Stellungnahme der Mautner Markhof Feinkost
GmbH
zur Veröffentlichung in der Zeitschrift “Konsument“ Heft 11/2006
In der Nummer 11/2006 der Zeitschrift “Konsument“ des Vereins für
Konsumenteninformation wird über “Mautner Markhof 0 %-Sirup“ berichtet. Dabei
werden mehrere das Produkt abqualifizierende Behauptungen aufgestellt. So wird
behauptet, dass im Fruchtsirup “bedenkliche Farbstoffe“ vorhanden seien, und
zwar die “berüchtigten Azofarbstoffe“, von welchen “abzuraten“ sei. Im
Zusammenhang mit den Farbstoffen Chinolingelb und Gelborange wird sogar
“Krebsverdacht“ geäußert.
Ferner ist im Zusammenhang mit dem Fruchtsirup von
“Chemie pur“ die Rede. Nach Rücksprache mit dem renommierten Rechtsanwalt Dr. Christian
Hauer, Schönherr Rechtsanwälte GmbH, nehmen wir dazu wie folgt
Stellung:
Zunächst muss es verwundern, dass der “Konsument“ keine vergleichende
Untersuchung und Beurteilung der auf dem Markt erhältlichen Fruchtsirupe
vorgenommen hat, sondern seine Äußerungen auf den “Mautner Markhof 0 % Sirup“
beschränkt.
Behauptungen sind nicht
nachvollziehbar
Im Artikel wird den angesprochenen Verbrauchern vor dem Produkt Angst
gemacht, indem Behauptungen aufgestellt werden, die das Erzeugnis als gefährlich
bzw gesundheitsschädlich hinstellen. Diese Behauptungen erweisen sich als nicht
nachvollziehbar:
“Mautner Markhof 0 % Sirup“ wird zunächst in völliger
Übereinstimmung mit den Richtlinien des Österreichischen Lebensmittelbuches
(“Codex“), Kapitel B 6 (Sirupe) hergestellt. Die Verwendung der im Sirup
enthaltenen Zusatzstoffe ist gemäß Lebensmittel-Codex
zulässig.
Sirup entspricht dem
Lebensmittelkodex
Dazu kommt, dass die Zusatzstoffe
sowohl auf der Ebene der Europäischen Gemeinschaft als auch auf
nationaler Ebene strengen Regelungen und Kontrollen unterliegen. Mit
der in sämtlichen EU-Mitgliedstaaten unmittelbar geltenden Verordnung (EG) Nr 178/2002
wurden die allgemeinen Grundsätze und Anforderungen des Lebensmittelrechts
festgelegt sowie eine Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit
und zur Festlegung von Verfahren zur Lebensmittelsicherheit
errichtet.
Wesentlichste Zielsetzung der Verordnung ist die
Lebensmittelsicherheit
(Art 14). Lebensmittel die nicht
sicher sind, dürfen nicht in Verkehr gebracht werden. Als nicht sicher gelten
Lebensmittel, die gesundheitsschädlich oder für den Verzehr durch den Menschen
ungeeignet sind.
Überaus strenge Maßstäbe
Gemäß Art 14 Abs 3 und der Verordnung wird bei der Entscheidung der Frage, ob
ein Lebensmittel sicher oder nicht sicher ist, überaus streng vorgegangen. Es
werden dabei nicht nur die normalen Bedingungen seiner Verwendung durch den
Verbraucher, sondern auch die wahrscheinlichen sofortigen und/oder kurzfristigen
und/oder langfristigen Auswirkungen des Lebensmittels auf die Gesundheit des
Verbrauchers, sondern auch auf nachfolgende Generationen berücksichtigt. Ebenso
werden mögliche kumulative Auswirkungen gefährlicher Stoffe erfasst. Schließlich
wird auch auf die besondere gesundheitliche Empfindlichkeit bestimmter
Verbrauchergruppen, etwa von Kindern oder Allergikern oder Menschen, die an
Asthma oder Neurodermitis leiden, Rücksicht genommen.
Auf österreichischer Ebene wurde die EG-Verordnung
178/2002 durch das Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz (LMSVG)
umgesetzt, dessen höchstes Ziel der Gesundheitsschutz des Verbrauchers sowie der
Schutz des Verbrauchers vor Täuschung
sind.
Farbstoffe nicht
gesundheitsschädlich
Es ist nicht denkbar, dass die in unserem Fruchtsirup
enthaltenen Farbstoffe gesundheitsschädlich sind, weil sie in diesem Falle als
nicht sichere Stoffe längst verboten wären. Jene Farbstoffe, die als sicher
gelten und deshalb in Lebensmitteln verwendet werden dürfen, sind in der
Richtlinie 94/36/EG im einzelnen angeführt. Dieser Positivliste der
unbedenklichen Farbstoffe entsprechen die in Anhang I der österreichischen
Farbstoffverordnung BGBl 547/1996 (idF BGBl II Nr 212/2005) angeführten
Farbstoffe.
Tartrazin, Chinolingelb, Gelborange, Carmoisin
und Brillantblau unbedenklich
Unter den als gesundheitlich unbedenklich eingestuften, zulässigen
Farbstoffen, sind auch die in “Mautner Markhof 0 %-Sirup“ enthaltenen Farbstoffe
Tartrazin, Chinolingelb, Gelborange, Carmoisin und Brillantblau angeführt.
Davon, dass diese Farbstoffe “berüchtigt“ seien oder unter “Krebsverdacht“
stünden, kann keine Rede sein.
Keine Warnpflicht bei diesen
Farbstoffen
Bemerkenswert ist, dass die auf der Grundlage von
EG-Richtlinien geänderte Lebensmittel-Kennzeichnungsverordnung (LMKV) nunmehr
ausdrückliche deutliche Hinweise auf Zutaten fordert, die bei den Konsumenten,
insbesondere bei Allergikern, nachteilige Wirkungen auslösen könnten. Diese
Zutaten reichen von Getreideerzeugnissen, über Eier und Eiererzeugnisse,
Erdnüssen, Soja, Milch bis zu Sellerie und Sesam, während es bei der Verwendung der in Rede stehenden Farbstoffe keines derartigen Warnhinweises
bedarf.
Daraus kann nur der Schluss auf die Unbedenklichkeit
dieser Stoffe gezogen
werden.
Süßstoffe sind unbedenkliche Stoffe
Was schließlich den Vorwurf, unser Produkt sei “Chemie pur“ betrifft, so
weist der Sirup einen Fruchtsaftgehalt von 40 % auf. Dass dem Sirup, der zwecks
Vermeidung der Zuckerzufuhr zuckerfrei ist, Süßstoffe zugesetzt werden, die
durchwegs als unbedenkliche Stoffe zugelassen sind, rechtfertigt es keinesfalls,
das Erzeugnis als “Chemie pur“ abzuqualifizieren.
Sachlich nicht gerechtfertigte
Polemik
Wir betrachten daher die im “Konsument“ aufgestellten Behauptungen als
einseitige und sachlich nicht gerechtfertigte Polemik gegen ein bekanntes
Markenprodukt.
Mit freundlichen
Grüßen,
MAUTNER MARKHOF FEINKOST GmbH
Peter Monghy
Geschäftsführer