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Winter und Versicherung - Achtung, Rutschgefahr!

Glatteis, Dachlawinen und Pistenrowdys sind drei übliche Gefahren im Winter. Versicherungen gibt es zwar, aber nicht immer passen Deckungssummen, Leistungsumfang und Anbieter mit den tatsächlichen Bedürfnissen zusammen.

Freizeitunfälle und ihre Folgen

Vor dem ersten Pistenschwung empfiehlt sich zunächst ein Blick in die Versicherungsmappe. Eine Unfallversicherung, die bei Beinbruch & Co hilfreich sein kann, ist häufig als Zusatzleistung bei Kreditkarte, Schutzbrief oder der Mitgliedschaft in Vereinen inkludiert. Wichtig sind die Höchstsummen, die für Bergungskosten und Folgekosten bei dauernder Invalidität bezahlt werden. Hier gibt es große Unterschiede.

Höchstsummen beachten

In Schigebieten wird schnell und gern mit dem Hubschrauber eingeflogen. Das kann bis zu 3.000 Euro kosten. Die Krankenkasse zahlt nur den Transport im Tal, nicht aber den Transport vom Berg ins Tal. Und auch im Tal wird nur bei sehr schweren Verletzungen eine Pauschale von maximal 895 Euro zugeschossen. Die restlichen Kosten sind vom Verletzten zu berappen. Was auch vielen nicht bekannt ist: Bei Freizeitunfällen mit Folgeschäden gibt es von der gesetzlichen Sozialversicherung keine Invaliditätspension. Dieser Punkt spricht ebenfalls für eine private Unfallversicherung.

Versicherungsleistungen

Unfallschutz-Angebote

Private Unfallversicherungen bieten den umfangreichsten Schutz, kosten aber am meisten. Dafür kann die Versicherungsleistung ganz auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten werden und gilt für den gesamten Freizeitbereich. Kommen bei einem Unfall andere Personen oder Sachen zu Schaden, ist der Verursacher zum Schadenersatz verpflichtet. Dann ist es gut, wenn Sie auf eine Haftpflichtversicherung mit möglichst hohen Deckungssummen zurückgreifen können. Eine Privathaftpflichtversicherung ist in Österreich beispielsweise in jeder Haushaltsversicherung inkludiert oder kann Bestandteil einer Reiseversicherung (Kreditkarte) oder einer Vereinsmitgliedschaft sein.

Der Österreichische Bergrettungsdienst kommt günstig, wenn eine reine Bergekostenversicherung ausreichend ist. Mit einem jährlichen Förderbeitrag von mindestens 22 Euro sind die Rettungskosten bis zu 15.000 Euro für die ganze Familie (Kinder bis 18 Jahre) abgedeckt, und zwar weltweit.

Die Mitgliedschaft beim Alpenverein (48,50 Euro jährlich) oder bei den Naturfreunde n (39,50 Euro) beinhaltet jeweils ein über die reinen Bergekosten (gedeckt bis zu 22.000 Euro pro Person) hinausgehendes erweitertes Versicherungspaket.

Die Autofahrerclubs ARBÖ und ÖAMTC bieten eine Extraversicherung für Freizeitunfälle an. Die zusätzlichen Kosten zur Mitgliedschaft betragen 33,80 Euro für den ARBÖ-Freizeit-Sicherheits-Pass bzw. 33,90 Euro für den ÖAMTC-Schutzbrief. Gedeckt sind Kosten für Rettung und Bergung (inkl. Hubschrauber) bis maximal 4.500 Euro je leistungsberechtigte Person.

Einige Kreditkarten beinhalten für Urlaub und Freizeit verschiedene Versicherungsleistungen. Unterschiede gibt es unter anderem bei den Deckungssummen, den inkludierten Familienmitgliedern, den versicherten Risiken und dabei,in welchem Zeitraum (zwei oder drei Monate vor dem Unfall) die Kreditkarte zuletzt benutzt worden sein muss, damit der Versicherungsschutz gegeben ist.

Welche Versicherung zahlt?

Skiversicherungen lohnen nicht

Fast jeder Sportartikelhändler bietet beim Neukauf von Sportgeräten zusätzlich ein Versicherungspaket für Diebstahl und Bruch an. Aus unserer Sicht sind derartige Versicherungen „nice to have“, aber nicht wirklich sinnvoll. Die Prämien und auch die Selbstbehalte sind relativ hoch, die Liste der Leistungsausschlüsse ist leider sehr, sehr lang. Bei den Sportartikelhändlern wird die Ersatzleistung zudem nicht in bar ausbezahlt, sondern nur in Form einer Gutschrift gewährt!

Diebstahlversicherung

Weniger bekannt ist, dass Diebstahl unter bestimmten Voraussetzungen (z.B. ordnungsgemäße Verwahrung) auch über eine Reisegepäck- (Kreditkarte) bzw. Haushaltsversicherung gedeckt ist. Anbieter für Skiversicherungen sind etwa Zürich Versicherung (Intersport Eybl und Sports Experts), Merkur Versicherung (Kastner & Öhler/ Gigasport) und der Deutsche Skiverband (über 300 Sporthändler in Österreich). Für Skifans erwähnenswert sind auch noch die Angebote des ÖSV. Eine Kaskoversicherung ist bereits in der Mitgliedschaft inkludiert, eine Diebstahlversicherung ist optional erhältlich: Kostenpunkt 6,25 Prozent des Kaufpreises für zwei Jahre Laufzeit.

Winterreifen sind ein Muss

Seit Jänner 2008 gilt in Österreich bei winterlichen Straßenverhältnissen (Eis-, Matsch- oder Schneefahrbahn) eine gesetzliche Winterreifenpflicht, und zwar je nach Fahrzeugtyp zwischen 1. November und 15. März bzw. 15. April. Die Autofahrerclubs kritisieren, die an sich sinnvolle Verordnung weise zu viele Lücken und Unklarheiten in wichtigen Punkten auf. Streitigkeiten mit den Versicherungen sind damit vorprogrammiert. Die können Sie aber vermeiden, indem Sie Ihr Fahrzeug rechtzeitig winterfit machen und Ihre Fahrweise der jeweiligen Straßensituation anpassen.

Kritische Bereiche

Einige kritische Punkte

Verkehrsjuristen sehen einige Punkte kritisch: Was sind winterliche Straßenverhältnisse? Die Winterreifenpflicht gilt nur für „winterliche Straßenverhältnisse“, aber nicht generell und nur im angegebenen Zeitraum. Wer trotz Wintereinbruchs mit Sommerreifen unterwegs ist, muss sein Auto stehen lassen oder mit einer Strafe von 35 Euro (Organmandat) bis zu 5.000 Euro (bei Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer) rechnen. Kommt der große Schnee erst nach dem 15. April, dann können Pkw auch mit Sommerreifen ungestraft unterwegs sein!

Oder: Die Verordnung gilt auch für Reservereifen. Und: Obwohl „Winterreifenpflicht“ angeordnet ist, dürfen bei durchgehender Schnee- oder Eisfahrbahn alternativ auch Sommerreifen mit Schneeketten verwendet werden.

Weiters gilt die Verordnung nur für den Lenker, nicht aber für den Inhaber des Autos. Mietwagenfirmen könnten damit ihre Kunden ungestraft mit Sommerreifen in den Winter schicken. Das wird in der Praxis hoffentlich nicht der Fall sein. Auch nicht gerade logisch: Spezialfahrzeuge, vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge und Motorräder sind ebenfalls von dieser Verordnung ausgenommen und dürfen weiterhin mit Sommerreifen fahren.

Regressansprüche könnten gestellt werden

In Bezug auf die Kfz-Haftpflichtversicherung ist es jedenfalls wichtig zu wissen, dass der Versicherer Regressansprüche stellen könnte, wenn er beweisen kann, dass der Unfall aufgrund der Verwendung von Sommerreifen passiert ist. In der Kaskoversicherung kann der Versicherer bei Vorliegen von grober Fahrlässigkeit ganz aussteigen. Dies ist beispielsweise dann der Fall, wenn zum Risiko durch die Verwendung von Sommerreifen noch überhöhte Geschwindigkeit hinzukommt.

Eigentümerpflichten

Hausherren haben Pflichten

Hauseigentümer sind verpflichtet, ihre Gehsteige in der Zeit zwischen 6 und 22 Uhr bei Schneefall zu räumen bzw. bei Glatteis zu streuen. Stürzt ein Passant schwer und kann eine unsachgemäße Räumung nachgewiesen werden, drohen Geldstrafen und Schadenersatzansprüche gegen den Hauseigentümer bzw. seine Haftpflichtversicherung im Rahmen seiner Eigenheimversicherung. Eine Dokumentation mittels Fotos und Zeugenaussagen durch beide Streitparteien hat sich in diesen Fällen als sehr sinnvoll erwiesen. Wichtig ist auch, dass sowohl der Hausbesitzer wie auch der Geschädigte den Schaden so rasch als möglich der Versicherung meldet.

Vorgehensweise bei Dachlawinen

Bei Gefahr von Dachlawinen muss sich der Hausbesitzer um die rechtzeitige Räumung der Hausdächer kümmern. Sonst haftet er für Schäden an Personen und parkenden Autos durch herunterfallende Schnee- oder Eismassen. Das Aufstellen von Warnstangen allein reicht als Sicherungsmaßnahme nicht aus. Bei extremen Wettersituationen wie pausenlosem starken Schneefall wird aber auch die Zumutbarkeit berücksichtigt. Da kann man nicht erwarten, dass die Gehsteige ständig schneefrei gehalten werden.

Zusammenfassung

  • Viele Anbieter, große Unterschiede. Versicherungen für Freizeitunfälle gibt es in zahlreichen Varianten. Bei der Auswahl auf Deckungssummen und Leistungsumfang achten. Eine private Unfallversicherung (gilt auch für die Haftpflicht) greift immer nur dann, wenn der Unfall nicht vorsätzlich verursacht wurde.
  • Mitversicherung prüfen. Die jeweilige Versicherung gilt häufig nur für den Versicherungsnehmer, den Karteninhaber oder das Mitglied, aber nicht für Mitreisende (beispielsweise die Familie).
  • Mit Altverträgen unterversichert. Die Versicherungssumme für die Privathaftpflicht sollte zumindest 750.000 Euro (noch besser sind 1 oder 1,5 Mio. Euro) betragen. Ältere Verträge sind hier häufig zu niedrig angesetzt.
  • Teure Skiversicherungen. Der Wunsch nach einem Ersatz bei Diebstahl oder Bruch mag verständlich sein. Wegen der hohen Kosten und Selbstbehalte sowie der vielen Leistungsausschlüsse können wir diese Versicherungen jedoch nicht empfehlen.

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