"Ich bin vom Zahnarzt meiner Gebietskrankenkasse verpfuscht worden. Seither habe ich Schmerzen und kann die Prothese nicht tragen. Wohin kann ich mich wenden?" - Unsere Expertinnen und Experten beantworten Leserfragen.
Dr. Manfred Tacha |
Da gibt es drei Möglichkeiten:
- Sie wenden sich an den Chefzahnarzt oder die Chefzahnärztin Ihrer Krankenkasse.
- Sie gehen auf eine Universitätszahnklinik.
- Sie wenden sich an die Schlichtungsstelle der Zahnärztekammer oder die Patientenanwaltschaft Ihres Bundeslandes.
Zu 1. Wenn Sie in einem Ambulatorium der Gebietskrankenkasse behandelt wurden, wäre das der naheliegendste Weg.
Zu 2. An der Universitätszahnklinik lernen die angehenden Zahnärztinnen und Zahnärzte ihr Handwerk. Sie werden von erfahrenen Zahnärzten ausgebildet und begleitet. Da brauchen Sie als Patient allerdings viel Zeit. Die Qualität der Behandlung ist aber – so habe ich mehrfach gehört – gut.
Zu 3. Für Patienten, die in einer Zahnarztordination behandelt wurden, wäre die Schlichtungsstelle der Zahnärztekammer des jeweiligen Bundeslandes die richtige Adresse. Sie können sich aber auch an die Patientenanwaltschaft wenden.
Kurz gesagt: Wenn es Ihnen um die Verbesserung Ihres Zustandes geht, dann wäre wahrscheinlich die Uni-Zahnklinik das Sinnvollste. Wenn Sie prüfen lassen möchten, ob bei Ihnen schlecht gearbeitet wurde, dann sind Chefzahnarzt, Schlichtungsstelle der Zahnärztekammer oder Patientenanwaltschaft besser.
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