Das steht drauf: Gröbi Waldbeere
Erhältlich: in vielen Geschäften
Das ist das Problem
Das bekannte Erfrischungsgetränk „Gröbi“ wird in verschiedenen Geschmacksrichtungen angeboten, eine davon ist „Gröbi Waldbeere“. Auf dem Flaschenetikett waren ursprünglich „naturgetreue” Abbildungen von heimischen Früchten wie Brombeeren, Heidelbeeren und Himbeeren zu sehen. „Gröbi Waldbeere“ enthält jedoch keine Bestandteile von Waldbeeren, auch nicht in Form von Saft (Konzentrat) oder natürlichen Aromen dieser Früchte. Der VKI sah diese Produktaufmachung als irreführend an und klagte. Das Handelsgericht Wien folgte der Rechtsansicht des VKI und untersagte der DrinkStar GmbH diese Art der Bewerbung. Die Aufmachung sei auch dann unzulässig, wenn das Getränk natürliche Aromen der abgebildeten Früchte enthalte.
Das Oberlandesgericht (OLG) Wien bestätigte diese Entscheidung und befand, dass auch die Richtigstellung im Zutatenverzeichnis nichts an der Irreführungseignung ändere. Denn ein großer Teil der Verbraucher:innen würde das Zutatenverzeichnis nicht lesen. Den Einwand der DrinkStar GmbH, dass Verbraucher:innen die abgebildeten Früchte nur als Hinweis auf die Geschmacksrichtung verstehen, ließ das OLG Wien nicht gelten. Genauso wenig, dass Gröbi Waldbeere den Anforderungen des Lebensmittelbuchs an Erfrischungsgetränken entspricht.
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