Die Universitätszahnklinik will im Voraus 350 Euro für einen Heilkostenplan – bevor ich weiß, welche Behandlung überhaupt möglich ist. Dürfen die das? - In unserer Rubrik "Tipps nonstop" stellen Leser Fragen und unsere Experten geben Antwort - hier Dr. Manfred Tacha.
Dr. Manfred Tacha |
Ja, die dürfen das. Untersuchung und Erstellung des Heilkostenplans sind qualifizierte Arbeiten. Für diese Leistung darf eine Klinik oder eine Ordination etwas verlangen. Aber sie muss dem Patienten vorher sagen, dass dieser Heilkostenplan etwas kostet.
Kostet die Zahnbehandlung mehr als 1624 Euro (Stand 2013), dann muss der Patient einen Heil- und Kostenplan erhalten.
Kundenbindung und Filter
Ein teurer Heilkostenplan wirkt zusätzlich als Kundenbindung und Filter: Ein Patient, der schon 350 Euro bezahlt hat, bleibt auch bei höheren Behandlungskosten eher als Kunde erhalten. Andererseits haben viele wirtschaftlich schlechter gestellte Patienten wirklich große "Baustellen“ im Mund. Sie lassen sich von einem teuren Heilkostenplan eher abschrecken und bleiben weg. Die Klinik bzw. Ordination muss sich dann nicht mit schwierigen Patienten herumschlagen ...
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