Was bedeuten die neuen EU-Bestimmungen für die Benutzer von konventionellen Heiz- oder Kombithermen?
Was besagt das Europäische Energielabel für Heizgeräte?
Seit dem 26. September 2015 gelten EU-weit neue Ökodesign- und Verbrauchskennzeichnungsvorgaben. Sie schreiben vor, dass künftig bestimmte Heizgeräte (Raumheizung und Warmwasser) mit dem Energielabel gekennzeichnet sein müssen.
Darüber hinaus müssen gekennzeichnete Geräte bestimmte Mindestkriterien erfüllen. So muss etwa der saisonale Wirkungsgrad 86 Prozent übersteigen. Ziel der neuen Vorgaben ist es, veraltete Heizwertgeräte nach und nach durch effizientere Brennwertgeräte zu ersetzen.
Das Energielabel ist vom Anbieter der Geräte zu erstellen. Für Verbundanlagen, die aus mehreren Komponenten bestehen (Heizgerät mit Speicher, Temperaturregler und Solareinrichtungen), gibt es ein Paket-Label, für das der Installateur zuständig ist. Das Energielabel erlaubt eine erste Orientierung auf einen Blick, kann aber kein Ersatz dafür sein, sich vor dem Kauf möglichst umfassend über das Angebot zu informieren.
Welche Vorteile haben Brennwertgeräte gegenüber herkömmlichen Heizwertgeräten?
Brennwertgeräte überzeugen vor allem durch ihre Energieeffizienz und die damit verbundene Heizkosteneinsparung (rund 15 Prozent). Aufgrund der Wärmerückgewinnung aus den Abgasen arbeiten diese Geräte nicht nur energieeffizienter, sondern auch umweltfreundlicher (weniger Emissionen). Unfälle und Gefahren für Menschen wie Kohlenmonoxidvergiftungen werden durch die mechanische Abgasabführung verhindert.