VW-Skandal: Wer sich gegen Wertminderung und Folgeschäden wehren möchte, sollte an unserer Sammelklage teilnehmen. Melden Sie sich bis Sonntag an.
Mitte September 2015 hatte Volkswagen (VW) eingestanden, seine Dieselmotoren bei VW, Audi, SEAT und Skoda mit einer unzulässigen Motorsteuerungssoftware manipuliert zu haben (siehe Chronologie: VW-Abgasskandal). Sie sollte den Stickstoffausstoß senken – allerdings nur beim Abgastest. Wir vom Verein für Konsumenteninformation (VKI) haben am 19.4.2018 im Auftrag des Sozialministeriums und der Bundesarbeitskammer eine Sammelklagen-Aktion für geschädigte Verbraucherinnen und Verbraucher gestartet. In den Sammelklagen machen wir Wertminderung und Folgeschäden geltend. Interessenten können sich bis 20.5.2018 anmelden - und zwar auf www.verbraucherrecht.at. Die Kosten betragen 120 oder 50 Euro. Das Prozesskostenrisiko trägt die ROLAND ProzessFinanz AG. Betroffene müssen jetzt tätig werden, um Ansprüche gegen VW durchzusetzen.
Verstoß gegen die guten Sitten
In Österreich laufen zum VW-Dieselskandal seit geraumer Zeit Ermittlungen bei der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (Strafverfahren). Es gibt mittlerweile auch Urteile in Deutschland und Österreich. Darin kommen die Gerichte zum Ergebnis, dass VW bewusst und vorsätzlich den Emissionswert manipuliert hat und daher der Verkauf dieser Fahrzeuge durch VW gegen die guten Sitten verstößt. Beides – Strafverfahren und diese Urteile – zeigt, dass eine Haftung von VW für die Folgen der bewussten Softwaremanipulation deutlich im Raum steht.
Ansprüche verjähren
Geschädigte laufen Gefahr, dass ihre Ansprüche mit 18.9.2018 verjähren. Wer seine Ansprüche durchsetzen will, muss rechtzeitig tätig werden und spätestens Mitte September 2018 eine Klage einbringen. Unsere VKI-Rechtsabteilung hat mit den beiden Anwaltskanzleien Brauneis Klauser Prändl Rechtsanwälte GmbH und Poduschka Anwaltsgesellschaft GmbH ein Konzept für eine Sammelklagen entwickelt. Dabei werden die einzelnen Ansprüche gebündelt und österreichweit bei Gerichten eingebracht. Die Finanzierung und das Prozesskostenrisiko übernimmt dabei die ROLAND ProzessFinanz AG aus Köln. Eine einzige Sammelklage an einem Gericht ist rechtlich nicht möglich, da der Gegner – die VW AG – im Ausland sitzt und die aktuellen rechtlichen Rahmenbedingungen dies nicht erlauben. Mit der Teilnahme an der Sammelklage-Aktion können Sie als Betroffener eine Verjährung von Ansprüchen vermeiden.
Kein Prozessrisiko
Durch die Prozessfinanzierung tragen die Teilnehmerinnen und Teilnehmer selbst kein Prozesskostenrisiko, es fällt nur ein geringer Kostenbeitrag für unsere Arbeit an. Im Erfolgsfall behält ROLAND vom erstrittenen Geld zwischen 10 und 37,5 Prozent, abhängig davon, in welchem Stadium der Streit beendet wird. Der Organisationskostenbeitrag beträgt 120 Euro. Sollten Sie sich bereits unserem Strafverfahren angeschlossen haben, beträgt der Beitrag 50 Euro.
Wertminderung und Folgeschäden
Der Schaden besteht vor allem in einer Wertminderung der betroffenen Fahrzeuge. Ein Gutachten kommt zu einer deutlichen Wertminderung, die mehr als 20 Prozent betragen kann. In den Sammelklagen soll eine Wertminderung von voraussichtlich 20 Prozent des Kaufpreises eingeklagt werden. Neben einer Wertminderung liegt es – nach einer Umfrage des VKI in Österreich und Umfragen in weiteren europäischen Ländern bei betroffenen Fahrzeughaltern – nahe, dass auch Folgeschäden entstehen werden. Und zwar gerade im Zusammenhang mit dem Software-Update. Als negative Folgen kommen ein gestiegener Treibstoffverbrauch, reduzierte Leistung (trotz Software-Update), ein erhöhter Verschleiß – insbesondere des Abgasreinigungssystems (trotz Softwareupdate) – in Betracht. Auch dies wird in der Klage ein Thema sein.
Wer darf teilnehmen?
Zur Teilnahme an den Sammelklagen sind alle Verbraucher berechtigt, die
- ein Fahrzeug der Marken VW, Audi, SEAT und Skoda mit dem Dieselmotor vom Typ EA 189 erworben haben (Baujahre 2008-2015)
- die das Fahrzeug in Österreich vor dem 18.9.2015 gekauft haben, unabhängig davon, ob sie das Fahrzeug noch besitzen oder nach dem 18.9.2015 verkauft haben
- deren Fahrzeug in Österreich erstzugelassen und in Österreich übernommen wurde
Ausgeschlossen sind Leasingfahrzeuge mit aufrechtem Leasingvertrag und Firmenfahrzeuge.
Anmeldung im Online-Fragebogen
Für die Teilnahme ist die vollständige Anmeldung im Online-Fragebogen auf www.verbraucherrecht.at und die Übermittlung von Unterlagen bis zum 20.5.2018 erforderlich.
Wer sich bisher – über den VKI oder sonst – dem Strafverfahren als Privatbeteiligter angeschlossen hat, kann nicht davon ausgehen, im bzw. über das Strafverfahren Schadenersatz zu bekommen. Der VKI empfiehlt auch in diesen Fällen eine Teilnahme an der Sammelklagen-Aktion.
"Wir laden alle Betroffenen ein, jetzt tätig zu werden. Melden sie sich bei unserer Sammelklagen-Aktion an. Nur damit kann man Ansprüche gegen Verjährung sichern“, mahnt Mag. Thomas Hirmke, Leiter des Bereichs Recht im VKI.
• Anmeldung: zur VW-Sammeklage: Info und Anmeldung
• VW-Sammelklage: FAQ
• Chronologie: VW-Abgasskandal