) ausgewählt. Die Verfügbarkeit der INCI-Listen wurde in 5 bis 10 wichtigen Onlineshops der jeweiligen Länder überprüft. Gleiches erfolgte für die jeweiligen Websites der Hersteller.

Geprüft wurden folgende Webshops:

  • www.billa.at
  • www.bipa.at
  • www.dm.at
  • www.douglas.at
  • www.marionnaud.at
  • www.mueller.at
  • www.notino.at
  • www.shop-apotheke.at
  • www.spar.at
  • www.zalando.at

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