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Urlaubsärger - Das Hotel am Traumstrand war eine Baustelle

Baulärm im Urlaubshotel: Sofort reklamieren!

Im Katalog wirkte das Hotel im thailändischen Pattaya wie ein Traum: Palmen, tiefblaues Wasser, dazu ein gepflegter Garten. Hier wollten Herr und Frau Berger zwei Wochen verbringen. Was der Katalog nicht zeigte: Die Hotelanlage wurde vergrößert. Als Bergers dort ihren wohlverdienten und mit über vierzig „Blauen“ auch nicht gerade billigen Urlaub verbrachten, dröhnten Presslufthämmer, kreischten Kräne, surrten Trennscheiben. Die schönste Zeit des Tages war zwischen zwölf und ein Uhr mittags. Da war nämlich Mittagspause, es herrschte heilige Ruhe. Erst um zehn Uhr abends, manchmal sogar noch später, verließen die Arbeiter die Baustelle. Herr und Frau Berger litten und fotografierten das Desaster.

Zunächst abgelehnt. Wieder zurück in Wien, brachte Familie Berger beim Reiseveranstalter schriftlich ihre Beschwerde vor und forderte eine Preisminderung von 30 Prozent. Zurück kam ein sehr freundlicher Brief mit tiefem und mehrmaligem Bedauern: zum einen für die Unannehmlichkeiten, zum andern, weil man sich außer Stande sehe, der Forderung nachzukommen. Dazu hätten Bergers sich in Pattaya sofort beim dortigen Reiseleiter beschweren müssen. Denn: „…auf nachträglich vorgebrachte Beschwerden können keine Ansprüche mehr geltend gemacht werden.

Doch Kulanz. Damit wollten sich Bergers nicht abfinden und wandten sich an uns. „Eine verfahrene Sache“, dachte unsere Beraterin im Stillen. Denn in Fällen wie diesem ist es wichtig, sich die Mängel von der örtlichen Reiseleitung bestätigen zu lassen. Aber wenigstens existierten Fotos. So schrieben wir nochmals und baten um eine kulante Lösung. Schließlich ist eine lärmende Großbaustelle im Hotel keine Kleinigkeit. Der Reiseveranstalter schickte nun doch einen Reisegutschein über 4000 Schilling – immerhin ein Erfolg, wenn man bedenkt, dass Bergers zunächst gar nichts erhalten sollten.

Sofort reklamieren. Bei Urlaubsärger wie diesem sollten Sie noch am Ferienort bei der dortigen Reiseleitung reklamieren. Im Hotel gibt es einen Aushang, wann und wo die jeweilige Reiseleiterin oder der Reiseleiter zu erreichen ist. Sie oder er wird erst versuchen, ein Ersatzquartier aufzutreiben. Falls dies nicht möglich ist, lassen Sie sich die Mängel von der Reiseleitung bestätigen. So haben Sie Beweise, wenn Sie später vom Reiseveranstalter einen Teil des Reisepreises zurückfordern. Reagieren Sie rasch, die Frist für die Gewährleistung beträgt sechs Monate. Manchmal werden Konsumenten auch so lange hingehalten, bis diese Zeit um ist. Daher bei Problemen sofort fachkundigen Rat einholen!

Namen betroffener Konsumenten wurden von der Redaktion geändert

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