Am 14.11.2013 verurteilte das Handelsgericht Toulon den TÜV Rheinland und den TÜV Rheinland France zur Leistung eines vorläufigen Schadenersatzes von je 3000 Euro. Das Geld soll an Frauen gehen, die durch fehlerhafte Brustimplantate der Firma PIP geschädigt wurden.
Einem neuen Verfahren können sich nun auch betroffene Österreicherinnen anschließen. Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) organisiert die Klage nach französischem Recht.
Die Betroffenen werden dabei sowohl gegen die vermeintlichen Täter, den Haftpflichtversicherer der PIP sowie auch gegen den TÜV Rheinland (mit Sitz in Deutschland und Frankreich) vertreten. Den Betroffenen entsteht aus dieser Klage kein Kostenrisiko.
In erster Instanz schuldig gesprochen
Unterstützt durch den VKI haben sich 69 Frauen dem Strafprozess wegen vorsätzlicher Täuschung und Betrugs gegen den Gründer und vier leitende Angestellte von PIP angeschlossen. Diese wurden am 10.12.2013 in erster Instanz schuldig gesprochen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Das gericht sprach den Geschädigten Ansprüche auf Schadenersatz zu. Diese Ansprüche könnten aus einem Fonds in Frankreich ganz oder zum Teil befriedigt werden.
Musterprozesse gegen Allianz
Gleichzeitig führt der VKI mehrere Musterprozesse gegen den Haftpflichtversicherer von PIP – die französische Allianz Versicherung mit Sitz in Paris. Auch auf diesem Weg sollen die Ansprüche der Österreicherinnen durchgesetzt werden. Derzeit setzt die Allianz Versicherung dabei allerdings auf Verzögerung und Verjährung.
69 Österreicherinnen schließen sich an
Um Schadenersatz geht es nun auch in einem weiteren Prozess. Bereits am 14.11.2013 wurden der deutsche und der französische TÜV Rheinland vom Handelsgericht in Toulon verurteilt, einen vorläufigen Schadenersatz von je 3000 Euro an geschädigte Frauen zu entrichten. Die beiden Unternehmen hätten PIP nicht bzw. nicht ausreichend geprüft, so die Begründung. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Der VKI bietet 69 betroffenen Österreicherinnen die Möglichkeit an, sich in einer Art Sammelklage als Nebenklägerinnen dem Verfahren gegen den TÜV anzuschließen. Ziel ist es, ebenfalls einen vorläufigen Schadenersatz in Höhe von 3000 Euro durchzusetzen.
Recht grenzüberschreitend durchsetzen
"Der VKI vertritt hier erstmals grenzüberschreitend in verschiedenen Klagen gegen verschiedene Haftungsträger die Rechte der Betroffenen und versucht alles zu tun, damit diese letztlich für ihr Leid entschädigt werden" sagt Dr. Peter Kolba, Leiter des Bereichs Recht im VKI. "Für uns ist dieser Produkthaftungsfall ein Test, ob und wie man in einem Massenschaden in der EU seine Rechte grenzübergreifend durchsetzen kann."