Wenn Ärzte in der Ordination für bestimmte Produkte oder Dienstleistungen werben, ist dies nicht unproblematisch. Patienten sollten sich nicht zu einer Kaufentscheidung drängen lassen, sondern in Ruhe darüber nachdenken.
Der Fall: Empfehlung für den Optiker im Haus
Frau M. ist 74 Jahre alt und braucht zum Lesen eine Brille. Bei der Kontrolle stellt ihr Augenarzt fest, ihre Sehstärke habe sich verschlechtert, und er verschreibt ihr stärkere Brillengläser. Er empfiehlt ihr, die neue Brille in seinem Optikergeschäft anfertigen zu lassen, das sich praktischerweise gleich einen Stock tiefer befindet. Als Frau M. erwähnt, dass sie ihre Brille sonst gerne bei der Handelskette XY kaufe, meint der Arzt – so erinnert sich zumindest die rüstige Seniorin –, diese habe keine Brillen mehr im Sortiment. Frau M. folgt also seinem Rat und bestellt die neue Brille im Optikergeschäft ihres Augenarztes.
Keine Verschlechterung der Sehstärke
Schon beim Abholen der Brille fällt ihr auf, dass nicht überprüft wird, ob sie mit den neuen Gläsern gut sehen kann. Auch die Bügel werden nicht angepasst. Da die Patientin mit ihrer neuen Brille schlechter lesen kann als zuvor und sie ihr außerdem von der Nase rutscht, sucht sie noch einmal ihren Augenarzt auf. Dieser veranlasst zwar, dass die Bügel zurechtgebogen werden, auf den Hinweis der Patientin, die Stärke der Gläser sei falsch, geht er jedoch nicht ein. Frau M. sucht sich daraufhin einen neuen Augenarzt und auch einen anderen Optiker. Beide kommen zu dem Schluss, sie hätte überhaupt keine neue Brille gebraucht, da sich ihre Sehstärke nicht wesentlich verändert habe. Jetzt ist Frau M. richtig verärgert und sie beschwert sich bei der Wiener Pflege-, Patientinnen- und Patientenanwaltschaft (WPPA).