An den Verbraucherpreisindex gekoppelte Preiserhöhungen bei Mieten und Gebühren sorgen zwar für Transparenz, heizen aber ihrerseits die Inflation stetig an.
Warum Preise kontinuierlich steigen, wie die Inflationsrate berechnet wird und wie sich die Geldentwertung auf unterschiedliche Verbrauchergruppen auswirkt, haben wir in vorangehenden Ausgaben beschrieben. Auch der Verbraucherpreisindex (VPI) als Inflationsindikator und wichtige Kennzahl zur Festsetzung von Löhnen und Preisen wurde dabei immer wieder angeführt. Vor allem bei langjährigen, unbefristeten Verträgen ist der VPI ein zuverlässiger Orientierungswert. Er erspart den Vertragspartnern jährlich wiederkehrende Diskussionen und Verhandlungen über Preisanpassungen, weil damit automatisch dafür gesorgt ist, dass den Anbietern steigende Kosten abgegolten werden. Die Verbraucher wiederum sind so vor willkürlichen, nicht nachvollziehbaren Preiserhöhungen geschützt.
Beständiger Kreislauf
(Vertraglich festgelegte) Preise und Gebühren, die sich nach dem VPI erhöhen, werden etwa als „indexbasiert“ bezeichnet. Oft finden sich in diesem Zusammenhang auch Bezeichnungen wie „Wertsicherungsklausel“, „Indexanpassung“ oder – bei Mieten – der sogenannte „Richtwert “. Sie alle fließen ihrerseits wieder in die Berechnung des Verbraucherpreisindex ein – und bringen so den kuriosen Effekt mit sich, die Inflation zusätzlich anzuheizen.
Inflationsanpassung
Denn allein durch die Tatsache, dass ein bestimmter Anteil im Warenkorb automatisch im Preis steigt, ist die nächstjährige Inflationsanpassung bereits gesichert (siehe Seite 03: Mieten: der "umgekehrte Zinseszinseffekt"). Das gilt für die indexbasierten Prämien und Konditionen privater Dienstleister ebenso wie für Gebühren, die von Kommunen, Ländern und dem Staat eingehoben werden, etwa Müllabfuhr- oder Kanalgebühren, Rundfunk- und Fernsehgebühren, Kindergartenbeiträge oder auch Eintrittspreise für Museen, Theater oder Bäder.