Zum Inhalt
Ein Beispiel für eine Beauty-App, in dem ein Bild einer Frau bearbeitet wird.
Schöner Schein: Beauty-Apps werden gerne genutzt, um gemachte Fotos durch zusätzliche Effekte etwas aufzuhübschen. Aufpassen muss man aber beim Datenschutz. Bild: Prostock-studio/Shutterstock.com

Beauty-Apps: Schöne Selfies, scheußliche Geschäfte

Sie gehören zu den beliebtesten Spielereien auf dem Handy: Beauty-Apps. Bei den schönen Selfies nehmen es die Anbieter mit dem Schutz der biometrischen Daten jedoch nicht so genau.

Eine neue Frisur, eine faltenlose Stirn, die Augen schwarz umrandet und größer. Die Lippen voll und kirschrot, auf die Wangen noch ein bisschen Rouge und fertig ist das perfekte Selfie: Sogenannte Beauty Apps gehören zu den meistgenutzten Anwendungen am Smartphone. Dabei handelt es sich um Bildbearbeitungsprogramme zum Verschönern von Fotos.

Beauty-Apps weit verbreitet

Die in Litauen angesiedelte Datenschutzfirma Cybernews schätzte schon vor zwei Jahren, dass solche Apps auf 1,4 Milliarden Smartphones installiert sind. Sie enthalten oftmals Malware, die im Hintergrund Schaden anrichtet. Häufig versuchen sie, sich vom User den Zugriff auf Daten erlauben zu lassen, die für ihren Betrieb eigentlich nicht notwendig wären. In einem Fall wurde gar bekannt, dass die App heimlich die Handykamera eingeschaltet hatte. Fest steht jedenfalls, dass die App-Betreiber sensible Daten weitergeben bzw. diese verkaufen.

Ausdrückliche Einwilligung erforderlich

Sogenannte biometrische Daten sind laut Definition personenbezogene Details zu physischen, physiologischen oder verhaltenstypischen Merkmalen einer Person, die eine Identifizierung dieser Person ermöglichen; sprich, in der Regel handelt es sich um Fotos, meist von Gesichtern, die so aufgenommen sein müssen, dass die Person erkennbar ist. Gemäß der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) der EU stehen diese unter einem besonderen Schutz und dürfen nur unter bestimmten Umständen verarbeitet und weitergegeben werden. Die betroffenen Personen müssen darüber informiert werden und ausdrücklich einwilligen. Bei den Beauty-Apps kann davon nicht die Rede sein. Die Betreiber lassen sich die Datenschleuderei, wenn überhaupt, in den AGB versteckt bei Installation der App bewilligen. Dass dies als Erlaubnis auf informierter Basis gewertet werden kann, halten Juristen für unwahrscheinlich. Die Weitergabe ist folglich rechtswidrig.  Das hat nun auch der Facebook-Konzern Meta zu spüren bekommen. Er wurde vom US-Bundesstaat Texas auf einen hohen Milliardenbetrag verklagt, weil er bis Ende 2021 bei Nutzerfotos eine Gesichtserkennungs-Software eingesetzt hatte.

Datenschutz-Mängel bei mehreren Apps

Das Team von mobilsicher.de hat sechs Apps geprüft und ist zu einem unerfreulichen Ergebnis gekommen: Von drei Apps, nämlich Perfect 365, YouCam MakeUp und Facetune2, wird klar abgeraten. Weniger bedenklich sind Photo Lab Bildbearbeitung, BeautyPlus-Foto und FaceAPP. Doch auch bei ihnen wird die Verwendung nicht empfohlen, weil Daten etwa nach China weitergegeben werden bzw. Datenschutzerklärungen jahrelang nicht überarbeitet wurden.

Dreiste Vorgangsweise

Am ehrlichsten, wenngleich am dreistesten, geht das Unternehmen hinter Perfect 365 vor. In seiner Datenschutzerklärung listet es auf, welche Daten es weiterverkauft: Name, Adresse, Telefonnummer, IP-Adressen, Ausweisdaten, Ausbildung, Beruf, Bankdaten, körperliche und medizinische Merkmale, Konsumgewohnheiten und Browserverlauf. Im Einwilligungsmenü beim Start der App ist dagegen nur allgemein von Gerätekennungen und Cookies die Rede.

Auch Behörden an Daten interessiert

Besonders schwer wiegt, dass diese Apps speziell von jungen, oft minderjährigen Menschen sehr gern genutzt werden. Und dass nicht nur die Werbeindustrie großes Interesse an diesen Datensätzen hat. Auch von staatlicher Seite wird vermehrt auf Biometrie gesetzt. Eigene Suchmaschinen wie Clearview (konsument.at/gesichtserkennung032021) verkaufen ihre Daten an Behörden wie die Polizei oder Geheimdienste. Da die Anbieter ihre Firmensitze in Ländern haben, in denen die Datenhandhabe nicht gesetzlich geregelt ist, ist ein Vorgehen dagegen schwierig. Die EU hat 2021 zumindest mit einer Resolution auf das Thema reagiert, in der sie sich klar gegen biometrische Massenüberwachung ausspricht. Verbindlich ist diese „Empfehlung“ allerdings nicht.

Augen auf beim Datenschutz

Daher gilt es für den Einzelnen, bei solchen Apps stets Vorsicht walten zu lassen. Eine völlig unbedenkliche Beauty-App war beim Verfassen dieses Artikels nicht zu finden. Einzig die PC-Bildbearbeitungs-Software Photoshop von Adobe bescheinigt, mit der DSGVO konform zu gehen. Dieses Programm ist allerdings technisch und preislich etwas völlig anderes als die einfach bedienbaren, datenfressenden Smartphone-Apps.

Vorsicht vor diesen Apps

(lt. Analyse der Datenschutzfirma Cybernews)

  • B612 Beauty & Filter Camera
  • Beatie – Kamera für Selfies
  • Beauty Sweet Plus – Beauty Cam
  • Candy Camera
  • Facetune2
  • Makeup Camera-Selfie Beauty Filter Photo Editor
  • Perfect 365
  • Picsart
  • Pretty Makeup
  • Sweet Snap
  • Sweet Selfie
  • YouCam Perfect
  • YouCam MakeUp
  • ZCamera

Tipp aus dem KONSUMENT-Shop:

Buch: Handbuch Datenschutz
Bild: VKI

Handbuch Datenschutz

Flexcover | 204 Seiten | 19,90 Euro

In der zunehmend „smarten“, vernetzten Welt fallen Unmengen von Daten an, deren Verwendung für den Einzelnen immer öfter ein großes Geheimnis bleibt. Dieses Buch gibt Einblick in dieses Big-Data-Business und motiviert zu einem sparsamen Umgang mit den eigenen Daten.

Bestellbar im KONSUMENT-Shop: konsument.at/hb-datenschutz

Wir empfehlen auf konsument.at

Diesen Beitrag teilen

Facebook Twitter Drucken E-Mail

This could also be of interest:

Sparen beim Rasieren

Sparen beim Rasieren

Unser aktueller Test Nassrasierer zeigt: Beim Nassrasieren gehen vor allem die Ersatzklingen für Systemrasierer ins Geld. Die Rasur mit dem Rasierhobel kommt deutlich günstiger.

Gefördert aus Mitteln des Sozialministeriums 

Sozialministerium

Zum Seitenanfang