„Wieso muss ich Überziehungszinsen zahlen? Ich war doch
die ganze Zeit nicht im Minus.“ Frau M. weiß, dass eine Kontoüberziehung Geld
kostet und vermeidet dies daher tunlichst.
2 Euro als Sollzinsen
abgebucht
Doch nun wurden ihr mehr als 2 Euro als Sollzinsen
abgebucht. Des Rätsels Lösung: Bei der Wohnungsrenovierung hatte sie eine
größere Summe an einen Professionisten zu zahlen. Das Geld dafür hob sie auf der
Bank vom Sparbuch ab und zahlte es sofort auf ihr Konto ein. Danach füllte sie
den Zahlschein für den Überweisungsauftrag aus.
Sofort
abgebucht
Was Frau M. nicht bewusst war: Abgebucht wird die Überweisung sofort. Aber gutgeschrieben (der Fachausdruck dafür lautet: wertgestellt wird das Eingezahlte erst am nächsten Werktag. So kann das Konto einen Tag lang ins Minus rutschen.
Verschärft wird die Sache dann, wenn durch die
Überweisung der vereinbarte Überziehungsrahmen überschritten wird. Denn dann
werden nicht nur „normale“ (ohnehin schon geschmalzene) Überziehungszinsen
fällig.
Strafzinssatz
Je nach Institut wird dazu noch ein zusätzlicher
„Strafzinssatz“ von einigen Prozentpunkten draufgeschlagen oder auch eine
Strafgebühr kassiert. So kann sich dieser eine Tag Überziehung mit ein paar Euro
zu Buche schlagen. Vielen Bankkunden ist diese Tatsache aber nicht bewusst, wie
zahlreiche Anfragen an uns zeigen.
Praxis ist
erlaubt
Laut Bankwesengesetz ist diese Praxis übrigens ausdrücklich erlaubt. Einziger Ausweg: Einzahlen und erst am drauffolgenden Tag überweisen. Noch besser wäre es, wenn der Gesetzgeber diese Unsitte endlich abstellt. In Deutschland erfolgt die Wertstellung schon längst am selben Tag.