Null-Euro-Handy, Mogelpackung, Rabatte oder haltlose Zinsversprechen: Immer wieder versuchen Unternehmen, ihre Produkte mit unlauterer Werbung an die Kunden zu bringen. Der VKI klagt dagegen.
Handys um null Euro, die dank üppiger Tarife unter dem Strich teurer kommen als beim regulären Kauf, Mogelpackungen, die Inhalt vorgaukeln, der nicht vorhanden ist, oder verbotene Kinderwerbung: Immer wieder versuchen Firmen, ihre Produkte mit fragwürdigen bis unerlaubten Mitteln an die Kundschaft zu bringen.
Unterlassung und Schadenersatz
Dabei ist im Bundesgesetz gegen unlauteren Wettbewerb (UWG) formuliert: "Wer im geschäftlichen Verkehr zu Zwecken des Wettbewerbes Handlungen vornimmt, die gegen die guten Sitten verstoßen, kann auf Unterlassung und Schadenersatz in Anspruch genommen werden."
VKI: 300 Klagen in den letzten 10 Jahren
Viel Arbeit für die Rechtsabteilung des Vereins für Konsumenteninformation. In den vergangenen zehn Jahren brachte der VKI rund 300 UWG-Klagen gegen Unternehmen ein.
Smartphone um null Euro
Besonders gerne und tief in die Werbekiste greifen die Mobilfunker. Äußerst beliebt und verbreitet ist dabei der Schmäh vom Null-Euro-Handy. "Viele Kunden fallen auf die verlockenden Gratisangebote herein, die wenigsten machen sich die Mühe, einmal durchzurechnen, wie teuer das Gratis-Smartphone tatsächlich oft kommt", sagt VKI-Juristin Ulrike Docekal.
Misstrauen ist bei Null-Euro-Angeboten tatsächlich angebracht. Denn: Teure Tarife mit langen Bindungszeiten von bis zu zwei Jahren sorgen nicht selten dafür, dass am Ende die Kosten den normalen Kaufpreis deutlich überschreiten. Zur Klärung der Frage, ob derartige Werbeangebote zulässig sind, hat der VKI Klage gegen einen Anbieter eingebracht.