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Vertragsrücktritt - Messekauf

Ich schloss auf einer Messe einen Vertrag über die Lieferung von Weinen ab, wollte aber zwei Tage später zurücktreten. Die Firma lehnte dies ab, weil es bei Messekauf kein Rücktrittsrecht gibt. Stimmt das?

Ja. Grundsätzlich gibt es bei Verträgen, die auf einem Messestand zu Stande gekommen sind, kein Rücktrittsrecht. Das einwöchige Rücktrittsrecht gemäß Paragraf 3 des Konsumentenschutzgesetzes besteht nur dann, wenn Sie von einem Firmenvertreter persönlich auf der Straße beziehungsweise auf dem Messegelände angesprochen werden und so ins Geschäftslokal – oder an den Messestand – gelockt werden.

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