Theoretisch wäre eine Mietzinsminderung zwar möglich. Diese würde aber nur gering ausfallen, vielleicht im Bereich zwischen 5 und 10 Prozent. Wir empfehlen, den Vermieter schriftlich (eingeschrieben!) mit Setzung einer Frist zur Reparatur aufzufordern und eine Ersatzvornahme anzudrohen, falls die Reparatur nicht innerhalb der Frist erfolgt. Kommt der Vermieter der Aufforderung nicht nach, sollte man den Schaden selbst reparieren lassen und die Rechnung an den Vermieter schicken bzw. mit dem Mietzins gegenverrechnen.
Mietzinsminderung bei Wasserschaden - Rechtliche Aspekte