Der Schrank wurde kaputt geliefert. - Hier berichten wir über Fälle aus unserer Beratung. Betreut hat den Fall Mag. Reinhold Schranz.
Frau Müllner hatte Ende August 2019 über amazon.de bei inhousesrls.com (Sitz: Italien) einen Vitrinenschrank um 423 € gekauft. Die Lieferung verzögerte sich. Anfang Oktober 2019 wurde der Schrank schließlich zugestellt. Als Frau Müllner das Paket öffnete, sah sie, dass der Schrank arg beschädigt war: Die Vitrinengläser waren zerbrochen, Türen und Schlösser kaputt, das Furnier zerkratzt.
Paket auf Palette befestigen
Sie reklamierte umgehend bei InHouse. Dort hieß es, Frau Müllner solle den Schrank wieder verpacken, das Paket fotografieren und das Bild schicken. Dann wurde ihr gesagt, dass das Paket auf einer Palette zu befestigen sei. Frau Müllner verwendete die Palette, mit der das Paket geliefert worden war. Doch InHouse teilte ihr mit, dass die Palette nicht passe. Frau Müllner kontaktierte die österreichische Spedition, Gebrüder Weiss. Dort erfuhr sie, dass das Paket bereits bei Anlieferung an das Speditionsdepot beschädigt gewesen war.
Vertrag widerrufen
Frau Müllner widerrief daraufhin ihren Vertrag bei InHouse und verlangte die 423 € zurück. Da sie damit keinen Erfolg hatte, wandte sie sich an uns vom Europäischen Verbraucherzentrum (EVZ) Österreich. Wir intervenierten gemeinsam mit dem EVZ Italien bei InHouse und forderten die Rückerstattung des Kaufpreises. Wird eine Ware während des Transports beschädigt oder geht sie verloren, haftet gemäß § 7b Konsumentenschutzgesetz der Unternehmer. Er hat den Fall mit der Spedition zu klären. Kunden haften nicht. Sie müssen die Ware erneut erhalten oder den Kaufpreis zurückbekommen. InHouse argumentierte auch uns gegenüber, dass Frau Müllner die Ware nicht korrekt verpackt habe, die Rücksendung daher nicht möglich sei.
423 € retour
Da der Vitrinenschrank über die Marketplace-Plattform von Amazon gekauft worden war, konnte letztlich doch noch unter Einschaltung von Amazon eine Lösung erzielt werden. Frau Müllner bekam die 423 € retour. Unser Rat: Überprüfen Sie Pakete gleich bei Übernahme und melden Sie etwaige Transportschäden so schnell wie möglich.
Die Namen betroffener Konsumenten wurden von der Redaktion geändert.
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