Beerkenswertes Urteil für Konsumenten.
Besichtigt man erstmals eine Wohnung und unterzeichnet noch am selben Tag den Vertrag, gibt es laut Konsumentenschutzgesetz ein Rücktrittsrecht. Dieses gilt auch, wenn die Ehefrau des Wohnungskäufers die Wohnung bereits vorher besichtigt hatte.