Die s Identity-App und die onlinetaugliche Bankomatkarte der Erste Bank erhöhen die Sicherheit und den Komfort. Zugleich ergeben sich aber neue Risiken.
Die Neufassung der europäischen Zahlungsdiensterichtlinie (PSD II) ermöglicht nicht nur den Markteintritt neuer Produkte und Anbieter, sondern sie verbessert auch die Sicherheit von Zahlungsvorgängen im Internet. Die Ablöse des Transaktionscodes (TAC), der via SMS aufs Handy geschickt wird, durch die Bestätigung von Zahlungsaufträgen per Authentifizierungs-App am Smartphone ist eine direkte Folge der Umsetzung dieser Richtlinie.
Anmeldung und Freigabe über App
Ein aktuelles Beispiel dafür ist die s Identity-App der Erste Bank. Zugleich mit der Abkehr von der TAC-SMS ändert sich hier die bisherige Form des Zugangs zum Onlinebanking mittels Verfügernummer und Passwort. Letzteres entfällt nämlich, womit die Anmeldung in der George-App oder auf der George-Website künftig ebenfalls die Freigabe seitens des Nutzers über die s Identity-App erfordert.
Konkret erhält man bei der Anmeldung zum Onlinebanking bzw. bei der Beauftragung einer Zahlung eine Push-Nachricht an die s Identity-App gesandt, die einen auffordert, zwecks Bestätigung die persönliche s Identity-PIN einzugeben.