Bemerkenswertes Urteil für Konsumenten.
Rücktritt bei gefaxten Verträgen möglich
Konsumenten können von einem Vertrag zurücktreten, der ihnen gefaxt wird, wenn die Gefahr der Überrumpelung (etwa durch Werbeanrufe) besteht.
OGH 28. 7. 2004, 7 Ob 78/04b