Im Katalog wirkte das Hotel im thailändischen Pattaya wie ein Traum: Palmen, tiefblaues Wasser, dazu ein gepflegter Garten. Hier wollten Herr und Frau Berger zwei Wochen verbringen. Was der Katalog nicht zeigte: Die Hotelanlage wurde vergrößert. Als Bergers dort ihren wohlverdienten und mit über vierzig „Blauen“ auch nicht gerade billigen Urlaub verbrachten, dröhnten Presslufthämmer, kreischten Kräne, surrten Trennscheiben. Die schönste Zeit des Tages war zwischen zwölf und ein Uhr mittags. Da war nämlich Mittagspause, es herrschte heilige Ruhe. Erst um zehn Uhr abends, manchmal sogar noch später, verließen die Arbeiter die Baustelle. Herr und Frau Berger litten und fotografierten das Desaster.
Zunächst abgelehnt. Wieder zurück in Wien, brachte Familie Berger beim Reiseveranstalter schriftlich ihre Beschwerde vor und forderte eine Preisminderung von 30 Prozent. Zurück kam ein sehr freundlicher Brief mit tiefem und mehrmaligem Bedauern: zum einen für die Unannehmlichkeiten, zum andern, weil man sich außer Stande sehe, der Forderung nachzukommen. Dazu hätten Bergers sich in Pattaya sofort beim dortigen Reiseleiter beschweren müssen. Denn: „…auf nachträglich vorgebrachte Beschwerden können keine Ansprüche mehr geltend gemacht werden.