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Fruchtsirup: Genuss mit Azofarbstoffen - Mautner Markhof 0%-Sirup

, aktualisiert am

Bedenkliche Farbstoffe im Fruchtsirup.

Kein Zucker ...

Mehr Fruchtgenuss ohne Zucker verspricht Mautner Markhof den Käufern seines Fruchtsirups. Die Halbliterflaschen sind zum Preis von 1,69 Euro in den Supermarktregalen zu finden. Geschmacksrichtungen: Ananas, Limette-Litschi, Himbeer und Pfirsich. Nun, Zucker ist wirklich keiner drin, dafür aber Süßstoffe und eine Menge synthetischer Ingredienzien. Die Angaben auf dem Etikett lesen sich wie die Inventurliste einer Chemiefabrik.

...aber Süßstoffe und Chemie pur

Vor allem die Farbstoffe haben es in sich. Es sind die berüchtigten Azofarbstoffe, die – zumindest bei empfindlichen Personen – allergieauslösend wirken können. Tatrazin, Chinolingelb, Gelborange, Carmoisin, Brillantblau ... kein einziger dieser Farbstoffe gilt als unbedenklich. Alle sind für Kinder, Allergiker und Menschen, die an Asthma oder Neurodermitis leiden, mit Vorsicht zu genießen.

Azo-Farbstoffe: abzuraten

Allergische Nebenwirkungen sind möglich. „Vom Verzehr größerer Mengen ist abzuraten“, warnt auch die Deutsche Verbraucherzentrale. Zwei Farbstoffe stehen darüber hinaus unter Krebsverdacht: Chinolingelb (im Limette-Litschi-Sirup) und Gelborange (in den Geschmacksrichtungen Ananas und Pfirsich). Daher ist der 0%-Sirup alles andere als empfehlenswert.

Besser sind 100 % Fruchtsäfte – vorzugsweise 1 : 3 mit Wasser verdünnt.

Stellungnahme der Mautner Markhof Feinkost GmbH zur Veröffentlichung in der Zeitschrift “Konsument“ Heft 11/2006

In der Nummer 11/2006 der Zeitschrift “Konsument“ des Vereins für Konsumenteninformation wird über “Mautner Markhof 0 %-Sirup“ berichtet. Dabei werden mehrere das Produkt abqualifizierende Behauptungen aufgestellt. So wird behauptet, dass im Fruchtsirup “bedenkliche Farbstoffe“ vorhanden seien, und zwar die “berüchtigten Azofarbstoffe“, von welchen “abzuraten“ sei. Im Zusammenhang mit den Farbstoffen Chinolingelb und Gelborange wird sogar “Krebsverdacht“ geäußert. 

Ferner ist im Zusammenhang mit dem Fruchtsirup von “Chemie pur“ die Rede. Nach Rücksprache mit dem renommierten Rechtsanwalt Dr. Christian Hauer, Schönherr Rechtsanwälte GmbH, nehmen wir dazu wie folgt Stellung:

Zunächst muss es verwundern, dass der “Konsument“ keine vergleichende Untersuchung und Beurteilung der auf dem Markt erhältlichen Fruchtsirupe vorgenommen hat, sondern seine Äußerungen auf den “Mautner Markhof 0 % Sirup“ beschränkt.

Behauptungen sind nicht nachvollziehbar

Im Artikel wird den angesprochenen Verbrauchern vor dem Produkt Angst gemacht, indem Behauptungen aufgestellt werden, die das Erzeugnis als gefährlich bzw gesundheitsschädlich hinstellen. Diese Behauptungen erweisen sich als nicht nachvollziehbar:

“Mautner Markhof 0 % Sirup“ wird zunächst in völliger Übereinstimmung mit den Richtlinien des Österreichischen Lebensmittelbuches (“Codex“), Kapitel B 6 (Sirupe) hergestellt. Die Verwendung der im Sirup enthaltenen Zusatzstoffe ist gemäß Lebensmittel-Codex zulässig.

Sirup entspricht dem Lebensmittelkodex 

Dazu kommt, dass die Zusatzstoffe sowohl auf der Ebene der Europäischen Gemeinschaft als auch auf nationaler Ebene strengen Regelungen und Kontrollen unterliegen. Mit der in sämtlichen EU-Mitgliedstaaten unmittelbar geltenden Verordnung (EG) Nr 178/2002 wurden die allgemeinen Grundsätze und Anforderungen des Lebensmittelrechts festgelegt sowie eine Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit und zur Festlegung von Verfahren zur Lebensmittelsicherheit errichtet.

Wesentlichste Zielsetzung der Verordnung ist die Lebensmittelsicherheit (Art 14). Lebensmittel die nicht sicher sind, dürfen nicht in Verkehr gebracht werden. Als nicht sicher gelten Lebensmittel, die gesundheitsschädlich oder für den Verzehr durch den Menschen ungeeignet sind.

Überaus strenge Maßstäbe  

Gemäß Art 14 Abs 3 und der Verordnung wird bei der Entscheidung der Frage, ob ein Lebensmittel sicher oder nicht sicher ist, überaus streng vorgegangen. Es werden dabei nicht nur die normalen Bedingungen seiner Verwendung durch den Verbraucher, sondern auch die wahrscheinlichen sofortigen und/oder kurzfristigen und/oder langfristigen Auswirkungen des Lebensmittels auf die Gesundheit des Verbrauchers, sondern auch auf nachfolgende Generationen berücksichtigt. Ebenso werden mögliche kumulative Auswirkungen gefährlicher Stoffe erfasst. Schließlich wird auch auf die besondere gesundheitliche Empfindlichkeit bestimmter Verbrauchergruppen, etwa von Kindern oder Allergikern oder Menschen, die an Asthma oder Neurodermitis leiden, Rücksicht genommen.

Auf österreichischer Ebene wurde die EG-Verordnung 178/2002 durch das Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz (LMSVG) umgesetzt, dessen höchstes Ziel der Gesundheitsschutz des Verbrauchers sowie der Schutz des Verbrauchers vor Täuschung sind.

Farbstoffe nicht gesundheitsschädlich

Es ist nicht denkbar, dass die in unserem Fruchtsirup enthaltenen Farbstoffe gesundheitsschädlich sind, weil sie in diesem Falle als nicht sichere Stoffe längst verboten wären. Jene Farbstoffe, die als sicher gelten und deshalb in Lebensmitteln verwendet werden dürfen, sind in der Richtlinie 94/36/EG im einzelnen angeführt. Dieser Positivliste der unbedenklichen Farbstoffe entsprechen die in Anhang I der österreichischen Farbstoffverordnung BGBl 547/1996 (idF BGBl II Nr 212/2005) angeführten Farbstoffe.

Tartrazin, Chinolingelb, Gelborange, Carmoisin und Brillantblau unbedenklich

Unter den als gesundheitlich unbedenklich eingestuften, zulässigen Farbstoffen, sind auch die in “Mautner Markhof 0 %-Sirup“ enthaltenen Farbstoffe Tartrazin, Chinolingelb, Gelborange, Carmoisin und Brillantblau angeführt. Davon, dass diese Farbstoffe “berüchtigt“ seien oder unter “Krebsverdacht“ stünden, kann keine Rede sein.

Keine Warnpflicht bei diesen Farbstoffen

Bemerkenswert ist, dass die auf der Grundlage von EG-Richtlinien geänderte Lebensmittel-Kennzeichnungsverordnung (LMKV) nunmehr ausdrückliche deutliche Hinweise auf Zutaten fordert, die bei den Konsumenten, insbesondere bei Allergikern, nachteilige Wirkungen auslösen könnten. Diese Zutaten reichen von Getreideerzeugnissen, über Eier und Eiererzeugnisse, Erdnüssen, Soja, Milch bis zu Sellerie und Sesam, während es bei der Verwendung der in Rede stehenden Farbstoffe keines derartigen Warnhinweises bedarf.

Daraus kann nur der Schluss auf die Unbedenklichkeit dieser Stoffe gezogen werden.

Süßstoffe sind unbedenkliche Stoffe

Was schließlich den Vorwurf, unser Produkt sei “Chemie pur“ betrifft, so weist der Sirup einen Fruchtsaftgehalt von 40 % auf. Dass dem Sirup, der zwecks Vermeidung der Zuckerzufuhr zuckerfrei ist, Süßstoffe zugesetzt werden, die durchwegs als unbedenkliche Stoffe zugelassen sind, rechtfertigt es keinesfalls, das Erzeugnis als “Chemie pur“ abzuqualifizieren.

Sachlich nicht gerechtfertigte Polemik

Wir betrachten daher die im “Konsument“ aufgestellten Behauptungen als einseitige und sachlich nicht gerechtfertigte Polemik gegen ein bekanntes Markenprodukt.

Mit freundlichen Grüßen,

MAUTNER MARKHOF FEINKOST GmbH

Peter Monghy

Geschäftsführer

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