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Heizen: Kombitherme und Brennwertgerät - Abschied von der alten Therme

Was bedeuten die neuen EU-Bestimmungen für die Benutzer von konventionellen Heiz- oder Kombithermen? ­

Was besagt das Europäische Energie­label für Heizgeräte?

Seit dem 26. September 2015 gelten EU-weit neue Ökodesign- und Verbrauchskennzeichnungsvorgaben. Sie schreiben vor, dass künftig bestimmte Heizgeräte (Raumheizung und Warmwasser) mit dem Energielabel gekennzeichnet sein müssen.

Darüber hinaus müssen gekennzeichnete ­Geräte bestimmte Mindestkriterien erfüllen. So muss etwa der saisonale Wirkungsgrad 86 Prozent übersteigen. Ziel der neuen Vor­gaben ist es, veraltete Heizwertgeräte nach und nach durch effizientere Brennwertgeräte zu ersetzen.

Das Energielabel ist vom Anbieter der Geräte zu erstellen. Für Verbundanlagen, die aus mehreren Komponenten bestehen (Heizgerät mit Speicher, Temperaturregler und Solareinrichtungen), gibt es ein Paket-Label, für das der Installateur zuständig ist. Das Energie­label erlaubt eine erste Orientierung auf einen Blick, kann aber kein Ersatz dafür sein, sich vor dem Kauf möglichst umfassend über das Angebot zu informieren.

Welche Vorteile haben Brennwert­geräte gegenüber herkömmlichen Heizwertgeräten?

Brennwertgeräte überzeugen vor allem durch ihre Energieeffizienz und die damit verbun­dene Heizkosteneinsparung (rund 15 Prozent). Aufgrund der Wärmerückgewinnung aus den Abgasen arbeiten diese Geräte nicht nur energieeffizienter, sondern auch umweltfreundlicher (weniger Emissionen). Unfälle und Gefahren für Menschen wie Kohlenmono­xidvergiftungen werden durch die mechanische Abgasabführung verhindert.

Alte Heizungen haben höhere Betriebskosten

Muss ich jetzt meine alte Therme austauschen lassen?

Solange Ihr eingebautes Gerät einwandfrei funktioniert, muss es nicht ausgetauscht werden. In Österreich gibt es derzeit keine Altersgrenzen für Heizgeräte.

Was passiert, wenn meine alte Therme kaputt wird?

Wenn eine Reparatur möglich ist, darf das Gerät repariert und weiter verwendet werden. Ist eine Reparatur nicht möglich, können Lagerbestände von Heizwertgeräten (alte Heizgeräte ohne Nutzung der Abwärme) weiter installiert werden.  Der Installateur muss den Kunden vom ­darauf hinweisen, dass es sich dabei nicht um den aktuellen Stand der Technik handelt und Heizwertgeräte im besten Fall die Energieeffizienzklasse C erreichen, also ineffizienter sind als Brennwert­geräte (Effi­zienzklasse A) und dadurch höhere Betriebskosten verursachen.

Wenn meh­rere Geräte an einem Sammel­kamin angeschlossen sind, kann jedenfalls ein defektes Gerät ausnahmsweise durch ­einen sogenannten B1-Heizkessel bis 10 kW oder einen B1-Kombikessel bis 30 kW ersetzt werden. Somit muss der Kamin nicht umgebaut ­werden, was zur Folge hätte, dass alle ­angeschlossenen Heizgeräte ausgetauscht werden müssten.

Zahlt sich der Neukauf aus?

Was ist bei einem Neukauf zu beachten?

Holen Sie mehrere Angebote ein. Erkundigen Sie sich, ob es Förderungen gibt. Manche Energieanbieter fördern den Umstieg auf Brennwertgeräte, darüber hinaus gibt es in manchen Bundesländern Zuschüsse vom Land. Bei Mehrfachbelegung eines Sammelkamins ist eine Abstimmung der betroffenen Par­teien via Mehrheitsbeschluss sinnvoll.

Gleichen Energiekostenersparnisse von energieeffizienteren Geräten deren ­höheren Kaufpreis aus?

Brennwertgeräte sind zwar im Betrieb sparsamer, kosten aber schätzungsweise 500 bis 1.000 Euro mehr. Darüber hinaus sind im Zuge einer Umstellung bei älteren Anlagen unter Umständen größere Investitionen erforderlich (Umbauten im Kamin etc.). Die tatsächliche Effizienz und die Energiekosten hängen von den Betriebsvoraussetzungen im eingebauten Zustand und nicht zuletzt auch vom Nutzerverhalten ab. Man kann aber davon ausgehen, dass sich die höheren Anschaffungs- und Installationskosten frühestens nach 5 bis 6 Jahren amortisieren; je besser das Haus gedämmt ist, umso mehr wird sich die Amortisationsdauer verlängern.

Tabelle: Heizkostenvergleich für ein Einfamilienhaus

Die folgende Modellrechnung vergleicht Heizwert- und Brennwertgerät. Sie beruht auf folgenden Annahmen:

Energieträger: Gas

Wohnfläche: 120m2

Baujahr des Gebäudes: 1968 (ungedämmt)

Heizwärmebedarf (HWB): 220 kWh/m2a

Gaspreis pro kWh: 6,958 Cent

  Heizwertgerät Brennwertgerät
Jahresnutzungsgrad 85 99
Brennstoffkosten in Cent/kWh 8,18 7,03
Jahreskosten in Euro 2160 1855

Jahresnutzungsgrad: Der Jahresnutzungsgrad gibt an, wieviel von der im Brennstoff (also z.B. Erdgas) enthaltenen Energie im Jahresdurchschnitt als Raumwärme genutzt werden kann.

So sieht das Energielabel für eine Kombitherme aus

Diese Informationen enthält das Label:

1: Hersteller

2: Modell

3: Funktion: Raumheizung und Warmwasserbereitung

4: Energieeffizienzklasse: derzeit von A++ bis G für die Heizfunktion, A bis G für Warmwasser

5: Geräuschstärke in Innenräumen in Dezibel

6: Wärme-Nennleistung in kW

[Asset Included (Id:318896669918;Type:Bild)]

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