Zu Silvester hat man sie in Form kleiner Schokoladefiguren gern als Glücksbringer auf dem Tisch stehen. Klopfen aber echte Rauchfangkehrer an die Türe, kommt bei vielen unserer Leserinnen und Leser alles andere als Freude auf.
Nach unserem Aufruf, über eigene Erfahrungen mit der schwarzen Zunft zu berichten, bekamen wir einiges von "Abzocke", "geschützten Werkstätten" oder "Göttern in Schwarz" zu lesen. Wobei der Vergleich mit den "Göttern in Weiß", der Ärztezunft, auch das Gefühl der Hilflosigkeit der Konsumenten gegenüber den Rauchfangkehrern ausdrückt. - Lesen Sie auch Rauchfangkehrer - Ärger mit dem schwarzen Mann
Unklarheiten über Rechte und Pflichten
Denn ob man will oder nicht, man muss ihre Dienste in Anspruch nehmen. Schließlich sind die Rauchfangkehrer einer der wenigen Berufsstände, die quasi in staatlichem Auftrag unterwegs sind. Und ähnlich wie bei den Medizinern kennt sich kaum jemand aus bei dem, was sie tun, was sie machen müssen, was sie verlangen dürfen. Unklar ist oftmals auch, welche Rechte die Kunden haben und welche Pflichten – außer jener, die Rechnung zu begleichen, und das bisweilen mit einem unguten Gefühl.
Als staatliche Zwangsbeglückung empfunden
Was heute vielfach als Zwangsbeglückung empfunden wird, hat von der ursprünglichen Intention her gute Gründe. In der Vergangenheit war es vor allem der Schutz vor einer Feuersbrunst, die schnell einmal halbe Städte zerstörte. Mittlerweile hat sich das Berufsbild zusehends gewandelt. Das eigentliche Rußkehren wird dank moderner Baustoffe sowie technisch weiterentwickelter Brennkessel und Rauchfangmaterialien zusehends weniger wichtig.
Gesundheits- und Umweltschutzaspekte
Dafür erhalten Gesundheits- und Umweltschutzaspekte mehr Gewicht. Nehmen Kunden und Rauchfangkehrer die Kehrtermine ernst, tragen sie zu ihrem eigenen Wohl und zum Gemeinwohl bei. Die Kunden selbst sind vor den unmittelbaren Auswirkungen schlecht abziehender Verbrennungsgase im Wohnbereich geschützt, und sie helfen mit, dass die Luft, die wir alle atmen, weit besser ist als noch vor 20, 30 Jahren.
Ein Gewerbe mit vielen Ordnungen
Die gefühlte Undurchschaubarkeit des Gewerbes liegt unter anderem darin begründet, dass man sich als Laie kaum in den verschiedenen Rechtsordnungen zurechtfindet, die das Rauchfangkehrergewerbe reglementieren. Den bundesweiten Rahmen gibt zunächst einmal die Gewerbeordnung in den Paragraphen 120 bis 125 vor. Details dazu legen die Länder fest. Nachzulesen ist das dann in neun unterschiedlichen Verordnungen über den Höchsttarif für Rauchfangkehrer, in neun Feuerpolizeiordnungen, in verschiedenen Kehrordnungen sowie in Gesetzen zur Luftgüte oder über Heizanlagen.
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