Termin verschoben
Herr Böhm hatte die Servicearbeiten an seinem Buderus-Brennwertgerät seit jeher von der Firma Buderus (nunmehr Robert Bosch AG) durchführen lassen. Den Tag, an dem diesmal die bereits seit Monaten fix vereinbarte Gerätewartung stattfinden sollte, hatte er sich extra freigenommen. Am Nachmittag vor den fälligen Servicearbeiten erhielt Herr Böhm einen Anruf: Der Termin könne nicht gehalten werden, man werde ihn zwecks Vereinbarung eines neuen Termins kontaktieren. Ein kostbarer Urlaubstag war vergeudet! Drei Wochen verstrichen – keine Nachricht von Buderus, kein neuer Termin. Auch Herrn Böhms Anrufe bei der Firma blieben erfolglos.
Wieder Urlaubstag verloren
Schließlich beschwerte er sich schriftlich und erhielt letztendlich eine Terminzusage. Herr Böhm nahm sich wieder einen Tag Urlaub. Endlich sollten die Servicearbeiten erledigt werden! Zur vereinbarten Zeit wartete er auf den Techniker ... Nach einigen Stunden hatte er vom Warten genug und rief die Firma an: Der Service würde sich an diesem Tag doch nicht ausgehen, wurde ihm mitgeteilt. Somit war ein weiterer Urlaubstag verloren. Und es kam noch dicker: Ob ein Service binnen der nächsten zwei Monate überhaupt möglich wäre, sei ungewiss. Aber: Herr Böhm könne ja einen Installateur beauftragen. Dieser machte Herrn Böhm allerdings darauf aufmerksam, dass eventuell nötige Ersatzteile erst wieder beim Hersteller zu bestellen wären ...
Preisnachlass von 10 Prozent
Auf unsere Intervention erhielt Herr Böhm binnen absehbarer Frist doch noch einen Servicetermin, der dann auch eingehalten wurde. Zudem entschuldigte sich der Leiter des Kundendienstes persönlich und mit einem Blumenstrauß bei Herrn Böhm. Und zusätzlich erhielt Herr Böhm auf die Wartungsarbeiten noch einen Preisnachlass von 10 Prozent.