Gewinnreise: Überraschung inklusive
Einen Mega-Reisegutschein für fünf Tage in Südtirol hatte Frau S. gewonnen. Sollte sie die Reise alleine machen wollen, wäre pro Nacht ein Zuschlag von 290 Schilling bei Unterbringung in einem halben Doppelzimmer zu entrichten. Anstelle eines Einzel- also ein halbes Doppelzimmer, dachte Frau S. und bezahlte den Zuschlag. Am Urlaubsort erwartete sie eine Überraschung: Das Zimmer wäre mit jemandem zu teilen gewesen. Frau S., eine sehr resolute Dame, erstritt sich ein Zimmer zur alleinigen Benutzung. Weniger resolute hätten wohl das Nachsehen gehabt. Trotz Zuschlages für Alleinreisende: Wenn lediglich die Unterbringung in einem halben Doppelzimmer angekündigt ist, besteht keine Garantie, dass man es alleine benutzen kann.