Geräteversicherungen sind im Vergleich zum Kaufpreis des versicherten Gegenstandes teuer. Zahlreiche Leistungsausschlüsse und Selbstbehalte schmälern die Chancen auf Schadenersatz. Wir vergleichen die Angebote.
Die Wahl ist getroffen, das neue, noch makellos glänzende Gerät greifbar nahe. Doch bevor es im Handyshop, im Elektronik- oder Haushaltsgerätemarkt zur Kassa geht, kommt quasi im Vorbeigehen noch die Frage: „Möchten Sie eine Garantieverlängerung, eine Reparaturversicherung, eine Zusatzgarantie für den Fall, dass das neue Gerät zu Bruch geht, gestohlen wird oder nach Ablauf der Gewährleistungsfrist den Geist aufgibt?“ Die Kosten erscheinen gering: meist sind es wenige Euro pro Monat oder einmalig zwischen 10 und 20 Prozent vom Kaufpreis – also warum nicht, wenn man dafür im Fall des Falles ein neues Gerät erhält?
Entschädigung nur zum Zeitwert
Was im Verkaufsgespräch überzeugend klingt, hält der Realität offenbar selten stand, wie enttäuschte Versicherte uns immer wieder berichten. Während sich die Käufer durch eine Geräteversicherung den unbürokratischen Tausch eines kaputten Gerätes gegen ein neues erwarten, wird von den Versicherern üblicherweise nur eine Entschädigung in Höhe des Zeitwerts geleistet; sei es in bar oder in Form eines gleichwertigen, manchmal auch gebrauchten Gerätes (also zum Beispiel bei einer um 800 Euro gekauften Kamera, die nach zwei Jahren kaputt wird, 640 Euro oder eine Kamera in dieser Preisklasse). Das ist in den Augen vieler Versicherter kein 1:1-Ersatz. Dazu kommt häufig ein Selbstbehalt; und falls der Schaden überhaupt übernommen wird, gestaltet sich die Abwicklung oft langwierig und mühsam.